- 09.10.2007, 12:11:31
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WESTENTHALER: BZÖ präsentiert Lösung für humanitären Aufenthalt
NEIN zu Aufweichung des Fremdenrechts und generellem Bleiberecht
Wien (OTS) - Heftige Kritik an der rot-schwarzen Regierung im
Zusammenhang mit der Asylproblematik übte heute BZÖ-Chef Klubobmann
Peter Westenthaler im Rahmen einer Pressekonferenz. "Die
Regierungsfraktion SPÖ hat es bis heute nicht geschafft, nur eine
einzige Lösung für die jetzige Situation auf den Tisch zu legen. Die
SPÖ hat den Bauchladen eingerichtet, wo für jeden etwas dabei ist.
Während Klubobmann Cap die strengen Fremdengesetze, die die SPÖ
selbst mitbeschlossen hat, verteidigt fordert Nationalratspräsidentin
Prammer vor dem Sommer eine Gesetzesänderung, meint jetzt aber, dass
die Gesetze ausreichend sind. Heute fordert der oberösterreichische
SPÖ-Landesrat Ackerl ein generelles Bleiberecht für Alle, das
Gusenbauer und Co. zuvor abgelehnt haben. Was sich hier abspielt ist
schäbig, letztklassig, verantwortungslos und inkompetent. Es gibt
keine einheitliche Meinung in der SPÖ und keinen Lösungsvorschlag.
Die SPÖ scheitert gerade in der Fremdenpolitik", sagte Westenthaler.
Auch die ÖVP habe bisher keine Lösung zustande gebracht und die
Grünen würden dieses Thema nur benutzen, um mit billigem Aktionismus
aus dem Sommer-Winterschlaf zu erwachen. "Grünen-Chef Van der Bellen
sagt, dass er sich schämt, ein Österreicher zu sein. Seine
Stellvertreterin Glawischnig vergleicht die jetzige Asylpolitik mit
Kaiser Neros Zeiten, wo Tötungen in der Gladiatorenarena beauftragt
wurden. Die Grünen haben Narrenfreiheit, daher müssen sie sich auch
gefallen lassen, als solche bezeichnet zu werden." Die FPÖ leide auch
bei diesem Thema an chronischer Kompetenzlosigkeit.
Westenthaler sprach sich strikt gegen jegliche Gesetzesänderung oder
ein Aufschnüren der Fremdenrechtspakete aus. "Wir als Schirmherr
stehen zu 100 Prozent hinter diesen strengen Fremdengesetzen. Die
Auswirkungen, die sich 80 Prozent der Bevölkerung wünschen, kommen
jetzt endlich zu Tage. Wir haben weniger Zuwanderung, weniger
Asylanträge, weniger Staatsbürgerschaftsanträge und damit weniger
Problem mit Massenzuwanderung, wie sie unter einer SPÖ-Regierung in
den neunziger Jahren stattgefunden hat." Weiters komme für das BZÖ
ein generelles Bleiberecht, wie es Teile der SPÖ und die Grünen
fordern, keinesfalls in Frage. "Es wäre ein Signal in die falsche
Richtung, alle zu pardonieren und damit auch diejenigen zu belohnen,
die mittels gefinkelter Rechtsanwalttricks ihr Verfahren mutwillig
verzögert haben oder kriminell geworden sind. Es kann nicht sein,
dass man auch Gesetzesbrecher mitpardoniert."
Der BZÖ-Chef verlangte anhand der aktuellen Härtefälle eine
gesetzliche Härtefallprüfung, um dieses Problem zu lösen und
präsentierte einen 6-Punkte Initiativantrag. Ohne eine Änderung des
Fremdenrechts und ohne generelles Bleiberecht solle es konkret
definierte Kriterien geben, die dem Innenminister als Instrument
dienen sollen, um eine Möglichkeit des Bleibens für bestimmte Fälle
zu schaffen.
1.Der ausländische Staatsbürger hält sich bereits seit mehr als fünf
Jahren durchgehend in Österreich auf, wobei die lange
Aufenthaltsdauer durch Behördenverzug verursacht ist.
2.Er und gegebenenfalls seine Familienangehörigen beherrschen die
deutsche Sprache.
3.Er verdient - wenn er arbeiten darf - den Lebensunterhalt für sich
und seine allenfalls in Österreich lebenden Familienangehörigen mit
legaler Arbeit bzw. hat das (negativ abgeschlossene) Asylverfahren
nicht mutwillig in Anspruch genommen oder verzögert.
4.Er ist unbescholten und es liegen bei keiner Behörde Hinweise
darauf vor, dass das familiäre Zusammenleben nicht den in Österreich
herrschenden Normen entspricht.
5.Er kommt seinen Verpflichtungen gegenüber dem Staat z.B. im Bereich
der Steuerpflicht, der Beitragspflicht zur Sozialversicherung, der
Schulpflicht etc. grundsätzlich ordnungsgemäß nach.
6.Die Wohnsitzgemeinde erteilt ihre Einwilligung und bestätigt
gegebenenfalls gemeinsam mit der Schule bzw. dem Arbeitgeber die
volle Integration in dem Sinne, dass der Betreffende nicht Teil einer
Parallelgesellschaft ist, sondern z.B. durch Mitarbeit und
Mitgliedschaft in gemeinnützigen Vereinen, in denen überwiegend
Österreicher Mitglied sind, praktisch bewiesen hat, dass er auch
gewillt ist, sich am gesellschaftlichen Leben voll zu beteiligen,
dass er die gemeinsamen Werte der österreichischen Gesellschaft und
die österreichische Rechtsordnung kennt, diese vorbehaltlos
akzeptiert, und auch gewillt ist, diese Haltung seinen
Familienangehörigen weiterzugeben.
"Am Einzelfall kann man diese Punkte rasch einer Prüfung unterziehen.
Dann kann es auch nicht passieren, dass man nicht Integrationswillige
und diejenigen im Land behält, die ihr Asylverfahren mutwillig in die
Länge ziehen, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Es würden aber
diejenigen Familien in Österreich bleiben können, die gut integriert
sind und sich an die Gesetze halten. Diese BZÖ-Initiative ist der
erste vernünftige Vorschlag, der dem Wunsch der österreichischen
Bevölkerung entspricht, nämlich einerseits nach strengen
Fremdengesetzen, aber andererseits nach der Möglichkeit einer
humanitären Aufenthaltsmöglichkeit, die vom Staat kontrolliert wird",
betonte Westenthaler.
Westenthaler kündigte einen weiteren BZÖ-Entschließungsantrag an,
wonach die Gesamtdauer von Asylverfahren nicht länger als ein Jahr
dauern solle. "Derzeit dauern Asylverfahren teilweise über 10 Jahre.
Deshalb soll ein Asylgerichtshof geschaffen werden, der entsprechend
ausgestattet werden muss, um die Verfahren zu beschleunigen. Das
Hauptübel ist die lange Dauer der Verfahren. Das muss man
bereinigen."
"Dies sind konkrete Lösungsvorschläge, die zu einer Entspannung der
Gesamtsituation führen würden, ohne eine große Legalisierungs- oder
Zuwanderungswelle auszurufen. Wir laden die anderen Parteien ein,
diese BZÖ.Maßnahmen zu unterstützen", so Westenthaler abschließend.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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