- 29.05.2008, 15:20:02
- /
- OTS0334 OTW0334
Gesundheitsausschuss beschließt Musiktherapiegesetz Themen: Kassensanierung, Flugrettung, Gentechnik, Hospizbetreuung
Wien (PK) - Mit einer umfangreichen Tagesordnung befassten sich heute
Vormittag die Mitglieder des Gesundheitsausschusses. Neben EU-
rechtlichen Anpassungen des EWR-Psychologen- und des EWR-
Psychotherapiegesetzes stand u.a. das Musiktherapiegesetz auf der
Agenda, mit dem erstmals eine berufsrechtliche Absicherung für diese
Berufsgruppe geschaffen wurde. Alle drei Regierungsvorlagen wurden
einstimmig angenommen. Überdies debattierten die Abgeordneten über
insgesamt elf - zum Großteil vertagte - Anträge der Opposition, die
einen breite Themenpalette abdeckten: Vorschläge zur Sanierung der
Krankenkassen (FPÖ), Umsetzung der Richtlinien für die Befreiung von
der Rezeptgebühr (FPÖ), Einstellung der Leistungsinformationsblätter
(FPÖ), finanzielle Absicherung der Flugrettung (BZÖ), Grenzwerte für
Uran im Mineralwasser und für Transfettsäuren in Lebensmitteln (G),
bessere Kennzeichnung von verarbeiteten Eiern (G), Risikoforschung in
der Agro-Gentechnik (G) sowie Schutz vor Gentechnik-Lebensmitteln.
Der G-Antrag auf Vorlage eines Berichts zur Hospizbetreuung und
Palliativ Care wurde einstimmig angenommen.
Erstmals berufsrechtliche Absicherung für MusiktherapeutInnen
Da die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie bis dato in Österreich
gesetzlich nicht geregelt war, hat die Regierung eine entsprechende
Vorlage eingebracht (Musiktherapiegesetz - MuthG), die einstimmig
beschlossen wurde. Der Entwurf enthält Regelungen für die
berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie unter besonderer
Berücksichtigung der Ausbildung, der Formen der Berufsausübung, der
Voraussetzungen der Berufsausübung, der Führung der
Musiktherapeutenliste sowie der Berufspflichten.
Abgeordnete Ursula Haubner (B) begrüßte es grundsätzlich, dass
gesetzliche Regelungen für den Einsatz von Musiktherapie im
gesundheitlichen Bereich geschaffen werden. Mit diesem Gesetz
beschreite man in Österreich einen einzigartigen Weg, erklärte
Abgeordneter Erwin Rasinger (V). Damit werde nicht nur der Wert der
Musiktherapie, die oft auf wunderbare Weise wirke, anerkannt, sondern
auch die hohe Qualfikation der Therapeuten, die auf 12.000 Stunden
Ausbildung sowie 200 Stunden Supervision verweisen können.
Auch Abgeordneter Kurt Grünewald (G) äußerte sich generell positiv,
zeigte sich jedoch skeptisch gegenüber dem bloßen Einsatz von
Musiktherapie bei psychischen Erkrankungen. Seiner Fraktionskollegin
Theresia Haidlymayr (G) ging es vor allem um die Frage, wer die
Kosten für die Therapie bezahlt. Abgeordnete Sabine Oberhauser (G)
erinnerte daran, dass die Musiktherapie ihren Ursprung in Österreich
hat und dass es hierzulande exzellent ausgebildete Theraupeutinnen
und Therapeuten gibt. Man müsse natürlich genau schauen, wo diese
Therapieform angewendet werden könne, aber etwa bei behinderten
Kindern habe man sehr gute Erfolge erzielt, berichtete sie.
