• 24.08.2007, 11:30:44
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Khol: "800 Euro für alle, die 24-Stunden Betreuung benötigen -Schluss mit Betreuungs-Pfusch!" - ANHANG

Wien (OTS) - Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte der
Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes NR-Präs.i.R. Dr.
Andreas Khol eine neues 4-Säulen Modell für die 24-Stunden-Betreuung
vor. Khol: "Es ist einfach, unbürokratisch, finanzierbar, es nimmt
den Menschen entstandene Ängste und gibt ihnen die für den
Betreuungsbereich zwingend notwendige Sicherheit". Zu den derzeitigen
"Lösungen" aus dem Ministerium Buchinger, sagte Khol: "Schluss mit
dem Bertreuungspfusch".

Khol zur aktuellen Situation: "Die Neuregelung der 24-Stunden
Betreuung hat nicht den gewünschten Effekt gebracht. Bisher haben nur
vier der ca.20.000 betreuungsbedürftigen Personen ihre
Betreuungskräfte angemeldet und damit legalisiert. Der Grund ist
leicht auszumachen. Die Buchinger Lösung funktioniert nicht, sie ist
ein Flop. Das Anstellen von Betreuern ist ein riesiger Papierkrieg
und unleistbar, die 800 Euro Zuschuss decken die Mehrkosten nicht ab.

BM Bartenstein hat zwar rasch die gesetzlichen Grundlagen, im
Hausbetreuungsgesetz, für eine praktikable Lösung einer 24-Stunden
Betreuung durch selbstständige Betreuer geschaffen, aber die
Förderung dafür ist zu gering.

Minister Buchinger hat nämlich die Förderung für selbstständige
Betreuer viel zu niedrig angesetzt (240 Euro gegenüber 800 Euro für
unselbstständige Betreuer). Eine 24-Stunden Betreuung mit diesem
Förderbetrag ist unmöglich, Buchinger war aber immer gegen eine
Förderung von selbstständigen Betreuern und bringt das mit diesem
geringen Förderbetrag auch klar zum Ausdruck. Zusätzlich hat Minister
Buchinger die Hürden für eine Inanspruchnahme einer Förderung der
24-Stunden Betreuung durch die Vermögensgrenze von 5.000 Euro viel zu
hoch gelegt. Wer will schon sein ganzes Vermögen (abgesehen von den
5.000 Euro) hergeben, um dann eine Förderung von 240 Euro/Monat zu
bekommen? Und erst der Papierkrieg!"

Die für Khol traurige Bilanz lautet: daher "Das bisherige
vorliegende Modell, bringt keine Lösung für die ca. 20.000, die von
ausländischen Betreuungskräften abhängen. Nur die Lösung mit
ausländischen selbstständigen Betreuungskräften macht Sinn - weil sie
leistbar und unbürokratisch ist, d.h., weniger "Papierkram". Sie wird
aber benachteiligt: nur 240 Euro Zuschuss!"

Hier nun das neue 4-Säulen Modell in allen Details:

Neues 4-Säulen Modell zur Sicherung der 24-Stunden-Betreuung

Das neue Modell berücksichtigt die wichtigste Zielsetzung in der
Politik, den Menschen zu helfen, und nicht sinnlose bürokratische
Hürden zu errichten. Es ruht auf 4 Säulen:

1. Säule: Wer einen selbstständigen Betreuer beschäftigt weil sein 
          Betreuungsbedarf im Ausmaß von über 12 Stunden pro Tag 
          nachgewiesen ist, erhält unabhängig vom Einkommen einen 
          Zuschlag zum Pflegegeld von 800 Euro monatlich.

          Mit  dieser leicht verständlichen und umsetzbaren 
          Maßnahme wird wirksam geholfen!

