- 23.08.2007, 10:05:44
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Wahlreform 1907: Die Straße gibt das Tempo vor Am 28. November 1905 wird die Wahlreform angekündigt
Wien (PK) - In unserer Rubrik "Entdeckungen und Begegnungen" bringen 
 wir heute den letzten Beitrag über die große Debatte zur Wahlreform 
 vor 100 Jahren. In unregelmäßiger Folge erscheinen in dieser Rubrik 
 neben den Beiträgen über den figuralen Schmuck am und im Parlament 
 historische Reportagen über Reden, die Geschichte machten sowie über 
 den Weg zur Wahlreform des Jahres 1907.
Am 28. November 1905 marschieren Hunderttausende von Arbeitern über 
 die Ringstraße. Geordnet nach Wahlkreisen, Bezirken und Betrieben 
 fordern sie mit Spruchbändern, Parolen und Transparenten das 
 allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht. Fünf Stunden, von 
 10 Uhr vormittags bis drei Uhr nachmittags ziehen diese Massen am 
 Parlamentsgebäude vorbei und machen damit klar, dass die Zeit des 
 alten Kurienparlaments vorüber ist. Im Haus selbst wird an diesem Tag 
 Victor Adler als neuer Abgeordneter angelobt. Nun hat auch der 
 Anführer der Sozialdemokraten sein Mandat. Und er wird es nützen, um 
 sich gleich an seinem ersten Tag als Volksvertreter zu Wort zu 
 melden.
Gautsch: Regierung muss in dieser grundlegenden Frage vorangehen
Die Sitzung beginnt mit einer Erklärung des Ministerpräsidenten Paul 
 Gautsch, der ankündigte, seine Regierung werde demnächst dem Hause 
 eine Regierungsvorlage bezüglich eines allgemeinen, gleichen, 
 direkten und geheimen Wahlrechts vorlegen. Sie sei von sich aus zu 
 dem Schluss gekommen, dass eine solche Reform notwendig sei, einer 
 allfälligen Ermunterung zu dieser Haltung habe es gar nicht bedurft: 
 "Am allerwenigsten vermochten Demonstrationen ihr Tempo zu 
 beschleunigen." Unter Anspielung auf das Abstimmungsergebnis vom 6. 
 Oktober meinte Gautsch, der Regierung "genügte das Votum des hohen 
 Abgeordnetenhauses, ihr genügte aber auch die klare Erkenntnis, dass 
 ein Ministerium, das in einer so grundlegenden Frage nicht 
 voranginge, auf den Namen einer Regierung keinen Anspruch hätte."
Das neue Parlament müsse ein getreuliches Abbild aller kulturellen 
 und nationalen Kräfte des Staates sein, diese müssten im Hause ihre 
 Vertretung finden. Insbesondere betonte Gautsch dabei, dass ein 
 Verlust einmal erworbener Rechte unstatthaft sei, sodass die 
 Forderung, die Wähler müssten des Lesens und Schreibens kundig oder 
 wirtschaftlich selbständig sein, zurückgewiesen werden müsse, da die 
 betreffenden Personen ja im Rahmen der 5. Kurie bereits das Wahlrecht 
 besäßen. Einzig die Sesshaftigkeit sei ein relevantes Kriterium, 
 müsse man doch eine größere Beständigkeit in den Wahlbezirken 
 garantieren und den nationalen Besitzstand schützen können.
Gautsch sprach von der Entschlossenheit der Regierung, die Wahlreform 
 zu einem guten Ende zu bringen, und deshalb werde die Regierung alles 
 aufbieten, um bis zum Februar eine entsprechende Vorlage ins Haus 
 einzubringen, denn: "Uns leitet dabei die Überzeugung, dass es eine 
 staatserhaltende Maßregel ist, wenn durch eine Wahlreform möglichst 
 weite Schichten der Bevölkerung in erhöhtem Maße am staatlichen 
 Regimente interessiert werden."
Adler: Der Heilige Geist kam ausnahmsweise von unten
Victor Adler (1852-1918), seit 1888 Chef der Sozialdemokraten, 
 konzedierte dem Regierungschef, die Zeichen der Zeit endlich erkannt 
 zu haben: "Der Herr Ministerpräsident ist so lernfähig, als man es 
 von einem Bürokraten alter Schule verlangen kann. Man darf seine 
 Erwartungen ja nicht allzu hoch spannen. Wir sind auch von dem Herrn 
 nicht verwöhnt, aber in den paar Monaten hat sich der Herr 
 Ministerpräsident gut entwickelt." Doch die Demonstrationen vor dem 
 Hause hätten ja gezeigt, "wie recht Baron Gautsch gehabt hat, als er 
 erklärte, es sei einfach ausgeschlossen, die Wahlreform nicht zu 
 machen".
