• 28.05.2008, 17:25:03
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Christa Kranzl: Eigene Eisenbahnkreuzungs-Verordnung in Ausarbeitung Verkehrsausschuss beschließt neue Flugsicherheitsbestimmungen

Wien (PK) - Der Verkehrsausschuss beschloss in seiner Sitzung mit den
Stimmen der beiden Regierungsparteien EU-Anpassungen im
Luftfahrtrecht bzw. einstimmig das BG über den zwischenstaatlichen
Luftverkehr 2008. Außerdem nahmen die Ausschussmitglieder zwei
Berichte des Verkehrs-Arbeitsinspektorates bzw. der Bundesanstalt für
Verkehr einhellig zur Kenntnis und führten die Berichte einer
Enderledigung zu. Die oppositionellen Anträgen wurden allesamt einer
Vertagung zugeführt.

Ausweitung der Meldepflicht führte zu Steigerung der Unfallzahlen

Der nunmehr vom Verkehrsminister vorgelegte Tätigkeitsbericht des
Verkehrs-Arbeitsinspektorates für 2007 weist eine Steigerung der Zahl
der gemeldeten Unfälle aus, die er mit der Ausweitung der
Meldepflichten im Gefolge der Novelle des Verkehrs-
Arbeitsinspektionsgesetzes (VAIG) erklärt. Innerhalb der letzten zehn
Jahre sind die Unfallzahlen allerdings stark zurückgegangen.

Im Einzelnen wurden im Berichtsjahr 2007 dem Verkehrs-
Arbeitsinspektorat aus den Betrieben, die in den Wirkungsbereich des
Verkehrs-Arbeitsinspektorats fallen, insgesamt 4.443 Unfälle
gemeldet, von denen 9 tödlich waren. Gegenüber dem Vorjahr ist damit
die Zahl der gemeldeten Unfälle (2006: 4.019 Unfälle) angestiegen,
auch bei den tödlichen Unfällen war ein Anstieg (2006: 5 tödliche
Unfälle) zu verzeichnen.

In der Debatte wies Abgeordneter Hermann Gahr (V) darauf hin, dass es
wichtig sei, über alle Unfälle einen Überblick zu haben. Seine Frage
betraf eine etwaige Zusammenführung des Verkehrs-Arbeitsinspektorats
mit dem Arbeitsinspektorat. - Staatssekretärin Christa Kranzl teilte
mit, dass an eine Zusammenführung der beiden Arbeitsinspektorate
nicht gedacht sei, zumal der Verkehrsbereich ein spezieller Bereich
sei, bei dem auch Experten herangezogen werden.

G-Abgeordnete Bettina Hradecsni hielt den Anstieg der Zahl der
Arbeitsunfälle für auffallend und sprach von einer Vervierfachung.
Die Staatssekretärin machte darauf aufmerksam, dass die Meldepflicht
ausgeweitet wurde. Seitens eines Vertreters des Ressorts wurde darauf
hingewiesen, dass früher nur jene Arbeitsunfälle weitergeleitet
wurden, die an die Sozialversicherung zu melden waren. Die Unfälle
bei den Beamten der Wiener Linien (ungefähr 4.000) wurden nicht
weitergeleitet, weil keine Meldepflicht bestand. Die Unfallquote bei
den Seilbahnen liege über dem Durchschnitt, aber sie seien nicht der
unfallträchtigste Verkehrsträger, betonte der Vertreter des
Ministeriums.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) hob als positiv hervor, dass
die Beamten der Wiener Linien nun von der Meldepflicht erfasst
werden; würde man diese Unfälle nicht hinzurechnen, wäre die Zahl der
Arbeitsunfälle rückläufig, meinte er. Abgeordneter Bernhard Themessl
(F) erkundigte sich nach der Zahl der Beanstandungen in den letzten
Jahren und Abgeordneter Helmut Kukacka (V) wollte wissen, ob es einen
Vergleich zwischen den Arbeitsunfällen in der Wirtschaft und den
Unfällen bei den Verkehrsunternehmen gebe.

Der Bericht wurde einhellig zur Kenntnis genommen und sogleich einer
Enderledigung zugeführt.

