- 13.03.2008, 11:27:16
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- OTS0121 OTW0121
4 Forderungen der Krebshilfe nach mehr Lebensqualität für Krebspatienten - TEIL 2
Wien (OTS) - 1. Neuregelung von Anträgen für Kur- und
Erholungsaufenthalte
Es ist nicht mehr möglich, allein aufgrund einer Krebserkrankung
und -Behandlung eine Kur zu beantragen. Die Krebshilfe fordert, dass
PatientInnen mit der Diagnose Krebs wieder berechtigt sind, einen
Kur- und Erholungsaufenthalt in Anspruch zu nehmen.
2. Einrichtung von speziellen Reha-Kliniken für unterschiedliche
Tumordiagnosen
In Österreich existieren einige wenige spezifische Reha-Kliniken
für Krebspatienten. Für Krebspatienten ist es wichtig, in einer
Klinik behandelt zu werden, die schwerpunktmäßig wirklich auf
Krebspatienten ausgerichtet ist, da dies eine Krankheitsbewältigung
auf vielfältige Art und Weise erleichtert. Die Krebshilfe fordert,
dass seitens der Versicherungsträger Vor-kehrungen getroffen werden,
um diese Einrichtungen zu schaffen.
3. Gesetzliche Regelung der Einstufung von Behinderung durch
Krebserkrankungen
In Deutschland gibt es klare Richtlinien, nach denen bei
Krebsdiagnosen der Grad der Behinderung eingestuft wird. Je nach
Ausmaß der Erkrankung bzw. Grad der Behinderung kann dann auch die
Invaliditätspension eingereicht werden. In Österreich gibt es dazu
keine klaren Richtlinien. Die Krebshilfe fordert transparente, klare
Richtlinien für die Einstufung von Behinderung und Klärung der Frage,
wann ein Krebspatient (aus Sicht der Behörden) keiner mehr ist. Für
Krebspatienten sollte es während der Zeit des Krankenstandes (und
einer entsprechenden Nachfrist) einen Kündigungsschutz nach dem
Modell der "begünstigt Behinderten" geben. Wenn ein Krankenstand sehr
lange dauern muss, sollte es entweder eine längere Entgeltfortzahlung
geben oder im Fall einer nötigen befristeten Pensionierung
anschließende sozialrechtliche Maßnahmen (incl. beruflicher
Rehabilitation), um den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu
ermöglichen.
4. Gesetzlich verankerte Möglichkeit zur stufenweisen
Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess für KrebspatientInnen
In Österreich ist für KrebspatientInnen der berufliche
Wiedereinstieg so geregelt, dass sie, sobald sie gesund geschrieben
wurden, sofort wieder voll (100% der Normalarbeitszeit) zu arbeiten
haben. In anderen Ländern ist es möglich, stufenweise (über
prozentuelle Arbeitszeit wie 30%, 50% etc.) wieder ins Arbeitsleben
zurückzufinden, was die Gewöhnung an die Beanspruchung erleichtert
und verhindert, dass der Arbeitnehmer womöglich schnell wieder
ausfällt. Die Krebshilfe fordert, dass eine gesetzliche Regelung
geschaffen wird, die PatientInnen ermöglicht, schrittweise wieder in
das Berufsleben einsteigen zu können.
(Forts.)
Rückfragehinweis:
Mag. Martina Löwe - Kommunikationsfachfrau
Wolfengasse 4/9, 1010 Wien
Tel.: 01/796645050, mailto:[email protected]
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