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OTS0294   18. Okt. 2007, 17:27

Abschiebungen - GROSZ: Ein straffälliger Asylwerber gehört abgeschoben

Eine Diskussion um die Veröffentlichung des Strafregisters von Asylwerbern ist daher völlig überflüssig


Als "absurd" bezeichnet
BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz die Diskussion um die Forderung des
niederösterreichischen Landeshauptmannes Erwin Pröll das
Strafregister von Asylwerbern zu veröffentlichen, wenn diese
freiwillig zustimmen. "Wer als Asylwerber in Österreich
strafrechtlich verurteilt wird, hat in Österreich nichts verloren und
gehört sofort abgeschoben. Das ist eine klare, verständliche
Regelung, die auch durch die Genfer Flüchtlingskonvention gedeckt
ist. Eine Diskussion um die Veröffentlichung des Strafregisters von
Asylwerbern ist daher völlig überflüssig ", so Grosz.

"Die Pröll Forderung nach einer freiwilligen Veröffentlichung von
straffälligen Asylwerbern, ist, wie wenn Justizministerin Berger
Häftlinge fragen würde, ob ihnen denn die Inneneinrichtung der Zellen
passt", betont Grosz. "Innenminister Platter soll nicht die
Schnapsidee von Pröll unterstützen, sondern lieber für die
Abschiebung straffälliger Asylwerber sorgen und zwar ohne
irgendwelche Instanzenzüge", so Grosz abschließend.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0294 2007-10-18 17:27 181727 Okt 07 BZO0003 0161



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