Beobachtungsstelle für Verkehrssicherheit besteht seit 2007

Die Einrichtung der Beobachtungsstelle wurde vom Verkehrsministerium
gemeinsam mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit im Rahmen des
Projekts Safety Net der Europäischen Union vorangetrieben. Der
Betrieb konnte im abgelaufenen Jahr aufgenommen werden. Die Inhalte
der österreichischen Beobachtungsstelle wurden, wie der Bericht dazu
mitteilt, kontinuierlich auf die europäischen Vorgaben abgestimmt,
wodurch die Benutzer der österreichischen Beobachtungsstelle immer
auf ein europäisches Pendant zurückgreifen und Ergebnisse
international vergleichen können. Ziel der österreichischen
Beobachtungsstelle ist es, eine nationale Plattform für alle im
Verkehrssicherheitsumfeld Agierenden zu bieten.

Eine zentrale Aufgabe der Beobachtungsstelle liegt im Bereich der
Sammlung und Auswertung von Daten zu Verkehrsunfällen und
Unfallfolgen sowie insbesondere auch im internationalen
Informationsaustausch. Es werden die aus den evaluierten Zählblättern
der Statistik Austria gewonnenen Unfall- und Unfallbegleitdaten in
eine Unfalldatenbank mit Auswerte-Interface eingelesen und nach
verschiedenen Gesichtspunkten ausgewertet. Diese Daten werden dann
mit den von den Bundesländern einlangenden Zusammenstellungen ihrer
Unfallhäufungsstellen verglichen. Eine Gegenüberstellung der Berichte
der Bundesländer über Unfallverhütungsmaßnahmen und deren
Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit ermöglicht der
Beobachtungsstelle dann eine das ganze Bundesgebiet umfassende
Zusammenschau über die Effizienz von getroffenen Maßnahmen zu
Vergleichs- und Verbesserungszwecken.

S-Abgeordnete Gabriele Binder-Maier wollte wissen, welche
Konsequenzen aus dem Bericht gezogen werden, G-Abgeordnete Gabriela
Moser befasste sich mit den Lkw-Kontrollen, der Übertretungszahl, den
schweren Mängeln, der Einhaltung der EU-Mindestkontrolldichte und mit
dem Überfahren von Lichtsignalen bei Eisenbahnkreuzungen. F-
Abgeordneter Karlheinz Klement erkundigte sich nach einer Auflistung
nach Nationalitäten bei den Lkw hinsichtlich der Mängel und wollte
wissen, ob durch eine Ausflaggung Qualitätseinbußen bei der
Sicherheit entstehen.

Staatssekretärin Christa Kranzl machte darauf aufmerksam, dass
sämtliche Unfälle peinlich genau aufgelistet werden und dass eine
Vergleichbarkeit mit den übrigen Mitgliedsstaaten der EU bestehe.
Empfehlungen werden in Gesetzesnovellierungen ihren Niederschlag
finden. Eisenbahnkreuzungen haben nichts mit der StVO zu tun, im
Ressort werde an einer eigenen Eisenbahnkreuzungs-Verordnung
gearbeitet. Kranzl hielt auch fest, dass es selbst auf gesicherten
Eisenbahnkreuzungen Unfälle gibt, und zwar teilweise aus
Unachtsamkeit. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die gestern
getagt habe. Man wolle im Oktober die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe
präsentieren.

Die Ausflaggung habe bisher zu keiner Risikosteigerung geführt, denn
ein Betrieb flagge nur mit neuen Fahrzeugen aus. Unterschiede bei der
Ausbildung der Fahrer sind jedoch möglich.

Auch dieser Bericht wurde einhellig zur Kenntnis genommen und einer
Enderledigung zugeführt.

