- 17.10.2007, 15:15:56
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Hahn: Weg frei für die besten Wissenschafter/innen und Forscher/innen aus aller Welt
Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz im Nationalrat beschlossen
Wien (OTS) - "Österreich war von den gesetzlichen Voraussetzungen
und den Lebensbedingungen schon immer ein höchst attraktives Land für
Wissenschafter/innen und Forscher/innen aus aller Welt. Mit dem
heutigen Gesetzesbeschluss ist Österreich noch attraktiver für
Forscherinnen und Forscher und wird seinem Ruf als Wissenschafts- und
Forschungsstandort gerecht", zeigt sich Wissenschaftsminister
Johannes Hahn erfreut anlässlich der im heutigen Nationalrat
beschlossenen Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.
Künftig können Forscherinnen und Forscher ohne Beschränkungen und
regionale Restriktionen nach Österreich kommen. Die Gesetzesänderung
erlaubt einen quotenfreien Zugang zum Aufenthaltstitel sowie den
Rechtsanspruch auf Titelverlängerung. Die Antragstellung aus dem
Inland wird ermöglicht und es muss kein Nachweis für Unterhalt,
Unterkunft oder Krankenversicherung vorgelegt werden. Zusätzlich wird
auch den Familienangehörigen (Ehegatten und Kinder) der Zugang zum
Arbeitsmarkt erleichtert. "Ein wichtiger Impuls um auch im
internationalen Wettbewerb weiterhin bestehen zu können und unser
Land als Wissenschafts- und Forschungsbetrieb interessant zu
gestalten", so Bundesminister Hahn.
Für Forscherinnen und Forscher, die sich entschieden haben in
Österreich zu bleiben bzw. in der EU zu arbeiten, ist der Umstieg auf
die Niederlassungswilligung "Schlüsselkraft" möglich. Das Verfahren
sichert den Forscherinnen und Forschern ein Daueraufenthaltsrecht
nach fünf Jahren.
"Mit dem geänderten Ausländerbeschäftigungsgesetz werden erstmals die
entsprechenden Rahmenbedingungen für einen unbürokratischeren Zuzug
ausländischer Forscherinnen und Forscher geschaffen", zeigt sich
Wissenschaftsminister Hahn erfreut.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
Presse: Mag. Martha BRINEK, Tel.: +43/1/53120-9006
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