• 28.05.2008, 16:59:52
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  • OTS0379 OTW0379

Justizausschuss macht Justizbetreuungsagentur plenumsreif Auch Modernisierung im Grundbuchrecht beschlossen

Wien (PK) - Schritte zu einer grundlegenden Erneuerung der
Gründstücksdatenbank sollen mit einer Änderung des Grundbuchgesetzes
1955 und einer Reihe weiterer Gesetze gesetzt und gesetzliche
Maßnahmen zur Verbesserung des Grundbuchs- und Vermessungsrechts in
die Wege geleitet. Der Gesetzentwurf wurde heute vom Justizausschuss
dem Plenum des Nationalrats nach kurzer Debatte einstimmig zur
Annahme empfohlen.

Durch die Streichung bisher bestehender Informationsverpflichtungen
sollen jährliche Einsparungen von knapp 170.000 € erzielt werden. Da
die Umstellung überwiegend automationsgestützt erfolgen wird, ist
damit kein zusätzlicher Arbeitsaufwand für Grundbuchsgerichte und
Vermessungsämter verbunden. Ziel der Gesetzesänderungen sind
bleibende Verbesserungen des Grundbuchs- und Vermessungswesens. U.a.
soll bisher nicht verbüchertes öffentliches Gut "eingebüchert"
werden. Grundeigentümern, die große Liegenschaftsbestände verwalten,
sollen mehrere Liegenschaften, die eine wirtschaftliche Einheit
bilden (etwa eine Autobahn) im Grundbuch gemeinsam abfragen können.
Die Änderung des Vermessungsgesetzes sieht u.a. vor, dass Pläne in
Zukunft ausschließlich automationsgestützt einzubringen sind.

In der Debatte unter dem Vorsitz des Ausschuss-Obmanns Heribert
Donnerbauer (V) brachte zunächst Abgeordnete Gertrude Brinek (V)
einen Abänderungsantrag und einen §27-Antrag - die beide von allen
fünf Fraktionen getragen wurden - ein. Abgeordnete Bettina Hradecsni
(G) machte einen - ihrer Meinung für die KonsumentInnen wichtigen -
Vorschlag, wonach auf die Unverbindlichkeit der Flächenangaben
hingewiesen werden solle. - Abgeordneter Johannes Jarolim (S)
begründete die Zustimmung seiner Fraktion damit, dass mit der Vorlage
ein richtiger Schritt gesetzt werde. - Abgeordneter Gernot Darmann
(B) begrüßte die mit der Novelle verbundene technologische Erneuerung
und stellte die Frage nach den Kosten. - Abgeordneter Michael Ikrath
(V) zeigte sich froh über den Konsens der Fraktionen und über die
erreichte Modernisierung und Verwaltungsvereinfachung. - Abgeordneter
Peter Fichtenbauer (F) warnte davor, die Schwierigkeiten der
Anpassung zu unterschätzen und hatte Bedenken bezüglich der
Unverbindlichkeit der Angaben über die Fläche.

Justizministerin Maria Berger bestätigte den hohen technischen
Schwierigkeitsgrad bei der zu treffenden Lösung, die aber eine
beträchtliche Vereinfachung mit sich brächte. Die Einsparungen
beliefen sich auf etwa 169.000 €, die aus den Umstellungen
erwachsenden Kosten seien hingegen minimal. Auf die Wortmeldung der
Abgeordneten Hradecsni eingehend, meinte die Ministerin, dass ein
Hinweis auf die Unverbindlichkeit der Flächenangaben auf den
Formularen des Grundbuchauszugs überlegenswert sei.

Die Vorlage wurde in der Fassung des Abänderungsantrags einstimmig
angenommen. Auch der §27-Antrag fand einhellige Zustimmung.

Justizbetreuungsagentur kommt

Die in den letzten Jahren ständig gestiegene Zahl geistig abnormer
Rechtsbrecher, und zwar sowohl der zurechnungsfähigen wie der
unzurechnungsfähigen, hat sowohl die Möglichkeiten der Unterbringung
wie auch in der Folge der Aufwände massiv angespannt. Da der
Maßnahmenvollzug in justizeigenen Einrichtungen wesentlich
kostengünstiger ist als in öffentlichen Krankenanstalten, soll durch
die Errichtung einer Betreuungsagentur eine kostengünstige,
qualitätvolle und differenzierte Betreuung im Straf- und
Maßnahmenvollzug sichergestellt werden. Ein entsprechender
Gesetzesentwurf stand heute im Justizausschuss zur Debatte.

Aufgabe der neuen Agentur wird es sein, Personal bereitzustellen, und
zwar für die psychiatrische, psychotherapeutische,
(zahn)medizinische, physio- und ergotherapeutische, logopädische und
pflegerische Versorgung sowie für die psychologische, pädagogische
und sozialarbeiterische Betreuung der Insassen von Justizanstalten.
Organe der Agentur sind die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat;
letzterer setzt sich aus vier vom Justizministerium, einem von
Bundeskanzleramt bestellten und den von der Personalvertretung
entsandten Mitgliedern zusammen. Die Geschäftsführung ist
verpflichtet, dem Aufsichtsrat Quartalsberichte sowie einen
Jahresbericht und eine Vorschaurechnung für drei Jahre vorzulegen.
Die Agentur unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof.

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) kündigte in der Debatte die
Zustimmung seiner Fraktion an, weil es sich um eine vernünftige
Maßnahme handle. Seine Fraktion bzw. die Opposition würde aber sehr
wachsam sein, ob bei der Besetzung der Geschäftsführerposten ein
"politisch orientiertes Versorgungssystem" wirksam würde.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) konnte zwar den
Einsparungsgedanken der Maßnahme durchaus nachvollziehen, warnte aber
ebenso wie sein Fraktionskollege Abgeordneter Wolfgang Zinggl vor
einer schleichenden Privatisierung des Strafvollzugs. Überdies sei
die Ausgliederung ein Etikettenschwindel, bei dem Personalkosten in
Sachkosten umgewandelt werden, kritisierte er.

Abgeordneter Johannes Jarolim (S) sah hingegen keinerlei Grund für
die Befürchtungen der Grünen und versicherte, das Modell sei eine
vernünftige Lösung, Einsparungspotential zu lukrieren, könne aber mit
Sicherheit nicht als erster Schritt einer Privatisierung des
Strafvollzugs gedeutet werden. In diesem Sinn sprach sich auch
Abgeordnete Bettina Stadlbauer (S) aus, der sich im wesentlichen
Abgeordneter Gernot Darmann (B) anschloss. Das Modell sei eine
kreative Lösung, um die Betreuung sicherzustellen, es ermögliche
zusätzliches Personal bei gleichzeitiger Kostenreduktion, sagte sie.

Abgeordnete Gertrude Brinek (V) begrüßte ihrerseits die Agentur als
interdisziplinären Lösungsversuch, meinte aber, die heute durch
dieses Gesetz eingeleitete Entwicklung sollte genau beobachtet
werden.

Justizministerin Maria Berger rechnete vor, dass die Kosten der
Betreuung in den Krankenanstalten mehr als doppelt so hoch seien wie
in den Justizanstalten. Durch die Schaffung eigener Einrichtungen und
deren Besetzung mit Stammpersonal und Personal aus der
Betreuungsagentur könnten die Patienten nun in einer
kostengünstigeren und qualitativ besseren Weise versorgt werden, hob
sie hervor. Sie gab zudem zu bedenken, dass schon jetzt in einem sehr
hohen Ausmaß auf Fremdpersonal zurückgegriffen werden müsse.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage mit S-V-F-B-Mehrheit angenommen.

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