- 13.12.2007, 11:29:33
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Volkshilfe fordert Ende des Pflegeverwirrspiels
Die 24h-Pflege lenkt von den anderen großen Pflegeproblemen ab
Wien (OTS) - Für die Volkshilfe Österreich nimmt der
Geschäftsführer der Volkshilfe Österreich Erich Fenninger Stellung
und meint "dass die unnötigen Diskussionen um die Verlängerung der
Amnestieregelung für die 24 Stunden Betreuung von den großen
Pflegeproblemen ablenken. Denn es sind nur rund 5%, die eine solche
Pflegeform brauchen. Aber die Volkshilfe fordert eine Verbesserung
der Pflegesituation für alle Pflegebedürftigen."
"Es gilt, endlich jene offenen Punkte zu klären, die "unter den
Nägeln brennen." so Fenninger.
"Es ist vor allem die Frage, mit welchen Leistungen jemand in
Österreich im Fall von Pflegebedürftigkeit jetzt und in Zukunft
rechnen kann, beziehungsweise mit welchen Belastungen er rechnen
muss, rasch zu beantworten", so Erich Fenninger. Grundsätzlich sollte
jeder in Österreich lebende Mensch die Möglichkeit haben "sein
leistbares Angebot" im Pflege- und Betreuungsfall zu wählen. Hier
gilt es, die Bundesländer in die Pflicht zu nehmen, mobile Pflege,
gemeindenahe betreute Wohnformen, teilstationäre und stationäre
Einrichtungen sowie Sondereinrichtungen für spezielle
Betreuungserfordernisse müssen flächendeckend zur Verfügung stehen.
Als Richtwert für den Vollausbau soll gelten: 2-3 derartige
Betreuungsplätze je 1.000 Einwohner.
Auch die Frage der Finanzierung der Pflege und Betreuung muss
geklärt werden. Das Risiko, im Alter pflegebedürftig zu werden, wird
immer höher, daher sollte dieses Lebensrisiko auch solidarisch
getragen werden. Es wird auf Dauer nicht machbar sein, dass Pflege
ein hohes individuelles Lebensrisiko bleibt. Möglich wäre ein
Pflegeversicherungsgesetz, analog zur Kranken-, Unfall-,
Arbeitslosen- und Pensionsversicherung im ASVG. Die Finanzierung
sollte sich nicht ausschließlich auf Erwerbstätigkeit beziehen,
sondern auch aus Steuermitteln (Wertschöpfung, Unternehmensgewinn,
etc.) sichergestellt werden. Alternativ wäre es im Sinne des
Solidaritätsgedankens auch möglich, Pflege durch einen Pflegefonds zu
finanzieren. Beiträge in diesen Pflegefonds müssten von allen bezahlt
werden, die aus einer Einkommensquelle Einkommen erzielen. Maßgebend
für die Berechnung wäre also für alle unselbständigen Erwerbstätigen
die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, für selbständig Erwerbstätige das
tatsächliche Einkommen, wie es dem Einkommenssteuerbescheid zugrunde
liegt.
Rückfragehinweis:
Mag. Robert Hartmann, Tel.: 0676 83 402 239 E-mail: [email protected] Erwin Berger MAS, Tel.: 0676 83 402 215 E-mail: [email protected] www.volkshilfe.at
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