- 06.12.2007, 13:27:27
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Verletzt Rathaus Datenschutz?
Neue Facette einer Hetzkampagne gegen Bezirksvorsteherin - jetzt auch mittels Amtsmissbrauchs
Wien (Innere Stadt) - Der gestern, Mittwoch, lancierte infame
Vorwurf gegen die Bezirksvorsteherin der Inneren Stadt Ursula
Stenzel, locker mit Steuergeld umzugehen, ist der bisherige Tiefpunkt
einer neuen Facette einer Hetzkampagne gegen die erfolgreiche
City-Chefin. Einer Kampagne, die nicht einmal vor Mitarbeiterinnen
Halt macht.
Manchen politischen Gegnern ist kein Thema zu schlecht, um es dieser
Kampagne unterzuordnen. "Ob es um die vom Magistrat vorgeschriebenen
einmal anfallenden Kosten für eine den Sicherheitsbestimmungen
entsprechende Bodenverankerung für den Christbaum am Stephansplatz
geht, oder um das Budget für Bürgerbeteiligung, Information und
Grätzl-Treffen (mit den Bewohnern, Anm.) oder um eine einmal im Jahr
mögliche, leistungsbezogene Remuneration für Mitarbeiterinnen",
betonte die Bezirksvorsteherin.
Dabei schrecke man auch nicht vor strafrechtlich relevanten Delikten
und zivilrechtlich verfolgbaren Handlungen zurück - wie zum Beispiel
der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 Strafgesetzbuch oder
der Verletzung höchstpersönlicher Rechte nach ABGB und Mediengesetz.
Datenschutz - Rechtsbruch:
"Manchen politischen Gegnern ist es offensichtlich egal, ob sie einen
der heute sensibelsten Rechtsbereiche - nämlich den Datenschutz -
verletzen. Denn ganz offensichtlich gibt es eine Stelle im Rathaus,
die bewusst Datenschutz-Informationen an die Medien spielt und
rufschädigende Zusammenhänge konstruiert", ergänzte
Bezirksvorsteherin Stenzel. Es liege eine grobe Verletzung des
Datenschutzes vor, weil hier klar zuordenbare Informationen über
personenbezogene Remunerationen und Krankenstände an Medien
weitergegeben wurden. Diese Informationen sind jenen zugänglich, die
die "Personalnummer" kennen und so in den Personalakt Einsicht
bekommen. "Eine öffentliche Entschuldigung der entsprechenden Stelle
gegenüber den betroffenen Mitarbeitern wäre als erstes angebracht."
Auch wäre es angemessen, wenn die entsprechenden Stellen des
Rathauses darauf verwiesen, dass die Vergabe von Remunerationen im
Dienstrecht der Stadt Wien eindeutig reglementiert ist. Sie sind von
der Höhe her begrenzt und gesondert zu versteuern und gelten für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrates, d.h. auch für alle
Bezirksvorstehungen und somit ebenso für jene des 1. Bezirks. Die
Kritik an ihr, Stenzel, sei daher in diesem Zusammenhang völlig
ungerechtfertigt. "Ich habe mich selbstverständlich auch in diesem
Fall an die Richtlinien gehalten." Um sich über die "Größe des
Mitarbeiterstabes" Klarheit zu verschaffen, müsse man wissen, dass
die Bezirksvorstehung über einen fixen Stab von insgesamt drei
Kanzleibeamtinnen, einen Lehrling, eine Amtsgehilfin und eine
Büroleitung verfüge. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wien rund 65.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die diese Richtlinien ebenfalls
zutreffen.
Rückfragehinweis:
Büro Stenzel
Bezirksvorstehung Wien Innere Stadt
Angelika Mayrhofer-Battlogg MSc
01/4000 DW 01115, DW 01118
[email protected]
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