- 14.11.2007, 11:13:18
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Schennach: EU-Fernsehrichtlinie begünstigt Sonderwerbeformen
Grüne: Audiovisuelle Dienste sind Kultur- und Wirtschaftsdienste und müssen mediale wie kulturelle Vielfalt fördern
Wien (OTS) - "Künftig ist das product placement in Filmen, Serien,
Unterhaltungsformaten und bei Sportsendungen legal einbaubar und wird
zu einer stärkeren Kommerzialisierung führen", meint der
Mediensprecher der Grünen, Stefan Schennach, zur Schlussabstimmung im
europäischen Kultur- und Medienausschuss über die Neufassung der
Fernsehrichtlinie. "Keine Frage, damit wird Werbung noch subtiler
und schwerer als solche erkennbar", kritisiert Schennach, der
befürchtet, dass die Grauzone zwischen Werbung und redaktionellen
Inhalt zunehmend ausgebaut wird.
"Es ist auch kein Ausgleich zwischen Marktinteressen und dem dualen
Rundfunksystem gelungen. Gerade die neuen Kommunikationsanbieter wie
die Internet- und Mobilfunk-Branche müssen, jenseits des
vorgestellten Telekom-Pakets, verstärkt an das Prinzip mediale und
kulturelle Vielfalt herangeführt werden, da gerade diese
Mediennutzung bei Jugendlichen immer mehr Verbreitung findet", so
Schennach.
Die Schlüsselfrage im Telekompaket ist auch der Handel mit
Funkfrequenzen, die nun wohl Marktinteressen geopfert werden. Dabei
werden Funkfrequenzen einfach zum Handelsgegenstand, obwohl sie keine
Ware im üblichen Sinne darstellen. Hier ist die Verteilungsfrage
sowohl demokratiepolitisch als auch im Rahmen des nationalen
Ausgleichs von Entscheidung, erläutert Schennach weiters.
Ausdrücklich begrüßt wird von Schennach die Feststellung zur
Fernsehrichtlinie, dass audiovisuelle Mediendienste sowohl Kultur-
als auch Wirtschaftsdienste sind und europäische Werke gefördert
werden müssen. "Das neue europäische Recht auf Kurzberichterstattung
wird vor allem kleineren Fernsehsendern zu gute kommen", schließt
Mediensprecher Schennach.
Rückfragehinweis:
Die Grünen, Tel.: +43-1 40110-6697, [email protected]
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