Mit dieser Vorlage werde einer der letzten Mosaiksteine im Bereich
der gesetzlichen Grundlagen für die Gesundheitsberufe gesetzt, zeigte
sich Ministerin Andrea Kdolsky erfreut. Musiktherapie bestehe nicht
nur aus Musik hören oder hören lassen, sondern müsse in einem
multiprofessionellen Kontext betrachtet werden. Sie sei zudem
keinesfalls Bestandteil einer medizinischen oder
psychotherapeutischen Behandlung, sondern werde darin eingebunden,
unterstrich Kdolsky. Als primäre Anwendungsgebiete führte sie die
Behandlung von Kindern und Jugendlichen, von alten Menschen, von
Menschen mit Schädel-Hirn-Trauma und von onkologischen Patienten an.
Im Rahmen einer institutionellen Therapie komme es auch zu einer
Abgeltung der Kosten. Da die Sozialversicherungsträger der
Selbstverwaltung unterliegen, könne sie jedoch nicht bestimmen,
welche Leistungen genau übernommen werden, erklärte sie in Richtung
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr (G). Die Ressortchefin
versicherte zudem den Abgeordneten Haubner (B) und Belakowitsch-
Jenewein (F), dass auch Ausbildungen, die im Ausland absolviert
wurden, anerkannt werden, falls sie den inhaltlichen Anforderungen
entsprechen. Die Stellungnahme der Ärztekammer wurde im Gesetz
berücksichtigt, weitere Gespräche seien daher nicht notwendig.
Anpassung des EWR-Psychologen- und des EWR-Psychotherapiegesetzes
Inhalte der Novellen des EWR-Psychologengesetzes sowie des EWR-
Psychotherapiegesetzes, die beide einstimmig angenommen wurden, waren
die Umsetzung von EG-Richtlinien über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen im jeweiligen Bereich. Indem die Vorschriften
im Lichte der Erfahrungen verbessert und harmonisiert werden, sollen
einheitlichere, transparentere und flexiblere Systeme der Anerkennung
von beruflichen Qualifikationen geschaffen werden, erläuterte
Bundesministerin Andrea Kdolsky. Außerdem seien bestimmte
Drittstaatsangehörige im Hinblick auf die Anerkennung von
Berufsqualifikationen gleich zu behandeln wie EWR-Staatsangehörige.
Hinsichtlich der einzelnen Fragen der Abgeordneten führte die
Ressortchefin aus, dass die Anerkennungsregelungen auf
Gegenseitigkeit beruhen und daher auch für Österreicher im Ausland
gelten. Die inhaltliche Definition der Ausbildungsnachweise werde im
Rahmen einer Vollzugsverordnung vorgenommen. Dem Abgeordneten Kurt
Grünewald (G) teilte sie mit, dass es dadurch zu keiner Änderung der
Berufsfelder komme.
FPÖ für Wiedereinführung des Bazillenausscheidergesetzes
Freiheitliche Abgeordnete wiesen in einem Entschließungsantrag
zunächst darauf hin, dass es durch die ersatzlose Streichung des
Bazillenausscheidergesetzes und den damit zusammenhängenden Wegfall
der verpflichtenden jährlichen Untersuchungen zu einer
Verschlechterung im Hygienebereich gekommen ist. Die Bundesregierung
wurde daher von der Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F)
aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die
ein Wieder-in-Kraft-setzen des Bazillenausscheidergesetzes vorsieht.
- Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Abgeordnete Ursula Haubner (B) lehnte den Antrag ab, da es sich bei
den verlangten Untersuchungen um bloße Momentaufnahmen handle und die
Lebensmittelhygienevorschriften in Österreich ohnehin schon sehr gut
sind. Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) verwies darauf, dass
ausgewiesene Experten auf dem Gebiet eine Wiedereinführung für
kontraproduktiv halten, zumal sich auch die Erkrankungsfälle
reduziert hätten. Auch Bundesministerin Andrea Kdolsky machte darauf
aufmerksam, dass sich die Paratyphus- und Typhusfälle im
Promillebereich bewegen und dass die Erreger für
Lebensmittelvergiftungen vielmehr in den Rohmaterialen zu finden
sind. Sie sei jedoch gerne bereit, Gespräche darüber zu führen, wie
in diesem Bereich weitere Verbesserungen erreicht werden können.
