- 05.09.2007, 14:12:36
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Korrektur: GROSZ: Politjustiz stellt Auslieferungsbegehren zu bereits eingestellten Verfahren
Causa Flöttl-Intervention bereits zweimal von Staatsanwaltschaft Wien mit wortreicher Begründung eingestellt
Wien 2007-09-05 (OTS) - Bitte lesen Sie OTS 188 wie folgt: Scharfe
Kritik an der Vorgangsweise der Justiz kommt seitens des BZÖ. "Ein
Verfahren zu einem bereits eingestellten Verfahren zu eröffnen ist
absurd. Diese Politjustiz weiß offenbar selbst nicht einmal mehr was
sie tut. Mit der - bezeichnenderweise in News veröffentlichen -
absurden Vorgangsweise, Auslieferungsanträge wegen bereits
eingestellter Verfahren einzuleiten, wird klar und deutlich, dass
Justizministerin Berger ohne Rücksicht auf Verluste und das Ansehen
des Rechtsstaates versucht, mit Peter Westenthaler den erfolgreichen
Obmann der einzig ernstzunehmenden Oppositionspartei parteipolitisch
zu verfolgen", so BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz zur heutigen
NEWS-Meldung wonach die Justiz Auslieferungsanträge wegen des
Verdachts der verbotenen Intervention in der Causa BAWAG/Flöttl an
das Parlament gestellt habe.
Es sei einzigartig für das österreichische Rechtssystem, dass
anscheinend die unabhängige Justiz seitens der Politik dazu genötigt
werde, ein Auslieferungsverfahren gegen einen Abgeordneten
einzuleiten, obwohl sie selbst bereits sämtliche Ermittlungen in der
betreffenden Causa mit wortreichen Begründungen eingestellt hat, so
der BZÖ-Generalsekretär.
Bereits am 23.2.2007 hatte Staatsanwaltschaftssprecher Wolfgang
Swoboda in der APA 227 bekannt gegeben, dass die eigenständig
eingeleiteten Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft wegen einer
behaupteten Intervention eingestellt wurden. Am 20. 03.2007 - also
ein Monat später - gab der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien
Gerhard Jarosch in der APA 227 mit den Worten "man könne keine
versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch erkennen" auch die
Einstellung einer eigens von den Grünen eingebrachten
Interventionsanzeige bekannt.
Wolfgang Swoboda damals: "Ob es eine politisch schickliche oder
unschickliche Intervention ist, geht den Staatsanwalt nichts an. Eine
Intervention im Sinne einer Anstiftung zum Amtsmissbrauch haben wir
nach der Medienberichterstattung nicht erkennen können".
Gerhard Jarosch damals: In der Sachverhaltsdarstellung sei es um zwei
Aussagen im Banken-Untersuchungsausschuss vor rund einem Monat
gegangen - Es sei also nicht darum gegangen, dass das Verfahren gegen
Flöttl eingestellt wird, sondern dass er gesondert angeklagt wird -
und "das ist nichts Verwerfliches".
"Berger soll umgehend bekannt geben, in welcher Form sie hier
parteipolitische Weisungen zu so einer kuriosen Vorgangsweise gegeben
hat. Erstmals soll ein unbequemer Oppositionspolitiker ausgeliefert
werden, dessen Verfahren in dieser Causa bereits eingestellt wurde.
Nun ist die Kampagne der Politjustiz endgültig enttarnt. Was ist los
im österreichischen Rechtsstaat? Interessant ist es auch, dass sowohl
FPÖ als auch Grüne in der scheinbar akkordierten Fortsetzung der
Schmuddel- und Kreditschädigungskampagen auf Knopfdruck diese
parteipolitische Verfolgungsjagd unterstützen", so Grosz
abschließend.
Rückfragehinweis:
Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ)
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