• 07.12.2007, 14:51:21
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  • OTS0235 OTW0235

WKÖ: Bundessparte Information und Consulting kritisiert überfallsartige Ausdehnung des Auskunftsanspruches im Sicherheitspolizeigesetz

Bundesspartenobmann Hans-Jürgen Pollirer über diese "unfassbare Vorgehensweise" entrüstet

Wien (PWK972) - Der Auskunftsanspruch der Sicherheitsbehörden
wurde gestern, 6.12.2007, ohne vorherige Absprache mit den
betroffenen Branchen in Form eines Abänderungsantrages auf
Internet-Service-Provider (ISP) ausgedehnt. "Die Auswirkungen für die
Praxis sind derzeit noch nicht abschätzbar", so der Obmann der
Bundessparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer
Österreich, Hans-Jürgen Pollirer, in einer ersten Reaktion. "Fraglich
ist, ob die Internet-Service-Provider sämtliche der geforderten Daten
überhaupt liefern können. Offen ist außerdem die Frage, wer die
Kosten tragen wird."

In letzter Minute konnte allerdings erreicht werden, dass der
Auskunftsanspruch der Sicherheitsbehörden nur bei Vorliegen konkreter
Gefahrensituationen gerechtfertigt ist.

Pollirer: "Wir fordern die Politik auf, in solch heiklen
Rechtsmaterien überfallsartige Änderungen in letzter Minute zu
vermeiden und gemeinsame Lösungen mit den betroffenen Branchen im
Vorhinein anzustreben." (Ne)

Rückfragehinweis:

Mag.iur. René J. Bogendorfer 
   Wirtschaftskammer Österreich
   Bundessparte Information und Consulting 
   T +43 05 90 900-3179 
   F +43 05 90 900-228 
   E mailto:[email protected]
   W http://wko.at/ic

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