Lebensmittelhygiene, Sozialversicherung, Rezeptgebühren,
Leistungsinformation und Flugrettung
In der Folge wurde befassten sich die Ausschussmitglieder mit vier
Oppositionsanträgen, die unter einem verhandelt wurden. Einen Drei-
Punkte-Katalog zur finanziellen Sanierung der österreichischen
Sozialversicherung enthielt ein Entschließungsantrag der FPÖ: der
österreichischen Sozialversicherung ist der vollständige
Vorsteuerersatz abzugelten; Aufwendungen für Leistungen wie das
Wochengeld und das Krankengeld für Arbeitslose und Asylwerber sind
den Krankenkassen vom Bund voll zu ersetzen und
Sonderleistungen sollen ausnahmslos nur mehr österreichischen
Staatsbürgern zur Verfügung stehen. Ein weiterer Entschließungsantrag
der FPÖ thematisierte die aktuelle Richtlinie für die Befreiung von
der Rezeptgebühr, die zu Benachteiligungen von PensionistInnen und
einkommensschwachen Personen führte. Für die Einstellung der
Leistungsinformation in der derzeitigen Form sprachen sich FPÖ-
Mandatare in einem weiteren Entschließungsantrag aus, wobei darauf
hingewiesen wird, dass die Kosten für die Leistungsinformation (LIVE)
im Jahr 2006 über 3 Millionen € betragen haben. Schließlich wurde die
Bundesregierung von der BZÖ-Abgeordneten Ursula Haubner ersucht, eine
optimale notärztliche Versorgung von Notfallpatienten mit
Notarzthubschraubern zu gewährleisten und eine nachhaltige
Absicherung der Finanzierung der Flugrettung in Österreich
sicherzustellen. - Bei der Abstimmung wurden alle Anträge - außer
jener betreffend die Einstellung der Leistungsinformationsblätter,
der abgelehnt wurde - vertagt.
Auch Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) kam auf Probleme bei der
Umsetzung der Rezeptgebührenbefreiung bzw. -deckelung zu sprechen und
verwies auf einige konkrete Beispiele. Abgeordneter Erwin
Spindelberger (S) räumte diesbezüglich ein, dass die Richtlinie des
Hauptverbands bei weitem nicht der Intention des Gesetzgebers
entspreche. Er appellierte daher an die Bundesministerin,
diesbezüglich Gespräche aufzunehmen.
Was das Thema Flugrettung angeht, so plädierte Abgeordnete Theresia
Haidlmayr (G) für ein generelles Überdenken des aktuellen Systems, da
es derzeit aufgrund der zahlreichen privaten Anbieter zu einer
"Keilerei" um die Patienten komme. Auch die SPÖ-Abgeordnete Dietmar
Keck und Johann Maier schlossen sich dieser Auffassung an und
forderten eine Evaluierung des Systems. Abgeordneter Norbert Hofer
(F) trat dafür ein, eine vernünftige Lösung mit allen Anbietern zu
suchen. Abgeordneter Karl Donabauer (V) informierte darüber, dass
hinsichtlich der Flugrettung derzeit eine Bedarfsprüfung von der Uni
München durchgeführt werde; diese Studie sollte einmal abgewartet
werden. Sein Fraktionskollege Sebastian Eder konnte sich vorstellen,
dass in Hinkunft wenigstens die sekundären Transporte kostendeckend
bezahlt werden. Außerdem sollten jene Transporte von den
Sozialversicherungen bei den ex-post-Prüfungen anerkannt werden, die
von Ärzten vor Ort angefordert wurden. Abgeordneter Bernhard Vock (F)
regte an, dass nicht nur die Flugrettung, sondern auch die Berg- und
Wasserrettung einer Evaluierung unterzogen werden sollten.
