• 17.10.2007, 11:51:59
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Faymann: Baugenehmigung "Lainzer Tunnel" liegt rechtskräftig vor - Stehzeitkosten der Baustelle von 30.000,- Euro am Tag konnten vermieden werden

Verfahren nach zwei gehobenen Bescheiden seit 2001 abgeschlossen

Wien (OTS) - Für den Lainzer Tunnel liegen nun alle baurechtlichen
Bescheide rechtskräftig vor. Dieses Ergebnis, eines der komplexesten
Verwaltungsverfahren der zweiten Republik, ermöglicht die Fortführung
der Arbeiten auf der Baustelle und verhindert Stehzeitkosten von über
30.000 Euro am Tag.

Behördenreaktion innerhalb von 3 Tagen
Ermöglicht wurde der Abschluss durch eine sehr rasche Reaktion der
Eisenbahnbehörde auf die Aufhebung des letzten Bescheids vom
14.09.2006, der vom VwGH mit Erkenntnis vom 02.05.2007 aufgehoben
wurde. Innerhalb von drei Tagen nach Zustellung reagierte die Behörde
und konnte einen nun vom VwGh bestätigten Bescheid erlassen. Der VwGH
lobt in seinem jetzt vorliegenden Erkenntnis die rasche
Vorgehensweise. Bei der ersten Bescheidaufhebung des 3. Teils am
24.10.2001 hat es bis zum 14.09.2006, und damit über 1000 Tage
gedauert.

Verkehrsminister Faymann freut sich über den Abschluss des Verfahrens
und die Sorgfalt der Beamten: "Die Verwaltung hat sich von ihrer
bester Seite gezeigt, mein Dank gilt allen beteiligten Mitarbeitern.
Sie haben vorbildlich reagiert und wir konnten auf diese Weise
Steuergeld sparen. "

Hintergrund
Die Planungen für eine neue Verbindungsstrecke zwischen West- und
Südbahn wurden erstmals in den 1980 Jahren entwickelt, 1990 begannen
konkrete Planungen am jetzigen Projekt des Lainzer Tunnels, die
Einreichung zur eisenbahnrechtlichen Baubewilligung erfolgte 1996 in
vier Teilen.

Im Verfahren mussten Anliegen von über 4500 Parteien aufgenommen,
Bescheide und Verhandlungsschriften von einigen 1000 Seiten
verarbeitet und mehr als 20 Fachgutachten berücksichtigt werden. Im
3. Teil wurden Baugenehmigungsbescheide zweimal aufgehoben.

Chronologie des Verfahrens
Das Gesamtprojekt Lainzer Tunnel ist in 4 Teilabschnitte aufgeteilt,
die Einreichung erfolgte von April bis August 1996:

I. Abschnitt - Einbindung Südbahn;

Baugenehmigungsbescheid 28.7.1997; keine Anfechtung bei VwGH,

1. Teilbetriebsbewilligung (Nahverkehrsstrecke) 
         Bescheid vom 23.6.2005 
    2. Teilbetriebsbewilligung (Südbahn) 
         Bescheid vom 20.10.2006

II. Abschnitt - Anbindung Donauländebahn;

1. Baugenehmigungsbescheid 11.6.1999;
Auhebung durch VerwGH mit Erkenntnis vom 6.9.2001
2. Baugenehmigungsbescheid vom 9.12.2004;
die gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerden hat der VerwGH
mit Erkenntnis vom 23.5.2007 als unbegründet abgewiesen.

III. Abschnitt - Verbindungstunnel

1. Baugenehmigungsbescheid 24.2.2000 = aufgehoben mit Erkenntnis des

VerwGH vom 24.10.2001;
2. Baugenehmigungsbescheid vom 14.9.2006 = aufgehoben mit Erkennntis
des VerwGH vom 2.5.2007;
3. Baugenehmigungsbescheid vom 4.6.2007;
die gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerden wurden
mit Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vom
26.9.2007 als unbegründet abgewiesen.

IV. Abschnitt - Verknüpfung Westbahn

1. Baugenehmigungsbescheid 26.6.1998;
aufgehoben mit Erkenntnis des VerwGH vom 10.10.2001;
2. Baugenehmigungsbescheid: 10.6.2002;
die gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerden hat der VerwGH
mit Erkentnis vom Juni 2006 als unbegründet abgewiesen.

Rückfragehinweis:
Marcin Kotlowski
Pressesprecher
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Tel.: (++43-1) 7116265/8114
mail:[email protected]

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