• 10.10.2007, 12:06:12
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  • OTS0147 OTW0147

OGH entscheidet zugunsten Betonindustrie und Meinungsfreiheit: Allgemeine Diskussion über Sicherheitsstandards bei Hallendächern von öffentlichem Interesse.

Klage der Holzindustrie von Oberstem Gerichtshof zurückgewiesen - Klagender Verband soll an öffentlicher Debatte teilnehmen und Gegenargumente bringen

Wien (OTS) - In einem Beschluss hat der Oberste Gerichtshof am 24.
September 2007 eine Unterlassungsklage der Holzindustrie gegen
Vertreter der Betonfertigteilindustrie zurückgewiesen. Die
Holzindustrie wollte verhindern, dass öffentlich auf Schwachstellen
im Normungsbereich von Baukonstruktionen hingewiesen wird. Dr. Bernd
Wolschner, persönlich geklagter Vorsitzender des Verbandes der
österreichischen Beton- und Fertigteilwerke (VÖB) in einer ersten
Stellungnahme: "Das Urteil des OGH gewährleistet nicht nur die von
der Menschenrechtskonvention garantierte Meinungsfreiheit, es belegt
auch, dass die von uns angeregte Diskussion von öffentlichem
Interesse ist. Die Holzindustrie kann und darf sich einer offenen
Debatte nicht weiter entziehen". Der OGH stellte in seiner
Urteilsbegründung fest, dass es am klagenden Verband liege, selbst an
der öffentlichen Debatte teilzunehmen und seine Gegenargumente
vorzubringen.

Wolschner wurde nach der Präsentation einer Studie zum Thema
"Schneedruckschäden an Hallenkonstruktionen in Österreich im Winter
2005/06" vom Fachverband der Holzindustrie geklagt. Von 24
'Totaleinstürzen' waren 14 Holzhallen, 9 Stahlhallen und eine
Betonfertigteilhalle betroffen. Wolschner warnte vor den fatalen
Folgen, die durch den anhaltenden Trend zur 'Unterdimensionierung'
bei Holz- und Stahltragwerken hervorgerufen werden können.

Der OGH bestätigt nun in seinem Urteil das öffentliche Interesse
an der vom VÖB und Bernd Wolschner angeregten Diskussion über die
Sicherheitsstandards von Hallendächern.

"Mir ging es niemals darum, andere Branchen zu diskreditieren,
sondern im Sinne der Sicherheit Bewusstsein für allgegenwärtige
Gefahren zu schaffen. Diese können durch eine Überarbeitung des
Normenwesens reduziert werden. In der Betonfertigteilindustrie haben
wir unsere Hausübungen gemacht, dass gleiche erwartet sich die
Öffentlichkeit auch von Branchen wie der Holzindustrie. Mit
persönlichen Klagen ist niemandem geholfen", so Wolschner.

Der Fachverband der Holzindustrie sah in den Aussagen von
Wolschner einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) und fühlte sich in seinen Wettbewerbsrechten
eingeschränkt. Dazu Dr. Marwin Gschöpf, Rechtsanwalt von Wolschner:
"Der OGH hat mit dieser Entscheidung erfreulicherweise klargestellt,
dass das Wettbewerbsrecht nicht dazu verwendet werden kann, die
Meinungsfreiheit auszuhöhlen und eine für die Holzindustrie
unliebsame Diskussion zu verhindern".

"Angesichts des nahenden Winters mit den zu erwartenden
Schneefällen hoffe ich, dass die Diskussion über die Sicherheit von
Hallendächern jetzt wieder an Bedeutung gewinnt und tatsächlich in
Gang kommt", so Wolschner abschließend.

Die Beton- und Fertigteilindustrie

Die Beton- und Fertigteilindustrie erwirtschaftete 2005 einen
Gesamtumsatz von rund EUR 600 Mio. und ist damit eines der tragenden
Fundamente des österreichischen Bauwesens. Die 75 Mitgliedsbetriebe
der Beton- und Fertigteilindustrie beschäftigen über 3.300
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Produkte für den Hoch- und
Tiefbau herstellen. Im "Verband Österreichischer Beton- und
Fertigteilwerke" (VÖB) ist der Großteil der industriellen und
gewerblichen Betriebe der Branche vertreten. Die gesetzliche
Interessensvertretung der Berufsgruppe wird im Fachverband der Stein-
und keramischen Industrie der WKÖ wahrgenommen.

Rückfragehinweis:

DI Bernd Wolschner
   DI Gernot Brandweiner
   Verband Österreichischer Beton- und Fertigteilwerke
   A-1090 Wien
   Tel: 01 4034800-0
   Mail: [email protected]

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