- 24.08.2007, 11:30:44
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Khol: "800 Euro für alle, die 24-Stunden Betreuung benötigen -Schluss mit Betreuungs-Pfusch!" - ANHANG
Wien (OTS) - Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte der
Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes NR-Präs.i.R. Dr.
Andreas Khol eine neues 4-Säulen Modell für die 24-Stunden-Betreuung
vor. Khol: "Es ist einfach, unbürokratisch, finanzierbar, es nimmt
den Menschen entstandene Ängste und gibt ihnen die für den
Betreuungsbereich zwingend notwendige Sicherheit". Zu den derzeitigen
"Lösungen" aus dem Ministerium Buchinger, sagte Khol: "Schluss mit
dem Bertreuungspfusch".
Khol zur aktuellen Situation: "Die Neuregelung der 24-Stunden
Betreuung hat nicht den gewünschten Effekt gebracht. Bisher haben nur
vier der ca.20.000 betreuungsbedürftigen Personen ihre
Betreuungskräfte angemeldet und damit legalisiert. Der Grund ist
leicht auszumachen. Die Buchinger Lösung funktioniert nicht, sie ist
ein Flop. Das Anstellen von Betreuern ist ein riesiger Papierkrieg
und unleistbar, die 800 Euro Zuschuss decken die Mehrkosten nicht ab.
BM Bartenstein hat zwar rasch die gesetzlichen Grundlagen, im
Hausbetreuungsgesetz, für eine praktikable Lösung einer 24-Stunden
Betreuung durch selbstständige Betreuer geschaffen, aber die
Förderung dafür ist zu gering.
Minister Buchinger hat nämlich die Förderung für selbstständige
Betreuer viel zu niedrig angesetzt (240 Euro gegenüber 800 Euro für
unselbstständige Betreuer). Eine 24-Stunden Betreuung mit diesem
Förderbetrag ist unmöglich, Buchinger war aber immer gegen eine
Förderung von selbstständigen Betreuern und bringt das mit diesem
geringen Förderbetrag auch klar zum Ausdruck. Zusätzlich hat Minister
Buchinger die Hürden für eine Inanspruchnahme einer Förderung der
24-Stunden Betreuung durch die Vermögensgrenze von 5.000 Euro viel zu
hoch gelegt. Wer will schon sein ganzes Vermögen (abgesehen von den
5.000 Euro) hergeben, um dann eine Förderung von 240 Euro/Monat zu
bekommen? Und erst der Papierkrieg!"
Die für Khol traurige Bilanz lautet: daher "Das bisherige
vorliegende Modell, bringt keine Lösung für die ca. 20.000, die von
ausländischen Betreuungskräften abhängen. Nur die Lösung mit
ausländischen selbstständigen Betreuungskräften macht Sinn - weil sie
leistbar und unbürokratisch ist, d.h., weniger "Papierkram". Sie wird
aber benachteiligt: nur 240 Euro Zuschuss!"
Hier nun das neue 4-Säulen Modell in allen Details:
Neues 4-Säulen Modell zur Sicherung der 24-Stunden-Betreuung
Das neue Modell berücksichtigt die wichtigste Zielsetzung in der
Politik, den Menschen zu helfen, und nicht sinnlose bürokratische
Hürden zu errichten. Es ruht auf 4 Säulen:
1. Säule: Wer einen selbstständigen Betreuer beschäftigt weil sein
Betreuungsbedarf im Ausmaß von über 12 Stunden pro Tag
nachgewiesen ist, erhält unabhängig vom Einkommen einen
Zuschlag zum Pflegegeld von 800 Euro monatlich.
Mit dieser leicht verständlichen und umsetzbaren
Maßnahme wird wirksam geholfen!
Sie kostet 96 Millionen Euro und ist durch die drei
Finanzausgleichspartner (Bund, Länder, Gemeinden) mit je
32 Millionen Euro zu erbringen. Im Budget des Bundes ist
sie bedeckt, da im Regierungsübereinkommen eine Erhöhung
des Bundes-Pflegegeldes vorgesehen ist. Wenn man nur die
Teuerung berücksichtigt (2,2 %), bedeutet dies (bei einem
Gesamtaufwand von 1,6 Milliarden Euro) eine Summe von
rund 32 Millionen Euro Dieses Geld sollte vor allem für
einen Zuschlag zum Pflegegeld für die 24-Stunden
Betreuung verwendet werden.
2. Säule: Mit sofortiger Wirksamkeit für selbstständige und
unselbstständige Betreuer aus dem EU-Ausland den
Arbeitsmarkt öffnen = "sektorale Maßnahme" für betreuende
und pflegende Personen. Ab sofort dürfen dann Personen
aus der gesamten EU in Österreich betreuen und pflegen.
Es ist dann keine Amnestie mehr notwendig und die
Maßnahme wirkt sofort.
3. Säule: Ausbildung, Qualifikation, Berufsbilder
Umsetzung eines durchgängigen Ausbildungsmodells von
Lehrberuf bis Universität für Pflege- und
Betreuungsberufe.
Plus: Schnellkurse für Selbstständige und Familien-
Angehörige, Aufschulung Freiwilliger, Zertifizierung für
erfolgreiche Absolvierung von Qualifikationskursen.
4. Säule: Einbindung von Freiwilligen-Organisationen
(Caritas, Hilfswerk, Volkshilfe, Rotes Kreuz,
Seniorenverbände)
Finanzielle Förderung für Suche + Anbindung, Schulung,
Organisation (Börse, Kooperation mit
Trägerorganisationen, Gemeinden, etc.)
