• 12.12.2007, 12:43:58
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OeNB - IWF stellt österreichischem Finanzmarkt gutes Zeugnis aus

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Wien (OTS) - Der "Internationalen Währungsfonds" (IWF) stellt bei
dem gemeinsam mit dem IWF vereinbarten Up-Date der im Jahr 2003
durchgeführten Länderprüfung Österreichs im Rahmen des "Financial
Sector Assessment Programme" (FSAP) dem österreichischen Finanzmarkt
neuerlich ein gutes Zeugnis aus. Nach eingehender Prüfung und
komplexen Stress-Tests kommt der IWF in seinem Entwurf des
"Aide-Mémoire" zu dem Schluss, dass "Österreichs Finanzsystem weiter
gestärkt wurde" und schockresistent ist. Die Chancen der Öffnung der
Märkte in Zentral-, Ost- und Südosteuropa seien frühzeitig genutzt
worden, was sich jetzt durch entsprechende Erträge und Risikostreuung
bezahlt mache. Zudem seien die österreichischen Banken aufgrund ihrer
soliden Einlagenbasis und der "originate and hold"-Strategie von den
jüngsten Finanzmarktturbulenzen relativ gering betroffen. Gleichwohl
wird festgehalten, dass die aus dem CESE-Exposure resultierenden
Risiken eines genauen Monitorings bedürfen. In diesem Zusammenhang
unterstrich der IWF neuerlich die Bedeutung der internationalen
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden und betonte, dass dieser Ansatz
weiter zu forcieren sei.

Generell seien die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Aufsicht
- ausgehend von einem hohen Niveau - weiter verbessert worden. Die
Aufsichtsreform 2007 leiste einen wichtigen Beitrag für eine
effektive und effiziente Aufsicht.

Kritisch merkte der IWF an, dass die jüngsten Problemfälle am
österreichischen Finanzmarkt Schwächen der internen Kontrollsysteme
aufgezeigt hätten und rät eine weitere Stärkung der
Corporate-Governance-Prinzipien an. Weiters kritisierte der IWF die
weitreichende Amtshaftung in Österreich, die bei den Marktteilnehmern
zu "moral hazard" führen kann, den Steuerzahler belaste und zu viel
der ohnedies knappen Aufsichtsressourcen binde. Generell fordert der
IWF auch eine stärkere personelle Ausstattung der Aufsicht in allen
Bereichen sowie einen weiteren Ausbau der Vor-Ort-Prüfungen bei
Finanzinstituten, grenzüberschreitende Krisen-Simulationsübungen
sowie intensivere Stress-Tests auch bei Versicherungen und
Pensionskassen. Die Höhe der Verwaltungsstrafen, die die FMA
verhängen kann, sollte empfindlich angehoben werden. Die
Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsprüfer sollten klarer definiert
und die Einführung der externen Rotation angedacht werden.

Abschließend sprach sich der IWF nach der Reform der
Aufsichtsarchitektur sowie der Umsetzung äußerst komplexer, neuer
regulatorischer Vorschriften (Basel II, WAG 2007/MiFID und Solvency
II) nun für eine längere Phase der Konsolidierung aus.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Finanzen
   Mag. Harald Friedl
   Sprecher des Vizekanzlers
   und Bundesministers für Finanzen
   Tel.: (++43-1) 514 33 - 500 005
   Fax:  (++43-1) 514 33 - 507 060
   mailto:[email protected]
   
   Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
   ++43/(0)1/24959 - 5106
   ++43/(0676)/88249516
   
   Oesterreichische Nationalbank
   Mag. Günther Thonabauer
   Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
   Tel.Nr.: (++43-1) 404 20 DW 6666

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