• 30.10.2007, 11:49:30
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  • OTS0136 OTW0136

Wiener Rechtsanwaltspräsident Bisanz wendet sich strikt gegen die Einrichtung einer weisungsfreien Sonderstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung.

Ministerverantwortlichkeit ist unteilbar

Wien (OTS) - Im morgigen Ministerrat wird unter anderem auch das
Strafrechtsänderungsgesetz 2008 behandelt. Bereits in ihrer
Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf trat die Rechtsanwaltschaft
vehement gegen einige Bestimmungen auf. Dies betrifft insbesondere
den Plan, eine weisungsfreie Sonderstaatsanwaltschaft zur
Korruptionsbekämpfung einzurichten.

"Durch diese Sonderstaatsanwaltschaft würde das bewährte System
des Aufbaus und der Funktion der Staatsanwaltschaft in Österreich
empfindlich gestört", stellt Dr. Harald Bisanz. Präsident der
Rechtsanwaltskammer Wien, fest. Die Rechtsanwaltskammer Wien wendet
sich daher entschieden gegen diese Absicht. Sowohl finanzielle als
auch personelle Ressourcen würden vermehrt in diese
Sonderstaatsanwaltschaft fließen. Eine Ausdünnung der
Regelstaatsanwaltschaften und damit eine Handlungseinschränkung im
Bereich von anderen Strafdelikten wäre die Folge.

Außerdem würden durch dieses Vorhaben einer weisungsfreien
Sonderstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Korruption
StaatsanwältInnen unterschiedlicher Art geschaffen. Dies führe zu
einem Bruch des bis dato bewährten Systems und zu einer
Ungleichbehandlung innerhalb einer Behörde.

"Die staatsanwaltschaftlichen Behörden genießen bereits jetzt", so
Präsident Bisanz, "im Rahmen der Grundprinzipien der Österreichischen
Rechtsordnung die erforderliche Unabhängigkeit, um frei von jedem
unzulässigen Druck ihre Aufgaben wahrnehmen zu können." Sollte der
Gesetzgeber der Meinung sein, es sei ein höheres Maß an
Spezialisierung erforderlich, werden die erforderlichen
Voraussetzungen im Rahmen des jetzigen Organisationssystems zu
schaffen sein.

"Das Prinzip der Ministerverantwortlichkeit gerade auf diesem
Rechtsgebiet auszuhöhlen, würde doch ein Eingeständnis der Schwäche
im demokratischen Rechtsstaat bedeuten", meint Präsident Bisanz. Die
Rechtsanwaltschaft sieht keine Notwendigkeit für eine
Weisungsfreiheit. Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften wird durch
ihre Weisungsgebundenheit nicht beeinträchtigt. Außerdem leisten die
in den letzten Jahren vorgenommenen Konturierungen der Ausübung des
Weisungsrechtes Gewähr dafür, dass es nicht zur Beförderung
sachfremder politischer Absichten verwendet wird.

Rückfragehinweis:
Dr. Harald Bisanz
Rechtsanwaltskammer Wien
Tel.: 01/533 27 18/21 DW

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