          Sie kostet 96 Millionen Euro und ist durch die drei  
          Finanzausgleichspartner (Bund, Länder, Gemeinden) mit je 
          32 Millionen Euro zu erbringen. Im Budget des Bundes ist 
          sie bedeckt, da im Regierungsübereinkommen eine Erhöhung 
          des Bundes-Pflegegeldes vorgesehen ist. Wenn man nur die 
          Teuerung berücksichtigt (2,2 %), bedeutet dies (bei einem 
          Gesamtaufwand von 1,6 Milliarden Euro) eine Summe von 
          rund 32 Millionen Euro  Dieses Geld sollte vor allem für 
          einen Zuschlag zum Pflegegeld für die 24-Stunden 
          Betreuung verwendet werden.

2. Säule: Mit sofortiger Wirksamkeit  für selbstständige und 
          unselbstständige Betreuer aus dem EU-Ausland den 
          Arbeitsmarkt öffnen = "sektorale Maßnahme" für betreuende 
          und pflegende Personen. Ab sofort dürfen dann Personen 
          aus der gesamten EU in Österreich betreuen und pflegen. 
          Es ist dann keine Amnestie mehr notwendig und die 
          Maßnahme wirkt sofort.

3. Säule: Ausbildung, Qualifikation, Berufsbilder
          Umsetzung eines durchgängigen Ausbildungsmodells von 
          Lehrberuf bis Universität für Pflege- und 
          Betreuungsberufe.
          Plus: Schnellkurse für Selbstständige und Familien-
          Angehörige, Aufschulung Freiwilliger, Zertifizierung für 
          erfolgreiche Absolvierung von Qualifikationskursen.

4. Säule: Einbindung von Freiwilligen-Organisationen 
          (Caritas, Hilfswerk, Volkshilfe, Rotes Kreuz, 
          Seniorenverbände)
          Finanzielle Förderung für Suche + Anbindung, Schulung, 
          Organisation (Börse, Kooperation mit 
          Trägerorganisationen, Gemeinden, etc.)
          Grundvoraussetzungen: Versicherung und Abgeltung 
          analog der geringfügigen Beschäftigung.

Zusätzlich präsentiere Bundesobmann Khol die in einem 10-Punkte
Programm zusammengefassten aktuellsten Forderungen des
Österreichischen Seniorenbundes.

10-Punkte Programm für eine zeitgemäße Seniorenpolitik

1) Pensionsanpassung 2008

Gefordert wird eine Pensionsanpassung von 2,1 % in der Höhe des 
   Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH). Dies ist auch 
   rechtlich ohne weitere Gesetzesänderung möglich. Der für die 
   Pensionsanpassung maßgebliche § 108 f Abs. 2 ASVG bestimmt: "Die 
   Erhöhung der Verbraucherpreise ist auf Grund der 
   durchschnittlichen Erhöhung in zwölf Kalendermonaten bis zum 
   Juli des Jahres, das dem Anpassungsjahr vorangeht, zu ermitteln, 
   wobei der Verbraucherpreisindex 2000 oder ein an seine Stelle 
   tretender Index heranzuziehen ist".

   Der Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) misst die 
   Inflationsentwicklung für alle von Pensionistenhaushalten 
   getätigten Konsumausgaben. Er beruht auf dem gleichen Warenkorb 
   wie der VPI, allerdings ist er anders gewichtet, da sich das 
   Konsumverhalten der Pensionistinnen und Pensionisten von denen 
   der erwerbstätigen Bevölkerung deutlich unterscheidet. So 
   treffen Teuerungen von Grundnahrungsmitteln in den Bereichen 
   Gesundheit, Pflege oder auch Energie die Pensionisten besonders 
   stark.

   Minister Buchinger soll sich an seine Zusagen halten und nicht 
   an Stelle des PIPH Zuschläge nur für kleine Pensionen erfinden, 
   die nirgendwo eine Grundlage haben und nur vage Verheißungen 
   darstellen. Der Seniorenbund wird in den Verhandlungen im Herbst 
   massiv darauf hinarbeiten, dass Pensionsgerechtigkeit gilt und 
   die Wertsicherung für alle Pensionen durchgesetzt wird. Senioren 
   haben in der Vergangenheit Verantwortungsbewusstsein gezeigt und 
   sogar einmal eine Nulllohnrunde hingenommen, als die Wirtschaft 
   nicht gut lief und die Steuereinnahmen einbrachen. Jetzt, wo die 
   Steuereinnahmen steigen, fordern wir die gesetzlich festgelegte 
   Wertsicherung ein!