Grundvoraussetzungen: Versicherung und Abgeltung
analog der geringfügigen Beschäftigung.Zusätzlich präsentiere Bundesobmann Khol die in einem 10-Punkte
Programm zusammengefassten aktuellsten Forderungen des
Österreichischen Seniorenbundes.
10-Punkte Programm für eine zeitgemäße Seniorenpolitik
1) Pensionsanpassung 2008
Gefordert wird eine Pensionsanpassung von 2,1 % in der Höhe des Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH). Dies ist auch rechtlich ohne weitere Gesetzesänderung möglich. Der für die Pensionsanpassung maßgebliche § 108 f Abs. 2 ASVG bestimmt: "Die Erhöhung der Verbraucherpreise ist auf Grund der durchschnittlichen Erhöhung in zwölf Kalendermonaten bis zum Juli des Jahres, das dem Anpassungsjahr vorangeht, zu ermitteln, wobei der Verbraucherpreisindex 2000 oder ein an seine Stelle tretender Index heranzuziehen ist". Der Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) misst die Inflationsentwicklung für alle von Pensionistenhaushalten getätigten Konsumausgaben. Er beruht auf dem gleichen Warenkorb wie der VPI, allerdings ist er anders gewichtet, da sich das Konsumverhalten der Pensionistinnen und Pensionisten von denen der erwerbstätigen Bevölkerung deutlich unterscheidet. So treffen Teuerungen von Grundnahrungsmitteln in den Bereichen Gesundheit, Pflege oder auch Energie die Pensionisten besonders stark. Minister Buchinger soll sich an seine Zusagen halten und nicht an Stelle des PIPH Zuschläge nur für kleine Pensionen erfinden, die nirgendwo eine Grundlage haben und nur vage Verheißungen darstellen. Der Seniorenbund wird in den Verhandlungen im Herbst massiv darauf hinarbeiten, dass Pensionsgerechtigkeit gilt und die Wertsicherung für alle Pensionen durchgesetzt wird. Senioren haben in der Vergangenheit Verantwortungsbewusstsein gezeigt und sogar einmal eine Nulllohnrunde hingenommen, als die Wirtschaft nicht gut lief und die Steuereinnahmen einbrachen. Jetzt, wo die Steuereinnahmen steigen, fordern wir die gesetzlich festgelegte Wertsicherung ein!
2) Sofortige Anpassung von Neupensionen
Die bisherige Regelung, wonach Neupensionisten im ersten Jahr nach ihrer Pensionierung keine Anpassung erhalten, ist ersatzlos aufzuheben. 3) Neuregelung der 24-Stunden Betreuung nach neuem 4-Säulen Modell Nachdem durch den "Buchinger-Pfusch" keine praktikable Lösung erfolgt ist, verlangen wir die rasche Umsetzung unseres neuen 4- Säulen Modells (siehe oben) 4) Rasche Umsetzung der Begrenzung der Rezeptgebühr mit 2 % des Nettoeinkommens 5) Seniorenstudium Der Österreichische Seniorenbund verlangt die Wiedereinführung eigener Lehrgänge für Senioren an den Universitäten, da diese im Zuge der Einführung der Teilrechtsfähigkeit der Universitäten abgeschafft wurden. Durch die Einführung der allgemeinen Studiengebühren ist die Zahl der Seniorenstudenten massiv zurückgegangen. Deshalb ist die Schaffung einer günstigeren und dem Einkommen der Senioren angepassten Regelung für die Studiengebühren erforderlich. 6) Mitbestimmung Der wachsenden Bedeutung der älteren Generation in Österreich ist durch volle Mitbestimmung auf allen Entscheidungsebenen Rechnung zu tragen. Nur durch die aktive Teilnahme von Seniorenvertretern in allen allgemeinen Vertretungskörpern (Nationalrat, Bundesrat, Landtag, Gemeinderat) kann eine volle und gleichberechtigte Mitbestimmung der Seniorinnen und Senioren in Österreich auch in der Praxis umgesetzt werden.
7) Einräumung der Verbandsklagelegitimation
Verbandsklagelegitimation nach § 14 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) für den Österreichischen Seniorenrat und damit Gleichstellung mit den Interessenvertretungen der Dienstnehmer, der Wirtschaftstreibenden und der Landwirte. 8) Forschung & Lehre an Universitäten, und Fachhochschulen Flächendeckende Errichtung von Lehrstühlen für Gerontologie, Geriatrie und Pflegewissenschaften.
9) Rehabilitation und Anschlussheilverfahren
Derzeit wird ASVG-Pensionisten eine ambulante Rehabilitation verwehrt. Dieser diskriminierende Umstand ist umgehend zu beseitigen. Ebenfalls beendet werden muss die Tatsache, dass ASVG-Pensionisten im Anschluss an einen Spitalsaufenthalt einen Kuraufenthalt (= sogenanntes "Anschlussheilverfahren") statt einer Rehabilitation bewilligt erhalten und dadurch aber einen deutlich höheren Selbstbehalt leisten müssen.
10) Ausbau der e-card mit folgenden Funktionen
- Möglichkeit der Eintragung einer Patientenverfügung
(= schriftliche Ablehnung bestimmter medizinischer
Behandlungsmaßnahmen)
- Verwendung als Pensionistenausweis unter der Voraussetzung,
dass die e-card mit einem Lichtbild versehen wird
- Verwendung als elektronisches RezeptAnhänge zu dieser Meldung finden Sie als Verknüpfung im
AOM/Original Text Service sowie beim Aufruf der Meldung im Volltext
auf http://www.ots.at
Rückfragehinweis:
Mag. Michael Schleifer
Österreichischer Seniorenbund
Tel.: 01/40126/154
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