OTS0145 / 06.06.2008 / 11:39 / Channel: Chronik / Aussender: Arbeiterkammer Wien
Stichworte: Arbeiterkammer / EURO / Soziales


AK: Letzter arbeits- und sozialrechtlicher Check vor der EURO 2008 (1) =


   Wien (OTS) - Im Rahmen der EURO 2008 entstehen viele zusätzliche,
zumeist befristete Arbeitsplätze. Es ist mit außergewöhnlichen
Mehrbelastungen durch längere Arbeitszeiten zu rechnen, dies gilt vor
allem für die Arbeitnehmer im Handel, in der Gastronomie, im Verkehr
und im Bereich Sicherheit und Bewachung. Für die Beschäftigten im
Handel und im Bewachungsgewerbe haben die jeweils zuständigen
Gewerkschaften speziell für den Einsatz bei der EURO
kollektivvertragliche Regelungen ausverhandelt. Besondere
Verantwortung für eine erfolgreiche EURO kommt den Arbeitgebern zu,
die während und nach der EURO für faire Verhältnisse für die
betroffenen ArbeitnehmerInnen sorgen müssen. "Wenn Feste gefeiert
werden, müssen Menschen arbeiten, damit es auch ein Fest gibt. Dazu
gehört es auch, für ein gutes Klima im Unternehmen, gerechte
Entlohnung und Fairness beim Ausmaß der Arbeitszeit zu sorgen. Dass
12 oder mehr Stunden am Tag gearbeitet werden soll, wie bereits
angekündigt wurde, ist nicht nur ungesetzlich, sondern auch
unzumutbar und für das Gelingen des Festes kotraproduktiv.
Überarbeitete, missgelaunte MitarbeiterInnen sind der Stimmung nicht
dienlich", sagt Irene Holzbauer, Arbeitsrechtsexpertin der AK Wien.
Auch sonst stellen sich rund um die EURO viele arbeitsrechtliche
Fragen, angefangen von der Urlaubssperre bis hin zum Fan-Verhalten
während der Arbeit. "Ohne Zweifel: Die EURO 2008 ist ein besonderes
Ereignis, dies rechtfertigt allerdings keinesfalls einen
"Ausnahmezustand". Die Spielregeln, also die arbeits-und
sozialrechtlichen Bestimmungen, sind jedenfalls einzuhalten. Wie auch
sonst immer wird auch während der EURO die AK auf die Einhaltung
dieser Spielregeln in der Arbeitswelt achten", sagt Holzbauer. Nicht
vergessen werden sollen auch jene ArbeitnehmerInnen, die weniger oder
gar nicht Fussball begeistert sind. Sie müssen vor allzu großer
Begeisterung geschützt werden. Bei gegenseitiger Rücksichtnahme
müßten aber die Probleme lösbar sein.
   Die EURO-Check-Liste:
+ Viele Arbeitsverhältnisse rund um die EURO 2008 sind für die Dauer
der Veranstaltung befristet. Ein befristetes Dienstverhältnis kann
während der Befristung weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer
einseitig gekündigt werden. Es kann nur einvernehmlich oder aus
wichtigem Grund gelöst werden.
+ Die AK empfiehlt jedenfalls die Vereinbarungen schriftlich
festzuhalten. Wer einen mündlichen Vertrag abgeschlossen hat, sollte
diesen noch in schriftliche Form gießen bzw die Austellung eines
Dienstzettels verlangen.
+ Bei Abschluss des Vertrages sollte jedenfalls die Dauer des
Dienstverhältnisses, das Ausmaß und die Lage der Arbeitszeit, die
Höhe der Entlohnung (brutto/netto) klar vereinbart werden. Der
kollektivvertragliche Mindestlohn der jeweiligen Branche darf nicht
unterschritten werden.
+ Problempunkt Überstunden:
Während der EURO ist mit erhöhtem Überstundenaufkommen zu rechnen.
Die Höchstgrenzen der Arbeitszeit, die das Arbeitszeitgesetz
vorsieht, sind einzuhalten. Die täglichen Maximalarbeitszeit beträgt
in den meisten Branchen zehn Stunden (Ausnahme zB Bewachung). Um
späteren Beweisschwierigkeiten vorzubeugen, sollten jedenfalls die
Arbeitszeiten tagesaktuell aufgezeichnet und möglichst vom Arbeigeber
gegengezeichnet werden.
Auf versteckte Vertragsklauseln achten, ZB die all-inclusive-Klausel.
Dadurch wird vereinbart, dass mit dem vereinbarten Entgelt alle
Arbeitsleistungen abgedeckt und Überstunden nicht extra entlohnt
werden.
Überstunden sind jedenfalls mit einem Zuschlag von 50 Prozent
abzugelten. Einige Kollektivverträge sehen aber auch für
Arbeitsleistungen zu außergewöhnlichen Zeiten höhere
Überstundenzuschläge vor.
+ Was passiert mit dem Urlaubsanspruch? 
Es ist nicht anzunehmen, dass während eines Euro-Jobs Urlaub
konsumiert wird. Der anteilig zustehende Urlaub muß bei Beendigung
des Arbeitsverhältnis als Urlaubsersatzleistung abgegolten werden. Es
könnte sich lohnen, die Endabrechnung genau zu kontrollieren.
+ Wird ein Arbeitnehmer krank, bekommt er sein Entgelt weitergezahlt.
Der Arbeitnehmer muss die Erkrankung dem Arbeitgeber unverzüglich
melden und auf Verlangen eine ärztliche Bestätigung vorlegen.
+ Arbeitnehmer, die über der Geringfügigkeitsgrenze (=  349,01 Euro
pro Monat) verdienen, sind voll versichert (kranken-, unfall-,
arbeitslosen- und pensionsversichert). Die Anmeldung bei der
Krankenkasse ist vom Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn vorzunehmen. Eine
Kopie der Anmeldung ist dem Arbeitnehmer auszufolgen.
+ Beschäftigung als Volunteer:
Die UEFA bewirbt unentgeltliches, freiwilliges, mindestens sechs Tage
umfassendes Arbeiten während der EURO. Ein Voluntariat ist kein
Arbeitsverhältnis und dementsprechen ist auch keine
Arbeitsverpflichtung gegeben.
Rückfragehinweis:
   Thomas Angerer
   AK Wien Kommunikation
   tel.: (+43-1) 501 65-2578
   thomas.angerer@akwien.at
   http://wien.arbeiterkammer.at
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