• 24.10.2007, 11:58:07
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  • OTS0181 OTW0181

VKI: Erfolg gegen neue Sparzinsklauseln

Verbandsklage im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen"Nullzinsen" in erster Instanz erfolgreich.

Wien (OTS) - Im Jänner 2007 haben Österreichs Banken - im Lichte
einer vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des BMSK
erfochtenen Entscheidung des OGH - neue Zinsgleitklauseln für
Sparbücher eingeführt. Dabei wurde der Vertragszinssatz an - je nach
Bank - verschiedene objektive Indikatoren gebunden. Zinsänderungen
sollten "absolut" durchschlagen; damit wären auch Perioden von
negativen Zinsen denkbar.

Der VKI hat diese Vorgangsweise öffentlich kritisiert und darauf
gedrungen, Änderungen nach der "relativen" Veränderung zu berechnen;
mit dem Ergebnis, dass Perioden von negativen Zinsen rechnerisch
unmöglich wären.

Das BMSK hat den VKI in der Folge mit Verbandsklagen gegen
besonders intransparente Zinsgleitklauseln beauftragt. Die erste
Klage gegen eine Bank wurde nunmehr in erster
Instanz gewonnen.

Das Handelsgericht Wien geht davon aus, dass die Klausel "Der
Zinssatz ändert sich um die Anzahl an Prozentpunkten, um die sich der
Indikatorwert im Vergleichszeitraum geändert hat" gesetzwidrig ist.

Zwar sieht die konkrete Bank vor, dass keine negativen Zinsen
eintreten, räumt aber ein, dass es zu Perioden von Nullzinsen kommen
könne. Da setzt die Argumentation des Gerichtes an: Der
durchschnittliche Sparer bringe die Anlage seines Geldes auf einem
Sparbuch für gewöhnlich mit dem Erhalt von Zinsen in Verbindung. Mit
der Möglichkeit einer Nullverzinsung rechne er nicht. Die Klausel sei
daher nachteilig und ungewöhnlich.

Das Urteil richtet sich auch gegen eine intransparente Regelung in
den Klauseln der Bank, wonach bei der ersten Zinsänderung nach
Eröffnung des Sparbuches auf den Indikatorwert bei der letzten
Änderung der Zinsen für bestehende Sparbücher abzustellen sei. Dieser
könne lange vor Eröffnung des Sparbuches liegen und sei für den
Sparbuchinhaber nicht feststellbar. Die Regelung ist daher
intransparent und unwirksam.

"Mit diesem Urteil gibt uns das Gericht in unserer Kritik an den
neuen Sparbuchbedingungen Recht", freut sich der Leiter des Bereiches
Recht im VKI Dr. Peter Kolba.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Rückfragehinweis:
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht, Tel.: 01/58877-333

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