• 22.10.2007, 11:45:08
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Bis zu 4000 Studierende mehr sollen Studienförderung beziehen

Studierende mit Kindern, behinderte Studierende und Leistungsstipendiaten profitieren verstärkt

Wien (OTS) - Die Erhöhung der Studienbeihilfe um 12 % ist bereits
in Kraft. Höchstbeihilfenbezieher, die bisher 606 Euro im Monat
erhalten haben, bekommen nun 679 Euro, der/die
Durchschnittsstudierende statt 275 Euro/Monat nun 308 Euro.
Die Zahl der Studierenden, die Studienförderung beziehen ist in den
letzten 6 Jahren von rund 34.000 auf 48.000 Studierende gestiegen.
Jetzt soll sie weiter steigen - auf bis zu 52.000 Student/innen.
Schon heute erhält jeder 3. Studierende an den Fachhochschulen und
jeder 5. Studierende an den Universitäten eine Studienförderung. Die
Ausgaben für Studienförderung sind seit dem Jahr 2000 damit um 66
Mio. Euro auf rund 180 Mio. Euro gestiegen.

Durch die Anhebung der Einkommensgrenze, mit besonderer
Berücksichtigung der geringen Einkommen (die untere Grenze wird um
6,35% angehoben) kommen bis zu 4000 Studierende zusätzlich in den
Genuss einer Studienförderung.
Die anstehende Novelle zur Ausweitung des Bezieherkreises ist Teil 2
des 2-stufigen Ausbauplans, der im Vollausbau 25 Millionen Euro
ausmacht. In Kraft treten soll sie im WS 2008/09.

Qualitativ sollen von der Novelle vor allem Studierende mit Kindern,
behinderte Studierende und Leistungsstipendiat/innen profitieren.

Zwt.: 60 Euro für jedes Kind und Zuschlag für Seh-, Hör- und
Gehbehinderte

"Ich möchte vor allem einen Akzent für Studierende mit Kindern, für
behinderte Studierende und Berufstätige setzen, weil gerade für diese
Minderheiten das Studium teilweise einen Hürdenlauf darstellt", so
Bundesminister Johannes Hahn bei der heutigen Pressekonferenz.

Künftig soll es für jedes Kind einen 60-Euro-Zuschlag zusätzlich zur
Familienbeihilfe und Kindergeld geben. Bisher wurde nur das erste
Kind mit 60 Euro gefördert. Außerdem soll ein zusätzliches
Toleranzsemester für alle nicht schulpflichtigen Kinder bis 6 Jahre
angerechnet werden, bisher gab es dieses nur für Kleinkinder bis 3
Jahre. Die Altersgrenze für den Erhalt von Studienbeihilfe für
Studierende mit Kindern wird von 30 Jahren auf maximal 35 Jahren
angehoben.

Auch Behinderte Studierende werden verstärkt berücksichtigt. Die
Förderungsdauer für Studierende mit gesundheitlichen
Beeinträchtigungen wird verlängert. Künftig ist die Altersgrenze 35
Jahre, statt bisher 30 Jahre. Der Bezieherkreis wird ausgeweitet.
Seh-, Hör- und Gehbehinderte sollen einen Zuschlag von 160 bis 420
Euro zusätzlich zur Studienförderung bekommen, wodurch mehr
behinderte Studierende ins Beihilfensystem kommen. Außerdem ist ein
zusätzliches Toleranzsemester geplant.

Zwt.: Angleichung Selbstständige/Unselbstständige und Hürdenabbau

Künftig soll es keine Differenzierung der Zuverdienstgrenzen nach
Einkunftsart mehr geben. Durch die Anhebung und Vereinheitlichung der
Zuverdienstgrenze für Studienbeihilfenbezieher/innen auf einheitlich
8.000 Euro sollen mehr Studierende von der Studienbeihilfe
profitieren. Unnötige Hürden sollen auch im Studienrecht beseitigt
werden, sowie Hürden im Übergang zwischen Bachelor und Master. Der
Studienförderungsanspruch soll bei Studienwechsel nicht mehr
automatisch erlöschen; ein Neuantrag ist damit nicht länger
erforderlich. Bei unverschuldeter Fristversäumnis ist ein auch
nachträglicher Antrag auf Studienförderung möglich.
Die Anrechnung von Studienleistungen im Europäischen Bologna-Raum
soll vereinfacht werden. Die Altersgrenze für den Einstieg ins
Masterstudium wird auf 35 Jahre angehoben, wenn vorher das
Baccalaureat gefördert war.

Zwt.: Leistung lohnt sich

Die Ausweitungen der Mittel für Leistungs- und Förderungsstipendien
soll im Vollausbau rund 2 Mio. mehr betragen. Das heißt, bis zu 2.800
zusätzliche Leistungsstipendien können vergeben werden.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
Presse: Mag. Martha BRINEK, Tel.: +43/1/53120-9006

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