• 20.05.2008, 16:18:44
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  • OTS0274 OTW0274

Beatrix Karl: EU-Unterausschuss beschloss Ausschussfeststellung zu Fragen der Subsidiarität

Ständiger EU-Unterausschuss beriet Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008

Wien (ÖVP-PK) - Die heutige Sitzung des Unterausschusses hatte die
Subsidiaritätsprüfung des Legislativ- und Arbeitsprogramms der
Kommission 2008 und andere wichtige europäische Vorhaben zum Thema.
Durch den Vertrag von Lissabon gibt es klare Abgrenzungen der
Zuständigkeiten. Darauf achtet auch das österreichische Parlament. In
diesem Sinne haben die Mitglieder des Ständigen EU-Unterausschusses
eine Stellungnahme an die Europäische Kommission gerichtet, um jene
Punkte, die uns im Sinne der Subsidiaritätsprüfung wichtig sind, zu
betonen. Das sagte heute, Dienstag, die ÖVP-Abg. Dr. Beatrix Karl,
Mitglied im Ständigen Unterausschuss in Angelegenheiten der
Europäischen Union. ****

In dieser Stellungnahme an die Europäische Kommission heißt es unter
anderem, dass eine konkrete und vertiefte Prüfung der Einhaltung der
Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit erst
aufgrund konkreter Legislativvorschläge erfolgen könne. Unabhängig
davon wurden einige schriftliche Bemerkungen festgelegt, die Abg.
Karl folgendermaßen zusammenfasste:

- Migration und Gesundheitsdienstleistungen fallen weiterhin in die
nationale Zuständigkeit.

- Europäische Regelungen hinsichtlich des grenzüberschreitenden
Organhandels beziehungsweise Transplantationen dürfen zudem
keinesfalls funktionierende nationale Strukturen und Versorgungslagen
in Frage stellen. "In den Mitgliedsstaaten bestehen unterschiedliche
Systeme im Zusammenhang mit den Einwilligungserfordernissen der
Verstorbenen oder deren Angehörigen. Diese führen auch zu erheblichen
Unterschieden in der Versorgung mit benötigten Organen", erläuterte
Karl. Auch in Hinblick auf die substanziellen ethischen Fragen, die
damit verbunden sind, sollte die Union in diesem Bereich mit
einheitlichen Regelungen zurückhaltend sein.

- Zudem wäre im Arbeitsprogramm der Kommission eine stärkere Betonung
der europäischen Perspektive für die Länder des Westbalkans, die seit
2006 im Rat und im Europäischen Rat regelmäßig als Ziel festgelegt
wurde, wünschenswert gewesen.

Bedauerlichweise finde sich im Rahmen der Vorhaben zur besseren
Rechtssetzung keine Aussage über die operative Anwendung der
Grundsätze der Subsidiarität und der Proportionalität, wie diese auch
in konkreten Legislativvorschlägen der Kommission immer wieder
fehlen. Dies sollte im Arbeitsprogramm für 2009 geändert werden.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.oevpklub.at

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