- 03.09.2007, 12:12:23
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Rahmenbedingungen für Gruppenpraxen schon längst vorhanden, es hapert jedoch an der Umsetzung
NÖ Ärztekammer nimmt zu Plänen der Gesundheitsministerin Stellung
Wien (OTS) - BM Dr. Andrea Kdolsky hat in Aussicht gestellt, bis
2008 die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Ärzte
Ges.mbHs als Kooperationsformen gründen können. "Es besteht in
Österreich seit 2001 eine - zwar aus ärztlicher Sicht
optimierungsbedürftige, aber doch funktionsfähige - Gesetzesgrundlage
für Gruppenpraxen", so der Präsident der Ärztekammer für NÖ Dr.
Christoph Reisner. Die niedergelassenen Ärzte in ganz Österreich
befürworten ärztliche Kooperationsformen im niedergelassenen Bereich,
was einige Beispiele zum Vorteil der Patienten beweisen. "Im
Kassenbereich scheitern die Verhandlungen mit den
Sozialversicherungen jedoch in aller Regel an der Finanzierbarkeit,
da kein Geld für die Ausweitung des Stellenplanes im niedergelassenen
Bereich vorhanden ist", so Reisner weiter. "Der Stellenplan stellt
aber eine wesentliche Grundlage für die Etablierung von "echten"
Gruppenpraxen dar." Mit "echt" meint Reisner hierbei die
Gruppenpraxen, durch die es auch zu einer tatsächlichen Ausweitung
des Angebots im Sinne der Pläne von Kdolsky kommen würde. Einige
Bundesländer haben die Gruppenpraxen auch schon umgesetzt, wobei es
in den meisten Fällen zu keiner echten Ausweitung des Stellenplanes
kommt, sondern Modelle für "Jobsharing" oder "Praxisübergabe"
geschaffen wurden. Dass sich diese Modelle noch nicht auf breiter
Front durchgesetzt haben, liegt laut Reisner üblicherweise an den
durch die Sozialversicherungen vorgegebenen Bedingungen. "Diese
Bedingungen machen es für niedergelassene Ärzte als Unternehmer
schwierig, so ein Modell zu wählen." Von vornherein bringt die
vorgeschriebene Gesellschaftsform der Offenen Gesellschaft mit allen
haftungsrechtlichen Konsequenzen Probleme. Umso schwerer wiegen die
teilweise von den Kassen verlangten Honorarabschläge in einer
betriebswirtschaftlich nicht realisierbaren Größenordnung. In manchen
Bundesländern gibt es auch noch keine Gruppenpraxenregelung, da die
Verhandlungspartner noch nicht einmal die Chance auf Einigung sehen,
beziehungsweise eine Ausweitung des Stellenplans von vornherein an
der Finanzierbarkeit scheitert. "In Niederösterreich wird derzeit
konstruktiv über die Gruppenpraxenregelung verhandelt, man darf
gespannt sein!" Das Gesetz ist also längst da, der Bedarf für
Gruppenpraxen ist ebenfalls längst da. "Die teilweise chronisch
überlasteten Kassenärzte und vor allem die Patienten, die unter
dieser Überlastung leiden, würden auch ohne die geplante Umschichtung
von den Spitalsambulanzen auf die Niederlassungen der Kassenärzte die
längst fällige flächendeckende Einführung von neuen
Kooperationsmodellen im Kassenbereich begrüßen." Dafür bedarf es laut
Reisner aber der raschen Umsetzung der langjährigen
Lippenbekenntnisse der Politiker aller Fraktionen über die Stärkung
des niedergelassenen Bereichs. "Wir brauchen die Umschichtung von
Finanzmitteln und NICHT die Aussicht auf ein neues Gesetz in ferner
Zukunft, welches in durchaus akzeptabler Form schon besteht und seit
Jahren nur noch auf die praktikable Umsetzung wartet."
Die Gesetzesinitiative der Frau Bundesminister zu der Ges.mbH als
Kooperationsform ist grundsätzlich zu begrüßen, sollte jedoch im
Vorfeld der Gesetzwerdung mit der betroffenen Berufsgruppe der Ärzte
akkordiert werden, um Problembereiche bei der Umsetzung gar nicht
entstehen zu lassen.
Rückfragehinweis:
Ärztekammer für NÖ, Pressestelle, Hr. Dihlmann
Tel.: 0664/144 98 94, mailto:[email protected]
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