2) Sofortige Anpassung von Neupensionen

Die bisherige Regelung, wonach Neupensionisten im ersten Jahr 
   nach ihrer Pensionierung keine Anpassung erhalten, ist ersatzlos 
   aufzuheben.

3) Neuregelung der 24-Stunden Betreuung nach neuem 4-Säulen Modell

   Nachdem durch den "Buchinger-Pfusch" keine praktikable Lösung 
   erfolgt ist, verlangen wir die rasche Umsetzung unseres neuen 4-
   Säulen Modells (siehe oben)

4) Rasche Umsetzung der Begrenzung der Rezeptgebühr mit 2 % des 
   Nettoeinkommens

5) Seniorenstudium

   Der Österreichische Seniorenbund verlangt die Wiedereinführung 
   eigener Lehrgänge für Senioren an den Universitäten, da diese im 
   Zuge der Einführung der Teilrechtsfähigkeit der Universitäten 
   abgeschafft wurden.

   Durch die Einführung der allgemeinen Studiengebühren ist die 
   Zahl der Seniorenstudenten massiv zurückgegangen. Deshalb ist 
   die Schaffung einer günstigeren und dem Einkommen der Senioren 
   angepassten Regelung für die Studiengebühren erforderlich. 

6) Mitbestimmung

   Der wachsenden Bedeutung der älteren Generation in Österreich 
   ist durch volle Mitbestimmung auf allen Entscheidungsebenen 
   Rechnung zu tragen. Nur durch die aktive Teilnahme von 
   Seniorenvertretern in allen allgemeinen Vertretungskörpern 
   (Nationalrat, Bundesrat, Landtag, Gemeinderat) kann eine volle 
   und gleichberechtigte Mitbestimmung der Seniorinnen und Senioren 
   in Österreich auch in der Praxis umgesetzt werden.

7) Einräumung der Verbandsklagelegitimation

Verbandsklagelegitimation nach § 14 des Bundesgesetzes gegen den 
   unlauteren Wettbewerb (UWG) für den Österreichischen Seniorenrat 
   und damit Gleichstellung mit den Interessenvertretungen der 
   Dienstnehmer, der Wirtschaftstreibenden und der Landwirte.

8) Forschung & Lehre an Universitäten, und Fachhochschulen

   Flächendeckende Errichtung von Lehrstühlen für Gerontologie, 
   Geriatrie und Pflegewissenschaften.

9) Rehabilitation und Anschlussheilverfahren

Derzeit wird ASVG-Pensionisten eine ambulante Rehabilitation 
   verwehrt. Dieser diskriminierende Umstand ist umgehend zu 
   beseitigen. Ebenfalls beendet werden muss die Tatsache, dass 
   ASVG-Pensionisten im Anschluss an einen Spitalsaufenthalt einen 
   Kuraufenthalt (= sogenanntes "Anschlussheilverfahren") statt 
   einer Rehabilitation bewilligt erhalten und dadurch aber einen 
   deutlich höheren Selbstbehalt leisten müssen.

10) Ausbau der e-card mit folgenden Funktionen

- Möglichkeit der Eintragung einer Patientenverfügung 
     (= schriftliche Ablehnung bestimmter medizinischer 
     Behandlungsmaßnahmen)
   - Verwendung als Pensionistenausweis unter der Voraussetzung, 
     dass die e-card mit einem Lichtbild versehen wird
   - Verwendung als elektronisches Rezept

Anhänge zu dieser Meldung finden Sie als Verknüpfung im
AOM/Original Text Service sowie beim Aufruf der Meldung im Volltext
auf http://www.ots.at

Rückfragehinweis:
Mag. Michael Schleifer
Österreichischer Seniorenbund
Tel.: 01/40126/154

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SEN

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