- 28.09.2007, 13:01:32
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Anschober: Nach Abschiebeskandal von Frankenburg muss Land Oberösterreich zum Höchstgericht gehen
Montag Entscheidung über Anschober's Antrag auf Gesetzesprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof
Linz (OTS) - Nach dem jüngsten Abschiebeskandal - eine
langzeitintegrierte Familie wurde gegen den Widerstand der Gemeinde
nach fünfjähriger Integration abgeschoben - wollen Oberösterreichs
Grüne mehr denn je die unerträgliche Praxis vor das Höchstgericht
bringen und so eine Kurskorrektur erreichen.
Anschober: "Diese Brutalität, für die BM Platter die volle
Verantwortung trägt und die im klaren Widerspruch zur
EU-Rechtspraxis, zur europäischen Menschenrechtskonvention und zur
Verfassung und zu einem Minimum an Menschlichkeit steht, ist
unerträglich. Ich werde daher in der Regierungssitzung am Montag
zusätzlich zum Antrag auf Gesetzesprüfung einen Antrag auf eine
Initiative bei BM Platter für einen sofortigen Abschiebestopp für
Langzeitintegrierte einbringen".
Wie in Frankenburg spitzt sich nämlich die Situation der Betroffenen
dramatisch zu: Spätestens zu Jahresende drohen die nächsten
Abschiebungen, weil Arbeitsbewilligungen und Aufschub durch
Bezirkshauptleute auslaufen.
Anschober: "Auch die aktuelle Zusage des Innenministers, Kriterien
für die Erteilung der humanitären Aufenthaltsbewilligung zu
erstellen, ist ganz offensichtlich keine Lösung. Viele Fragen, so gut
wie alle Details sind ungeklärt. Ich befürchte eine
Verzögerungstaktik, ein neuerliches Doppelspiel von Hardliner
Platter. Der Abschiebeskandal von Frankenburg beweist dies: Mittwoch
Nachmittag hat Platter mehr Menschlichkeit beim Vollzug angekündigt,
nur wenige Stunden später hat seine Behörde neuerlich einen Akt
unerträglicher Unmenschlichkeit gesetzt. Ich appelliere an SPÖ und
ÖVP, am Montag dem Antrag auf Abschiebestopp und auf ein
Gesetzesprüfungsverfahren zuzustimmen und damit die derzeitige
brutale Praxis zu stoppen. Denn selbst wenn der VfGH das derzeit
geltende Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) und insbesondere
die Bestimmungen der humanitären Aufenthaltsbewilligung nicht
aufheben würde, gehe ich wie die involvierten Juristen davon aus,
dass der VfGH zumindest die derzeitige Praxis des Vollzugs als
gesetzeswidrig kritisiert und feststellt, dass diese Bestimmungen
verfassungskonform auszulegen sind. Damit wäre die aktuelle,
unmenschliche Vorgangsweise gestoppt. Alles zu versuchen sind wir den
Betroffenen und ihren tausenden UnterstützerInnen schuldig".
Rückfragehinweis:
Büro Landesrat Rudi Anschober Mag.a Sandra Haidinger Pressesprecherin [email protected] Tel. 0664 / 829 86 51 Promenade 37 4020 Linz www.anschober.at
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