• 26.03.2008, 11:32:02
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  • OTS0128 OTW0128

Freunde des Augartens: Behörden müssen auf Gesetzeskonformität achten

Bukolisch Festlicher Widerstand am Augartenspitz, Fr. 4. April

Wien (OTS) - Der Verein "Freunde des Augartens" bezweifelt, dass
die Bewilligung für die Zerstörung eines Teiles des historischen
Gartens samt barockem Gesindehaus im Gesetz begründet werden kann. Er
hat dies soeben allen zuständigen Entscheidungsträgern, insbesondere
dem Bundesdenkmalamt, der MA 37 und den weisungsberechtigten
Vorgesetzten (Ministerin, Bürgermeister) mit Hinweis auf Art. 18 der
Bundesverfassung (Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt
werden) mitgeteilt. Für Freitag, 4. April ab 14 Uhr lädt das
josephinische Erlustigungskomitee alle Bürger zum Fest am
Augartenspitz und wird gutgelaunten-bukolischen Gästen in Sachen
Denkmalzerstörung reinen Wein einschenken (Barocknotrufnr.:
0676/4953133).

Rückfragehinweis:
Verein "Freunde des Augartens", www.baustopp.at
Dr. Daniela Kraus, 0699 1489 4848

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