• 10.01.2008, 11:19:01
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Amon: Lehrlingskündigung kommt für ÖAAB nicht in Frage

Sozialpartner müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein

Wien (OTS) - Zur aktuellen Diskussion rund um das Thema Lehrlinge
sagte heute, Donnerstag, ÖAAB-Generalsekretär Abg.z.NR Werner Amon,
"dass man derzeit aus Sozialpartnerkreisen einiges hört, das mich
besorgt stimmt".

So sei zum Beispiel davon die Rede, dass es zu einer Lockerung der
Kündigungsmöglichkeiten für Lehrlinge kommen solle. Es ist "für den
ÖAAB denkunmöglich, dass es zu einer Lockerung der Bestimmungen im
Zusammenhang mit Lehrlingskündigungen über das derzeit bestehende Maß
hinaus kommt", erklärte der ÖAAB-Generalsekretär. "Für den ÖAAB sind
die gesetzlichen Möglichkeiten des § 15 Berufsausbildungsgesetz
ausreichend."

Jegliche weitere Eingriffe würden erhebliche Probleme im
Zusammenhang mit der Ausbildungsgarantie verursachen. "Ich hoffe
sehr, dass sich Arbeiterkammer und ÖGB als Teil der Sozialpartner
hier ihrer Verantwortung bewusst sind und keinen, mitunter für junge
Menschen nachteiligen Kompromiss eingehen", erklärte Amon.

"Ein junger Mensch, wenn er nach Abschluss des 9. Schuljahres,
eine Lehre beginnt, ist mitten in seiner persönlichen Entwicklung.
Daher ist es neben einer Gesamtverantwortung der Gesellschaft auch
eine Verantwortung der Wirtschaft, den jungen Menschen Halt und
Perspektiven zu geben", betonte Amon.

Anderen, derzeit in Diskussion stehende Maßnahmen, wie einer
Weiterentwicklung des BLUM-Bonus bzw. der Lehrstellenförderung, steht
Amon grundsätzlich positiv gegenüber, wenn "eine zielgerichtete
Förderung gewährleistet ist", so Amon.

Auch der Vorschlag der Bundesobfrau der Jungen ÖVP, Abg.z.NR
Silvia Fuhrmann, nach einem Mindestentgelt für Lehrlinge in der Höhe
von 500 Euro, ist für Amon diskussionswürdig. "Wenn wir einen
Mindestlohn von 1.000 Euro für Vollzeitkräfte realisieren, so erachte
ich, angesichts der eklatanten Unterschiede bei den
Lehrlingsentschädigungen, ein Mindestentgelt für einen sinnvollen
Vorschlag", erklärte Amon abschließend.

Rückfragehinweis:

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