• 20.05.2008, 11:33:53
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  • OTS0137 OTW0137

VÖZ und APA starten Kampagne für "Rechtssichere Pressespiegel"

Presseclippings ignorieren oft geltendes Urheberrecht

Wien (OTS) - Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die
APA - Austria Presse Agentur APA starten in der kommenden Woche eine
gemeinsame Initiative, um die Öffentlichkeit für die rechtlich
einwandfreie Form der Medienbeobachtung zu sensibilisieren. Die
aufklärende Kampagne "Rechtssichere Pressespiegel" soll verhindern,
dass Institutionen, Unternehmen oder Organisationen, die eine
Medienbeobachtung nutzen, mit dem Urheberrechtsgesetz in Konflikt
kommen: Die gängige Vervielfältigung und Weiterverbreitung von
redaktionell verfassten Artikeln und Kommentaren über - heute
überwiegend elektronisch hergestellte - Presseclippings ohne
entsprechende Lizenz verletzt geltendes Recht.

Alles was Recht ist

Eine rechtssichere Basis für Pressespiegel bieten das
PDN-Lizenzsystem des VÖZ, das von Institutionen bzw. Unternehmen
direkt oder über beauftragte Medienbeobachter vereinbart werden kann,
sowie die Produkte von APA-DeFacto, bei denen in direkter
Vereinbarung mit den Verlagen die Lizenzrechte bereits im APA-Angebot
der Medienbeobachtung integriert sind. In das kostengünstige
PDN-System des Verbandes sind rund 115 Zeitungen und Magazine
eingebunden.

Vervielfältigung und Weiterverbreitung sind wesentliche
Verwertungsrechte

Dem unerlaubten "Wildern im Zeitungsrevier" hat das
Urheberrechtsgesetz 2003 endgültig einen Riegel vorgeschoben. Es
schützt geistiges Eigentum nicht nur im Bereich von Software, Musik,
Film und Kunst, sondern gerade auch beim überwiegenden Teil von
redaktionellen Inhalten der Zeitungen und Magazine. Die wesentlichen
Verwertungsrechte, nämlich Zeitungsinhalte zu vervielfältigen und
weiterzuverbreiten, sind deshalb in der Regel den Verlagen
vorbehalten, die eine Menge Zeit und Geld in die journalistischen
Ressourcen ihrer Kernkompetenz investieren. Damit werden die ideellen
und wirtschaftlichen Interessen der Verlage und Medien geschützt.

Ohne Zustimmung der Rechteinhaber keine digitalen Presseclippings
Auch wenn die "digitale Gratiskultur" zu falschen Schlussfolgerungen
verleiten könnte: Das Einscannen und "Ins-Netz-stellen"
redaktionellen Contents zum Zweck der unternehmensinternen oder
-externen Kommunikation ist ohne ausdrückliche Zustimmung der
Rechteinhaber ungesetzlich. Eine freie "Werknutzung" im digitalen
Bereich ist ausschließlich für private Zwecke eines Einzelnen
zulässig. Soweit im Gesetz Ausnahmen für die Nutzung von
tagesaktuellen Zeitungsbeiträgen vorgesehen sind, beziehen sich diese
ausschließlich auf analoge Nutzungen auf Papier bzw. gelten nur für
redaktionelle Online-Medien, die sich mit den Zeitungsinhalten
publizistisch auseinandersetzen. Während im analogen Bereich mit
Papierkopien noch eine auf einige Exemplare eingeschränkte
Vervielfältigungs- und Verbreitungsmöglichkeit auch im beruflichen
Kontext erlaubt ist, ist bei der Verbreitung von digitalen
Presseclippings im beruflichen Umfeld jedenfalls ab der ersten Kopie
die Zustimmung der Rechteinhaber einzuholen.

Das Urheberrecht gilt auch im Internet

Was vielfach übersehen wird: Vom Urheberrecht sind ebenso im
Internet veröffentlichte redaktionelle Beiträge geschützt, auch wenn
sie für den Einzelnutzer kostenlos zur Verfügung stehen. Über den
unmittelbar privaten Bereich hinaus fällt jedoch auch das Abspeichern
als Vervielfältigungsvorgang und das Weiterverbreiten redaktioneller
Inhalte von Online-Angeboten der Zeitungen und Magazine unter die
Bestimmungen des geltenden Urheberrechtsgesetzes.

Ausführliche Informationen zur Lizenzierung von Pressespiegeln
stellen die APA und der VÖZ im Internet unter
www.pressespiegel-lizenz.at zur Verfügung.

Rückfragehinweis:
Verband Österreichischer Zeitungen
Hannes Schopf, Tel. 0664/33 29 419
Mag. Nadja Vaskovich, Tel. 0664 / 33 29 417

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VOZ

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