- 17.01.2008, 12:21:39
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ÖAAB-Geschäftsführerkonferenz begrüßt Verlängerung der Langzeitversichertenregelung
Kritik an Vereinfachung der Kündigungsmöglichkeit bei Lehrlingen
Wien (OTS) - "Die Verlängerung der Langzeitversichertenregelung
bis 2013 ist ein großartiger Erfolg für die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Das Drängen des ÖAAB in dieser Frage hat sich bezahlt
gemacht", erklärten die Mitglieder der ÖAAB-Landesgeschäftsführer-
und Landessekretärekonferenz im Rahmen einer zweitätigen Klausur im
oberösterreichischen Gmunden, bei der auch die Regierungsklausur von
letzter Woche reflektiert wurde.
Es sei der ÖAAB gewesen, der "über Jahre hinweg vehement für die
Forderung "45 Jahre sind genug!" eingetreten ist. In nahezu jeder
Landesorganisation wurden entsprechende Beschlüsse dazu in den
höchsten Gremien gefasst und am letzten Bundestag des ÖAAB, im
Oktober 2007, ist die Forderung nach einer Verlängerung der
Langzeitversichertenregelung kommuniziert worden. "Es ist uns stets
wichtig gewesen, dass Menschen, die besonders lange in ein System
einbezahlt haben, abschlagsfrei in Pension gehen können", erklärten
die Landesgeschäftsführer und Landessekretäre einhellig.
Aus diesem Grund habe man "mit sanftem Druck und eindringlicher
Überzeugungsarbeit für eine Verlängerung der
Langezeitversichertenregelung gekämpft, was schließlich auch gelungen
ist. Unsere Anerkennung gilt insbesondere ÖAAB-Bundesobmann Fritz
Neugebauer und ÖVP-Bundesparteiobmann Wilhelm Molterer, die durch
ihren Einsatz diese Lösung ermöglichten", so die
Landesgeschäftsführer- und Landessekretäre unisono.
Kritik an geplanter Vereinfachung der Kündigungsmöglichkeit
von Lehrverhältnissen
Kritik wurde indes an der Einigung der Sozialpartner geübt, die
Kündigungsmöglichkeiten für Lehrverhältnisse auszuweiten. "Es ist für
uns unverständlich, warum die sozialistischen Vertreter des ÖGB und
der Arbeiterkammer hier nachgeben konnten", sagten die
Landesgeschäftsführer und Landessekretäre und stellten klar, dass
"die bestehenden Auflösungsmöglichkeiten im Rahmen des § 15
Berufsausbildungsgesetz ausreichend scheinen". "Man muss sich im
Klaren darüber sein, dass ein Lehrling mitten in seiner Entwicklung
steckt und man diesem jungen Menschen daher Halt und Sicherheit geben
muss. Eine Vereinfachung der Kündigungsmöglichkeit wäre hier
sicherlich kontraproduktiv", so die Landesgeschäftsführer- und
Landessekretäre abschließend.
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