Bleiberecht - Grosz: Regierung soll Gesetze vollziehen
Verfassungsgerichtshof kann und darf nicht als Gesetzgeber fungieren
Wien 2007-10-30 (OTS) - BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz fordert
heute die österreichische Bundesregierung im Rahmen einer
Pressekonferenz auf, "im Asylwesen endlich österreichische Gesetze zu
vollziehen. Durch die ungerechtfertigte Weisung von Innenminister
Platter und einigen SP/VP-Landeshauptleuten - bereits negative
Asylbescheide nochmals einzeln zu kontrollieren - entsteht eine
unglaubliche Verschleppung von bereits erledigten Fällen. Zudem
bekommen jene negativ beschiedenen Asylwerber die Möglichkeit
unterzutauchen. Das BZÖ verlangt daher von Innenminister Platter,
dass seine Sonntagsreden als harter Mann aus Tirol, auch konkrete
Maßnahme nach sich ziehen", so Grosz. Der einzige Weg könne nur sein,
dass Platter seine Weisung zurücknimmt, den "unerträglichen Eiertanz
um Kompetenzen" beendet, für den raschen und effizienten Vollzug der
geltenden Gesetze sorgt und die bisherigen negativen Asylbescheide
auch eine Abschiebung zur Folge haben.
Auch im Fall Arigona Zogaj besteht für den BZÖ-Generalsekretär
massiver Handlungsbedarf seitens des Innenministers: "Der
Innenminister hat es in der Hand - die von Pfarrer Friedl wörtlich
behauptete Folter, die Grausamkeit und das menschliche Leid - mittels
einer raschen Familienzusammenführung im Kosovo zu beenden. Es liegt
ein rechtskräftiger Asylbescheid auf, die Spendenkonten für die
Familie Zogaj sind mit mindestens 35.000 Euro eine gute Grundlage für
eine neue Existenz im Kosovo. Die Bundesregierung ist daher
gefordert, dieses medial aufgebauschte Affentheater durch den
rechtmäßigen Vollzug der österreichischen Gesetze rasch zu beenden
und die Familienzusammenführung im Kosovo einzuleiten. Der
Innenminister darf hier nicht länger zusehen und sich hinter dem
Verfassungsgerichtshof verschanzen. Der VfGH hat sich bereits selbst
mehrmals für unzuständig erklärt, daher kann ausschließlich der
Innenminister durch die bereits im Gesetz und alle Instanzen
vorgezeigten Vorgangsweise handeln und diese leidige Debatte endlich
beenden", bekräftigt Grosz.
Das BZÖ kritisiert aber auch, dass sich der Verfassungsgerichtshof
unter der Führung von Präsident Korinek erneut anmaßt als
gesetzgebendes Organ zu fungieren. "In einer parlamentarischen
Demokratie können und dürfen nicht die Richter Gesetze machen,
sondern ausschließlich die gewählten Volksvertreter, selbst wenn der
Verfassungsgerichtshof sich hier der Linie des BZÖ vollinhaltlich
anschließt und klare Kriterien für einen humanitären Aufenthalt
festlegt", so Grosz, der abschließend an die vom BZÖ vorgestellten
sechs Kriterien für einen gesetzlich definierten humanitären
Aufenthalt verweist.