Der Vorschlag der Freiheitlichen, wonach Sonderleistungen ausnahmslos
nur mehr österreichischen Staatsbürgern zur Verfügung stehen sollen,
wurde von Rednern der SPÖ, der ÖVP und der Grünen kategorisch
abgelehnt. Es wäre absolut ungerecht, wenn man Menschen, die in das
Versichertensystem einbezahlen, einen Teil der Leistungen
vorenthalte, nur weil sie eine andere Staatsbürgerschaft haben,
meinte etwa Abgeordneter Karl Donabauer (V). Was die
Leistungsinformationen angeht, so können derzeit alle Personen, die
ihre E-Card auf eine Bürger-Card umgestellt haben, jederzeit online
diese Infos abrufen, erläuterte er.
Bundesministerin Andrea Kdolsky gab zunächst zu bedenken, dass die
Flugrettung nicht in die Kompetenz des Gesundheitsressorts falle.
Dennoch liege es ihr natürlich am Herzen, dass eine notärztliche
Versorgung sichergestellt wird, wobei es ihrer Ansicht nach vor allem
um eine richtige Schwerpunktsetzung sowie um die Vermeidung von
Doppelgleisigkeiten gehe. Wenn es bei der Umsetzung der
Rezeptgebührenbefreiung noch anfängliche Probleme gibt, dann bitte
sie darum, diese konkreten Fälle ans Ministerium weiterzuleiten,
damit man sich entsprechende Schritte überlegen könne. Bezüglich der
Leistungsinformation war die Ministerin der Auffassung, dass jeder
Patient das Recht habe, zu erfahren, wie viel die ärztlichen
Leistungen kosten, zumal es dabei um seine Beiträge gehe. Sie glaube
jedoch, dass man die Leistungsinformation mit der geplanten
Patientenquittung verquicken könne.
Bericht über Hospizbetreuung und Palliativ Care wird vorgelegt
Einstimmig verabschiedete der Ausschuss einen Entschließungsantrag
des Abgeordneten Grünewald (G), der verlangte, dem Nationalrat bis
zum 30. Juni 2008 jenen Bericht über die Ergebnisse der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zu Hospizbetreuung und Palliativ Care zuzuleiten, der
auf eine einstimmige Entschließung des Nationalrates zurückgeht.
Grüne warnen vor Uran im Mineralwasser ...
Für eine Änderung des Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetzes trat dann G-Abgeordnete Bettina Hradecsni
ein. Ihre Initiative zielte auf einen deutlich lesbaren und in
unmittelbarer Nähe der Sachbezeichnung angebrachten Hinweis: "Enthält
mehr als 0,002mg/l Uran: Für Säuglinge und Kinder unter 7 Jahren
nicht zum regelmäßigen Verzehr geeignet".
Uran schädige Nieren, Lunge, Leber und Knochenmark, erläuterte
Abgeordnete Bettina Hradecsni (G) und verwies auf das deutsche
Beispiel einer Kennzeichnungspflicht für uranhältige Mineralwässer.
Abgeordneter Johann Maier (S) beantragte eine Vertagung des Antrages
bis zum Vorliegen eines deutschen Erfahrungsberichtes und schlug vor,
gegebenenfalls eine Verordnungsermächtigung für die
Gesundheitsministerin zu beschließen.
Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) sah keinen Anlass, dem
Antrag zuzustimmen, da keinerlei Hinweise auf Gesundheitsprobleme
vorlägen und man Eltern nicht unnötig verunsichern sollte.
Demgegenüber hielt Abgeordnete Ursula Haubner (B) die Sachlage für
klärungsbedürftig.
Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky warnte vor einer
Informationsüberfrachtung der Konsumenten. Mineralwässer würden in
Österreich vorbildlich kontrolliert. Die WHO habe den Richtwert für
Uran im Jahr 2003 mit 15 Mikrogramm festgelegt. - Die Vertagung
erfolgte mit S-V-Mehrheit.
