• 12.02.2008, 08:34:00
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  • OTS0014 OTW0014

Pflichtangebot statt freiwilligem Übernahmeangebot

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Wien (euro adhoc) - Am 31. Jänner 2008 hat die BF
Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H (BFIG) gemäß § 5 Abs 3 Z
1 ÜbG ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein freiwilliges Übernahmeangebot für
die Brain Force Holding AG zu stellen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die BFIG
bereits ca. 16% an der Brain Force Holding AG erworben.
Die BFIG ist eine zum Zweck des Beteiligungserwerbes gegründete Gesellschaft, an
der die Unternehmens Invest AG und die CROSS Industries AG gemeinsam
mehrheitlich beteiligt sind. Der Erwerb der Brain Force Holding AG ist das erste
Projekt der BFIG.
Bis Montag, den 11. Februar 2008, hat die BFIG nach weiteren Zukäufen insgesamt
24,32% der Brain Force Holding AG Aktien erworben. Weiters hat sie am selben Tag
mit der BEKO Holding AG (an welcher die CROSS Industries AG mit mehr als 25%
beteiligt ist) einen Stimmbindungsvertrag abgeschlossen, der ihr zusätzlich die
Verfügung über 5,86% der Stimmrechte der Brain Force Holding AG Aktien
verschaffen soll. Dieser Vertrag steht allerdings unter der aufschiebenden
Bedingung des Wegfalls des kartellrechtlichen Durchführungsverbotes. Mit Wegfall
des kartellrechtlichen Durchführungsverbotes wird die BFIG über mehr als 30% der
Stimmrechte der Brain Force Holding AG verfügen und daher nach dem
Übernahmegesetz ein Pflichtangebot an die Aktionäre der Brain Force Holding AG
zu legen haben. Aus diesem Grund wird die BFIG ihre am 31. Jänner 2008 bekannt
gegebene Entscheidung, ein freiwilliges Angebot zu legen, nicht weiterverfolgen,
sondern beabsichtigt nunmehr die Stellung eines Pflichtangebotes.
Aufgrund der zwischenzeitlich getätigten Aktienkäufe der BFIG wird der Preis des
Pflichtangebotes höher liegen als bisher angekündigt und voraussichtlich statt
EUR 2,30 (wie am 31. Jänner 2008 angekündigt) nunmehr EUR 2,40 betragen.
Ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Anzeige der Angebotsunterlage wurde
bei der Übernahmekommission gestellt.

Informationen über BF Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H
(BFIG)
Die BF Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H., mit Sitz in
Wels, ist eine zum Zwecke des Beteiligungserwerbes gegründete Gesellschaft. Der
Erwerb der Brain Force Holding AG ist das erste Projekt der BFIG.

An der BF Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. sind die
Unternehmens Invest AG zu 49 Prozent und die CROSS Industries AG zu zwei Prozent
beteiligt. Die übrigen 49 Prozent der BF
Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H. werden von der IT -
Managementgesellschaft m.b.H. & Co. KG gehalten, an der institutionelle und
private Investoren als Kommanditisten beteiligt sind. CROSS Industries AG hält
an der Unternehmens Invest AG eine Beteiligung von rund 51 Prozent.
Geschäftsführer der BF Informationstechnologie-Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
und der IT - Managementgesellschaft m.b.H. & Co. KG sind DI Herbert Paierl
(UIAG) und Mag. Friedrich Roithner.

Rückfragehinweis:
Geschäftsführer der BFIG
DI Herbert Paierl
Tel.: +43 (1) 405 97 71-0
mailto:[email protected]

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Unternehmens Invest AG
          Am Hof 4
          A-1010 Wien
Telefon:  01  405  97 71-0
FAX:      01  405  97 71-9
Email:    [email protected]
WWW:      www.uiag.at
Branche:  Finanzdienstleistungen
ISIN:     AT0000816301
Indizes:  WBI, ATX Prime
Börsen:   Amtlicher Handel: Wiener Börse AG 
Sprache:  Deutsch

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