EU-Anpassungen im Luftfahrtrecht beschlossen

Eine Änderung des Luftfahrtgesetzes (537 d.B.) bringt im Wesentlichen
Anpassungen an die europarechtlichen Vorgaben, wobei vor allem die
Bestimmungen über die Flugsicherheit komplett neu gefasst werden. Im
Einzelnen geht es darum, die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen
über den "Einheitlichen Europäischen Luftraum - Single European Sky
(SES)" in nationales Recht zu implementieren. So werden durch die
Novelle insbesondere die begleitenden und durchführenden Regelungen
zu den jeweiligen EU-Verordnungen über die Festlegung des Rahmens für
die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums
("Rahmenverordnung"), über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten
im einheitlichen europäischen Luftraum ("Flugsicherungsdienste-
Verordnung"), über die Ordnung und Nutzung des europäischen Luftraums
("Luftraum-Verordnung"), über die Interoperabilität des europäischen
Flugverkehrsmanagementnetzes ("Interoperabilitäts-Verordnung") und
über gemeinsame Regeln für die flexible Luftraumnutzung geschaffen.

Einer Anpassung an eine EU-Verordnung dient auch das Bundesgesetz
über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008. Insbesondere soll
damit die Gleichbehandlung aller Luftfahrtunternehmen der Union mit
einer Niederlassung in Österreich bei der Verhandlung von
Luftverkehrsabkommen und bei der Aufteilung von Flugverkehrsrechten
sichergestellt werden.

G-Abgeordnete Gabriela Moser listete Gründe auf, weshalb die Grünen
der Vorlage nicht zustimmen könnten. Sie reichte von der Nicht-
Umsetzung von EU-Vorgaben über fehlende Gesundheits- und
Belästigungsaspekte für Nachbarn, das Fehlen der Parteienstellung der
Nachbarn bis zum Fehlen eines Sanierungsverfahrens für bestehende
Anlagen. F-Abgeordneter Norbert Hofer zeigt sich erfreut darüber,
dass die Amtssprache Englisch keinen Eingang in die Vorlage gefunden
habe, denn die sei etwa für Paragleiter und Segelflieger nicht
notwendig. Auch er nannte Punkte, die im Entwurf nicht berücksichtigt
sind, so sei etwa der Eigentümer nicht im Luftfahrtregister
eingetragen.

Die Änderung des Luftfahrtgesetzes wurde mit den Stimmen der SPÖ und
der ÖVP angenommen, das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen
Luftverkehr einstimmig verabschiedet.

Vertagung oppositioneller Anträge

Schließlich vertagte der Verkehrsausschuss oppositionelle Anträge
jeweils mit S-V-Mehrheit. Eine Rad- und fußgängerfreundliche
Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung verlangte Abgeordnete
Gabriela Moser (G) in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion. Zu
ihren Vorschlägen zählte die Einführung von Fahrradstraßen nach
deutschem Vorbild, Radfahren in Fußgängerzonen und Maßnahmen zur
Unterstützung schwächerer Verkehrsteilnehmer (269/A[E]). Eine
ähnliche Vorlage kam vom Abgeordneten Sigisbert Dolinschek (B), der
auf eine praxisgerechte Reform der Gesetzesbestimmungen für Radfahrer
bei gleichzeitiger Berücksichtigung aller anderen Verkehrsteilnehmer
drängte (732/A(E)).

In der Debatte plädierte Abgeordnete Gabriela Moser (G) dafür,
holländische Beispiele bei der Regelung des Fahrradverkehrs zu
studieren. Abgeordneter Christian Hursky (S) begründete seinen
Vertagungsantrag mit dem Hinweis auf eine Arbeitsgruppe im
Verkehrsministerium, deren Ergebnisse zum Thema Radfahrer man vor
weiteren Schritten abwarten sollte. Abgeordneter Sigisbert Dolinschek
(B) sah die Notwendigkeit, Regelungen zu ändern, um Konflikte
zwischen Radfahrern und Autofahrern zu entschärfen. Staatssekretärin
Christa Kranzl berichtete von der intensiven Arbeit der bereits
genannten Arbeitsgruppe und versicherte, dass man sich an
europäischen Best-Practice-Modellen orientiere.

