• 26.10.2007, 14:59:06
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  • OTS0065 OTW0065

Verkehrsminister Werner Faymann stellt neuerlich klar:

Wien (OTS) - Wie bereits vor 3 Wochen mit Innenminister Günther
Platter vereinbart und mitgeteilt, handelt es sich bei den
Verschärfungen der Verkehrsstrafen um folgende drei Punkte:

Alkohol am Steuer
Handytelefonieren von 25 EURO Bußgeld auf 50 EURO
Organmandate für Schnellfahren von maximal 36 EURO auf maximal 70
EURO

"Das ist im Vergleich zu Strafanzeigen zwar keine Erhöhung,
ermöglicht aber, daß auch ausländische Autofahrer bei
Geschwindigkeitsüberschreitungen ebenso gestraft werden können wie
inländische", so Minister Faymann am Nationalfeiertag.

Das Anheben der Strafhöhe für Handytelefonieren wird kommenden
Mittwoch im Kraftfahrzeuggesetz in den Ministerrat eingebracht. Die
Verschärfung bei Alkohol am Steuer und das Anheben der Obergrenze des
Organmandats bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind diese Woche in
Begutachtung gegangen. Ziel ist, den Gesetzesentwurf wie mit Minister
Platter vereinbart, dem Nationalrat vorzulegen.

Rückfragehinweis:

Mag. Angelika Feigl
   Pressesprecher
   BM für Verkehr, Innovation und Technologie
   Tel.: 0664 842 80 80
   E-Mail:[email protected]

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