... und vor Transfetten in Backwaren
Die Grünen fordern in einem Entschließungsantrag die Einführung eines
gesetzlichen und möglichst niedrigen Grenzwertes von Trans-
Fettsäuren, die in vielen Lebensmitteln wie Backwaren, Fast-Food-
Produkten, Snacks, Keksen, frittierten Speisen und fetten
Brotaufstrichen enthalten sind und im Verdacht stehen, der Gesundheit
zu schaden. Anliegen eines weiteren Entschließungsantrags der Grünen
war eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Eier,
etwa in Nudeln, Kuchen, Keksen oder Backmischungen. Für
KonsumentInnen sei bisher nicht erkennbar, ob verarbeitete Eier aus
Bodenhaltung, Freilandhaltung, Biohühnern oder aus Käfighaltung
stammten. - Auf Antrag des Abgeordneten Johann Maier (S) empfahl der
Ausschuss, beide Anträge dem Konsumentenschutzausschuss zuzuweisen.
Gentechnik-Anträge vertagt
Auf Antrag des Abgeordneten Maier (S) wurde dann ein weiterer
Entschließungsantrag der Grünen mit S-V-Mehrheit vertagt, der auf
eine verstärkte Förderung der ökologischen Sicherheits- und
Risikoforschung auf dem Gebiet der "Grünen Gentechnik" gerichtet ist.
Ebenfalls vertagt wurde ein von Abgeordnetem Wolfgang Pirklhuber
vertretener Entschließungsantrag der Grünen, die Kontrollen von
relevanten Warengruppen (z.B. Mais, Soja, Reis) zu verstärken, um
sicherzustellen, dass keine nicht zugelassenen gentechnisch
veränderten Organismen (GVO) oder falsch gekennzeichnete Produkte in
den Lebensmittelhandel gelangen.
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) sah beim Gentechnikthema das
Gesundheitsressort insbesondere in der Sicherheits- und
Risikoforschung angesprochen und schlug vor, dazu bereits vorliegende
Unterlagen in einem Unterausschuss oder auch im Gesundheitsausschuss
intensiv zu beraten, um eine gemeinsame Linie des Parlaments zu
entwickeln.
Abgeordneter Johann Maier (S) unterstützte Pirklhuber in der
Forderung nach Stärkung der Risikoforschung und regte an, die auf
fünf Ausschüsse verteilte Debatte über Gentechnikthematik zu
konzentrieren. Die Gentechnikfrage sollte in einem eigenen Gremium
behandeltet werden. Die Bevölkerung sei über nicht zugelassene
Gentechnik in Lebensmitteln zu informieren, hielt Maier fest.
Abgeordneter Norbert Hofer (F) würdigte die Anträge des Abgeordneten
Pirklhuber (G) als sinnvoll und warnte seinerseits vor gentechnisch
verschmutzten Lebensmittel und vor dem Import gentechnisch
veränderter Futtermittel, "die letztlich in Form von Fleisch auf dem
Tisch der Konsumenten landen". Hofer schloss sich dem Vorschlag auf
Einsetzung eines Unterausschusses an.
Abgeordnete Anna Höllerer (V) plädierte für eine intensive
Auseinandersetzung mit der Gentechnik, wobei sie für eine
themenbezogene Behandlung in den zuständigen Ausschüssen für
Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit eintrat.
Abgeordnete Ursula Haubner (B) wollte klären, wo die Gentechnik
intensiv und konzentriert abgehandelt werden soll.
Abgeordnete Petra Bayr (S) meinte, Gentechnik sei ein Thema, das in
den verschiedenen Ausschüssen kohärent diskutiert werden sollte.
Wichtig sei die Stärkung der Forschung, da nur sie die Argumente
liefern könnte, mit denen Österreich seinen Standpunkt in der EU
untermauern könne.
Bundesministerin Andrea Kdolsky bekräftigte ihre Absicht, in der
Gentechnikfrage zu Ergebnissen zu kommen. Sie ortete einen
Umdenkprozess in der EU und kündigte eine Gentechnik-Enquete im
kommenden Herbst an. Gemeinsam mit Minister Pröll unterstütze sie
eine Initiative der französischen EU-Präsidentschaft, die für Oktober
2008 ein Gentechnik-Symposium plant. (Schluss)
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