Thema Verkehrssicherheit

Mit dem Argument, Tote dürften kein obligatorischer Nebeneffekt der
Mobilität sein, verlangte G-Abgeordnete Moser ein
Verkehrssicherheitspaket mit der "Vision Zero" 348/A(E).
Vorgeschlagen werden die Stärkung des Fußgänger- und Radverkehrs
sowie höhere Strafen gegen Autoraser. In einem weiteren
Entschließungsantrag verlangten die Grünen bundeseinheitliche Strafen
bei Verkehrsdelikten und - falls erforderlich - eine
verfassungsrechtliche Änderung der Kompetenzlage zugunsten des Bundes
(363/A(E)). - Einen Zielkonflikt zwischen Lärmschutz und
Verkehrssicherheit ortete Abgeordneter Sigisbert Dolinschek wegen der
Behinderung von Rettungseinsätzen, aber auch der Schneeräumung
entlang von schallgeschützten Autobahnstrecken und beantragte
bauliche Vorkehrungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit unter
Beibehaltung eines möglichst guten Lärmschutzes 733(A(E)

Den Vertagungsantrag stellte Abgeordneter Johann Rädler (V) mit dem
Argument, es handle sich um eine umfangreiche Materie, die vielfach
Länderinteressen berühre. Abgeordnete Gabriela Moser (G) zeigte sich
verwundert darüber, wie schnell manche verkehrspolitischen
Entscheidungen, etwa die Zulassung von Fähnchen an Fahrzeugen,
getroffen würden, während das von Verkehrsminister Faymann
angekündigte Verkehrssicherheitspaket lange auf sich warten lasse. -
Staatssekretärin Christa Kranzl erklärte, die "Fähnchenfrage" habe
deshalb so rasch entschieden werden können, weil das im Erlassweg
geregelt werden konnte. Das Verkehrssicherheitspaket soll Anfang 2009
in Kraft treten, kündigte Kranzl an.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) trat dafür ein, den derzeit auf
österreichische Patente beschränkten Prüfauftrag des Biopatent-
Monitoring-Komitees auf europäische Patente auszuweiten, sofern diese
Österreich betreffen 155/A(E). Hofer wollte Zwangslizenzen, die
Einhaltung der Grenze zwischen Erfindungen und Entdeckungen sowie die
Einhaltung des Verbotes der Patentierung von Pflanzensorten und
Tierrassen überprüfen.

Abgeordnete Rosa Lohfeyer (S) machte darauf aufmerksam, dass zu
diesem Anliegen bereits ein Ministerialentwurf ausgearbeitet wurde,
der sich derzeit in Begutachtung befinde. - Diese legistische
Initiative der Bundesregierung begrüßte Antragsteller Norbert Hofer
(F) ausdrücklich.

Schließlich verlangte F-Abgeordneter Hofer eine finanzielle
Beteiligung des Bundes an der Errichtung einer kleinräumigen Süd-
Umfahrung für Schützen am Gebirge, die den Verzicht auf eine teure
Weiterführung der S 31 ermöglichen würde (282/A[E]).

Abgeordneter Norbert Hofer (F) erinnerte daran, dass sich mit
Ausnahme der Gemeinde Schützen alle Gemeinden im "Nadelöhr" zwischen
Neusiedlersee und Leithagebirge gegen Umfahrungsstraßen ausgesprochen
haben. Schützen soll nun durch eine Verlängerung der S 31 umfahren
werden, weil dem Burgenland ein ASFINAG-Projekt aus finanziellen
Gründen sympathischer sei als eine vom Land zu finanzierende
Bundesstraße. Der Bund sollte daher das nur halb Umfahrungsprojekt
unterstützen. - Abgeordneter Karl Freund (V) wies auf eine
Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland hin und
begründete damit seinen Vertagungsantrag. - Diese Vereinbarung ziele
auf eine lediglich zweistreifige Verlängerung der S 31, annähernd in
der Dimension einer Bundesstraße, sowie auf ein LKW-Fahrverbot,
erläuterte Staatssekretärin Christa Kranzl. So werde auch eine rasche
Verkehrsfreigabe bereits im Jahr 2012 möglich. Für die von
Abgeordnetem Hofer befürchtete Verlängerung der S 31 bis zur
Ostautobahn bestünden derzeit keine Voraussetzungen, sagte die
Staatssekretärin. (Schluss)

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