- 17.09.2007, 12:37:09
- /
- OTS0158 OTW0158
Abbott GmbH hat sich in einem Unterlassungsvergleich unterworfen
Unterlassungsvergleich aufgrund Verstößen gegen das UWG und AMG
Wien (OTS) - Der Österreichische Generikaverband (OEGV) wehrt sich
gegen Praktiken des unlauteren Wettbewerbs und der rechtswidrigen
Bewerbung des Antibiotika-Präparates Klacid UNO von Abbott GmbH. In
einem vom Österreichischen Generikaverband gegen die Abbott GmbH
eingeleiteten Verfahren beim Handelsgericht Wien, in dem es um
Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG) ging, hat sich die Abbott GmbH nunmehr in
einem Unterlassungsvergleich unterworfen.
Die Abbott GmbH hat in Werbungen in verschiedenen österreichischen
Zeitschriften ihr Produkt Klacid UNO mit einer von der
Fachinformation abweichenden Angabe über die Dosierung und die
Behandlungsdauer angepriesen. In einem herausnehmbaren Folder, der
bei Werbungen für das eigene Arzneimittel Klacid UNO angebracht war,
wurde darüber hinaus mit den reißerischen Worten "Unglaublich, aber
wahr!", "Die Generika-Gefahr bei Clarithromycin" ein
"Enthüllungsbericht" angekündigt. In dem Folder wird auf eine
angeblich unabhängige medizinisch-wissenschaftliche Studie Bezug
genommen. Bei den aufgrund der Studie herangezogenen Daten handelt es
sich jedoch um Daten von Untersuchungen aus Polen, Slowakei,
Slowenien und Israel, die sich auf in Slowenien oder Israel erzeugte
Produkte beziehen. Obwohl sich diese Studie daher überhaupt nicht auf
österreichische Generika bezieht, wurde der Eindruck erweckt, dass es
sich bei den untersuchten Produkten um Arzneimittel österreichischer
Generika-Hersteller handelt. Davon, dass von österreichischen
Generika-Herstellern Arzneimittel mit schlechter Qualität oder
Mängeln erzeugt oder vertrieben werden, kann jedoch keine Rede sein.
Das Handelsgericht Wien hat im vorliegenden Fall gegen die Abbott
GmbH eine einstweilige Verfügung erlassen, die vom Oberlandesgericht
Wien bestätigt und rechtskräftig wurde. Demnach wurde der Abbott GmbH
geboten,
- es im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ab sofort
bei sonstigem Zwang zu unterlassen, in Österreich zu behaupten, dass
eine Generika-Gefahr bestehe.
Des Weiteren wurde mit der einstweiligen Verfügung der Abbott GmbH
geboten, es ab sofort bei sonstigem Zwang zu unterlassen, im
geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Arzneimittel
- Ankündigungen entgegen das Arzneimittelgesetz zu machen, die
fälschlich den Eindruck erwecken, dass die angekündigte Wirksamkeit
mit Sicherheit zu erwarten ist.
- Ankündigungen entgegen das Arzneimittelgesetz zu machen, die der
Gebrauchsinformation widersprechen, insbesondere Angaben über eine
Verdoppelung der Dosierung, ohne darauf hinzuweisen, dass dies nur
bei bestimmten Indikationen gilt.
In den beanstandeten Ankündigungen hat das Handelsgericht Wien
einerseits einen Verstoß sowohl gegen das AMG als auch wegen
herabsetzender Tatsachenbehauptungen über österreichische
Generika-Hersteller und -Vertreiber einen Verstoß gegen das UWG
gesehen.
In weiterer Folge hat sich die Abbott GmbH im gerichtlichen
Hauptverfahren nach Rechtskraft der einstweiligen Verfügung in einem
Unterlassungsvergleich unterworfen. In diesem Vergleich verpflichtete
sich die Abbott GmbH ö im selben Umfange wie in der einstweiligen
Verfügung - zur Unterlassung der inkriminierten Ankündigungen. Ferner
verpflichtete sich die Abbott GmbH in diesem Vergleich zusätzlich zur
Zahlung der Verfahrenskosten sowie zur Veröffentlichung von Teilen
des Vergleichs in der "ÄrzteWoche", in der "ÄrzteKrone" sowie in der
"Medical Tribune".
Das Präparat Klacid UNO von der Abbott GmbH gehört zur Gruppe der
Antibiotika und ist ein häufig verordnetes Arzneimittel im Kampf
gegen bakterielle Infektionen. Der darin enthaltene Wirkstoff heißt
Clarithromycin.
"Mit Markteintritt von gleichwertigen aber günstigen Generika wird
der Wettbewerb zwischen Arzneimittelherstellern belebt. Die
rechtswidrige Bewerbung des Produktes und die unlautere Herabsetzung
von in Österreich zugelassenen generischen Clarithromycin-Produkten
haben uns zu diesem gerichtlichen Schritt veranlasst", so Otmar
Peischl, Obmann des Österreichischen Generikaverbandes: "Wir prüfen
weitere Schritte auch gegen andere Anbieter. Das Österreichische
Arzneimittelgesetz ist eines der strengsten der Welt. Generika werden
von Experten in Österreich doppelt geprüft. Für die Arzneimittel von
Erstanbietern und Generika gelten dieselben Qualitätskriterien bei
der Zulassung. Die AGES PharmMed prüft als unabhängige und kompetente
Stelle die Qualität aller zugelassenen Medikamente in Österreich.
Damit wird die hohe Arzneimittelsicherheit in Österreich garantiert."
Rückfragehinweis:
Österreichischer Generikaverband
Mag.(FH) Waltraud Janisch-Lang
Tel.: 0650 544 92 92
mailto: [email protected]
http://www.generikaverband.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GEN






