• 07.11.2007, 10:42:29
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ARBÖ: Stürmische Tipps für Autolenker

Wien (OTS) - Sogenannter "Grundwind" mit 70km/h und Sturmböen um
die 100 km/h werden vor allem in den Abendstunden Österreich wieder
gründlich durchwirbeln. Der ARBÖ hat Tipps für die Autolenker
zusammengestellt.

* Aufpassen, wo man parkt: bei älteren Gebäuden, Baustellen oder
morschen Bäumen kann der Wind Teile lockern, die dann eventuell auf
das Auto herabstürzen können.

* Defensiv und vorausschauend fahren: Mit unvorhergesehenen
Hindernissen wie aufgewirbelten Papier- oder Kartonteilen,
Plastikplanen oder abgebrochenen Ästen rechnen.

* Anpassen der Fahrgeschwindigkeit, um bessere Bodenhaftung gegen
seitliche Sturmböen zu haben.

* Beim Ein- und Aussteigen Fahrzeugtüre (gilt auch für das Öffnen der
Heckklappe) vorsichtig öffnen und den Griff fest in der Hand halten.
Windböen können sonst die Türe aufreißen und erheblichen Schaden
anrichten.

* Seitenabstand beachten: Vor allem auf Landstraßen können selbst
Schwerfahrzeuge wie Lkw oder Busse um mehr als einen Meter versetzen.
Im schlimmsten Fall landet man plötzlich im Straßengraben oder gerät
auf die Gegenfahrbahn.

* Erhöhte Gefahr bei Brücke, Tunnelausfahrten oder engen
Häuserschluschten: Fahrbahnglätte, Dachlasten oder Aufbauten, die
eine breite Angriffsfläche bieten, können auch dazu beitragen, dass
das Fahrzeug vom Sturm verrissen wird.

* Dachlasten und Anhänger sollten an stürmischen Tagen vermieden
werden. Der Schwerpunkt sollte möglichst tief liegen, das Gewicht auf
beide Fahrzeugachsen verteilt sein.

Wenn man von einer Sturmböe erfasst wird: Ruhe bewahren. Jede
heftige Bewegung mit dem Lenkrad macht das Fahrzeug nur noch
instabiler. Um das Auto wieder zurück auf die Spur zu bringen, nur
gefühlvoll gegenlenken.

Sturmschäden sind grundsätzlich nur von der Kaskoversicherung
gedeckt, wer nur haftpflichtversichert ist, schaut durch die Finger.
Schäden durch umfallende Bäume oder herabstürzende Hausteile
(Ziegelsteine, Fenster, Dachteile) gelten als durch höhere Gewalt
verursacht, egal ob sie parkende, haltende oder fahrende Autos
beschädigen. Zurückholen kann man sich die Kosten nur, wenn Bäume
schon vor dem Sturm morsch oder Häuser durch schuldhaftes Verhalten
der Besitzer baufällig waren. "Das Problem dabei: Die Geschädigten
müssen den Nachweis dafür erbringen, dass Wegehalter oder
Hausbesitzer säumig waren," so Gerald Hufnagel von der
ARBÖ-Rechtsabteilung. Allgemein gilt: Von einem Sturm spricht man
erst ab einer Windgeschwindigkeiten von 60 km/h. Schäden, von
Windböen unter 60 km/h erfasst, werden nicht abgegolten.

Rückfragehinweis:

ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
   Sieglinde Rernböck
   Tel.: (++43-1) 89121-244
   Mobil: 0664/60 123 244
   mailto:[email protected]
   http://www.arboe.at

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