• 08.11.2007, 12:32:38
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Rektoren können mit neuem Berufsrechts-Änderungsgesetz leben

Wien (OTS) - Mit Genugtuung nimmt die Österreichische
Rektorenkonferenz (ÖRK) die vom Ministerrat verabschiedete Neufassung
des Berufsrechts-Änderungsgesetzes 2008 und die damit verbundenen
Konsequenzen für die rechtswissenschaftlichen Studien zur Kenntnis.
Der ursprüngliche Vorschlag des Justizministeriums hätte aus Sicht
der ÖRK einen dramatischen und weit reichenden Eingriff in die
Autonomie der Universitäten im Rahmen der Curriculumsgestaltung
bedeutet. Zwar wäre eine geringere Regelungsdichte hinsichtlich der
Studien, die zum Rechtsanwalt bzw. zum Notarberuf berechtigen,
wünschenswert gewesen. Die Rektorenkonferenz begrüßt jedoch, dass
ihren Einwendungen gegen den Erstentwurf durch die vom Ministerrat
vorgenommenen Veränderungen weitgehend Rechnung getragen wurde.

Univ.-Prof. Dr. Christoph Badelt
Präsident der Österreichischen Rektorenkonferenz

Rückfragehinweis:
Manfred Kadi
Österreichische Rektorenkonferenz
Tel.: 01/ 310 56 56 - 0
Fax: 01/ 310 56 56 - 24
mailto:[email protected]

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