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"Kleine Zeitung" Kommentar: "Auch künftig sind die Kammern nicht in bester Verfassung" (Von Ernst Sittinger)
Ausgabe vom 06.12.2007
Graz (OTS) - Politischer Liberalismus ist ein Fremdwort in
Österreich. Diese Feststellung gilt nicht nur mit Blick auf die
Parteienlandschaft, sondern zeigt sich auch im politischen System.
Durchlüftung, Mobilität, demokratischer Wechsel: diese Effekte werden
seit jeher durch starke Elemente eines korporativen Obrigkeitsstaates
zurückgedrängt.
Wenn die Regierung sich nun bemüßigt fühlt, die Kammern und deren
Pflichtmitgliedschaft auch noch unter den Glassturz der
Bundesverfassung zu stellen, dann ist das grotesk. Karl Kraus hätte
vermutlich gesagt: Die Kammern sind jetzt ein Fall für den
Verfassungsschutz.
Was spricht eigentlich dafür? Die beiden Hauptargumente sind
paradigmatisch für das Denken der Kammerherren: Es werde sich real
sowieso nichts ändern. Und die Kammern hätten sich die Aufnahme in
die Verfassung durch ihr segensreiches Wirken "verdient".
Nun mag man anerkennen, dass die Sozialpartner in der Nachkriegszeit
Träger des "Wirtschaftswunders" gewesen sind. Gerade darin liegt
heute ein Problem: Die Kammern und die von ihnen formulierten
Interessen verkörpern eine Vergangenheit, in der es darum ging,
Zuwächse zu verteilen und Schutzzonen für die Monopolwirtschaft zu
errichten. Heute fegen EU und Weltwirtschaft die Staatsmonopole
hinweg. Die Art, wie etwa ein Arbeiterkammer-Präsident gekürt wird,
gilt längst nicht mehr als zeitgemäß-demokratisch. Und die von den
Kammern gespiegelte Gesellschaft - mit klar abgrenzbaren sozialen
Klassen und deren identifizierbaren Interessenlagen - gibt es nicht
mehr. Das bis heute konservierte Viertelgewicht des Agrarsektors
spricht Bände.
Während die Kammern bei Bildungs- und Pensionsreform, bei
Deregulierung und Arbeitnehmer-Freizügigkeit zu Bremsern geworden
sind, entwickelte sich an ihnen vorbei eine neue Wirklichkeit mit
prekären Beschäftigungsverhältnissen und auf den Kopf gestellten
Erwerbsbiografien. Reform in vielen Punkten wäre also angesagt,
Diskussionsbedarf lauert hinter jedem Dogma. Statt dessen flüchtet
man ängstlich in den Beton der Verfassung - mit all den Problemen,
die sich künftig daraus ergeben.
Legistisch ist das doppelter Unsinn: Es schadet der Verfassung, sie
mit solchen Leerformeln zu befrachten. Und es schadet den Kammern,
sie für alle Zeiten aus dem Wind des Wettbewerbs zu nehmen. Man ist
gewissermaßen "in der Talsohle der Sozialpartnerschaft" angelangt -
so formulierte es der scharfsinnige Soziologe Manfred Prisching schon
2001.****
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