• 17.04.2008, 09:14:11
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Israelitische Kultusgemeinde äußert Bestürzung über vorkonziliare katholische Karfreitagsliturgie und Missionsidee

Wien (OTS) - Die Israelitische Kultusgemeinde betont anlässlich
des bevorstehenden Pessachfestes, des Festes der Befreiung aus der
ägyptischen Knechtschaft, ihre Bestürzung über die von Papst Benedikt
wieder zugelassene Verwendung der vorkonziliaren katholischen
Karfreitagsliturgie. Gleich den jüdischen Gemeinden Italiens und
Deutschlands sehen sich die Kultusgemeinden Österreichs daher
gezwungen die offiziellen interkonfessionellen Gespräche mit der
katholischen Kirche auszusetzen.

Ebenso befremdend für die Israelitischen Kultusgemeinden ist,
dass von hohen kirchlichen Vertretern in Reaktionen und Publikation
die "Judenmission" neuerlich als natürlicher Auftrag an die Kirche
betont wird. Die diesbezüglichen Hinweise auf Römerbrief 1:16
stellen eine zusätzliche Belastung dar, möge die angesprochene
Mission der Kirche heutzutage auch ein noch so friedvolles "Angebot"
sein.

Das Judentum, im Gegensatz zur katholischen Kirche, lehnt die
Missionierung Andersgläubiger und eine Debatte über "die Richtigkeit
des Glaubens" ab. Aus dem eigenen humanistischen jüdischen
Selbstverständnis heraus besteht dazu keinerlei Notwendigkeit.
Aufgrund des Prinzips der "Noachidischen Gesetze" haben alle
nichtjüdischen Menschen die an einen G‘tt glauben und grundlegende
Gebote (wie Verbot von Mord, Diebstahl etc.) einhalten, ebenso wie
wir Juden den gleichen Anspruch auf g‘ttliche Belohnung und Heil.

Das Judentum enthält sich daher auch jeglicher provokativer
Äußerungen gegenüber den christlichen Kirchen wie z.B. der
Aufforderung an sie "zu ihren Wurzeln zurückzukehren", "die
geschichtliche Wahrheit und den unerlösten Zustand der Welt zu
erkennen" usw…, da wir Juden dies als Belastung der Beziehung zu
Andersgläubigen betrachten würden.

Dr. Ariel Muzicant, Präsident
Oberrabbiner Paul Chaim Eisenberg
Mag. Raimund Fastenbauer, Generalsekretär

Rückfragehinweis:
Israelitische Kultusgemeinde
Tel.: (01) 53 104-105

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