Natürlich konnte Adler die Behauptung des Regierungschefs, die 
 Regierung sei aus eigenen Erwägungen zu dem Schluss gekommen, das 
 Land brauche eine Wahlreform, nicht unkommentiert lassen: "Oh gewiss. 
 Wir sind ganz unschuldig daran, und wir glauben wirklich, der Heilige 
 Geist ist über ihn gekommen. Aber wir vermuten, dass diesmal der 
 Heilige Geist ausnahmsweise statt von oben von unten gekommen ist."
Heftige Kritik übte Adler freilich an der geplanten Verlängerung der 
 Sesshaftigkeit. Dies würde nicht nur wohl erworbene Rechte verletzen, 
 sondern auch die Interessen der Saisonarbeiter gröblich 
 vernachlässigen. Prinzipiell aber glaube er fest an die Wahlreform, 
 nicht aus Vertrauen zu Baron Gautsch und der Regierung, sondern aus 
 Vertrauen in die Arbeiterklasse in Österreich.
Widerstand und Kritik im Herrenhaus
Drei Tage später, am 1. Dezember 1905, stellte Gautsch seine Pläne 
 auch im Herrenhaus, dem er selbst angehörte, vor. Doch dort stieß er 
 auf wenig Verständnis. Graf Thun (1849-1913) etwa meinte, nur in 
 ruhigen Zeiten und unter Ausschluss jedweder Einflussnahme von außen 
 sei es möglich, ein Vorhaben dieser Größe im Interesse und zum Wohle 
 des Staates ins Werk zu setzen. Es sei traurig, "dass die Tritte von 
 Tausenden von Menschen, die über die Ringstraße gezogen sind, die 
 Resonanz zu der gleichzeitigen Erklärung des Herrn 
 Ministerpräsidenten abgegeben haben".
Der Fürst Auersperg (1859-1927) sah den Staat ob solcher Pläne in 
 Gefahr, denn sein soziales Gefüge würde nachhaltig zerrüttet: "Dieser 
 Vorgang verschlimmert vollständig die Machtverhältnisse zwischen den 
 einzelnen sozialen Gruppen im Staate. Das Bedenklichste daran ist 
 aber, dass er den Beteiligten eine Machtfülle vorspiegelt, die sie 
 gar nicht haben und die sie ein andermal zu Ausschreitungen 
 veranlassen kann, die ihnen dann blutig heimgezahlt werden."
Heinrich Lammasch (1853-1920), ins Herrenhaus berufener 
 Universitätsprofessor, der 1918 der letzte kaiserliche 
 Ministerpräsident werden sollte, votierte dafür, eine Wahlpflicht 
 einzuführen und die Sesshaftigkeit jedenfalls auszuweiten, während 
 Ernst Plener (1841-1923), Sohn des berühmteren Ignaz Plener, seine 
 Kollegen davor warnte, sich selbst aufzugeben: "Es ist ein 
 charakteristischer Zug der Zeit, dass die besitzenden Klassen, die 
 heute im Besitz der öffentlichen Rechte sind, die 
 Widerstandsfähigkeit und den eigenen Halt verlieren und mit einer 
 gewissen leichten Hand mit geringer Überlegung Positionen aufgeben, 
 deren Wert für die eigene Existenz sie gar nicht realisieren, bis sie 
 durch die Entwicklung in trauriger Weise aufgeklärt werden, wie 
 leicht sie sich selbst aufgeopfert haben."
Die Debatte im Herrenhaus ging damit zu Ende, ohne dass sich auch nur 
 eine einzige Stimme für die Pläne der Regierung erhoben hätte. 
 Dennoch entschloss sich Gautsch dazu, die Wahlreformvorlage im 
 Februar 1906 in das Parlament einzubringen, wobei er gänzlich darauf 
 verzichtete, in diese Reform irgendeinen Bezug zum Herrenhaus 
 einzufügen, womit er die zweite Kammer des Parlaments zu besänftigen 
 trachtete.
Am 7. März 1906 begann die erste Lesung der Vorlage, die sich bis zum 
 23. März 1906, an welchem der Entwurf dem zuständigen Ausschuss 
 zugewiesen wurde, hinzog. Beinahe 60 Redner sollten sich in der Folge 
 zu Wort melden, viele von ihnen würden später ihre Argumentation im 
 Rahmen der zweiten Lesung wiederholen.
Grabmayr: Das Wahlrecht ist kein natürliches Recht
Erster Kontraredner war der Südtiroler Großgrundbesitzer Karl 
 Grabmayr (1848-1923), der den Deutschnationalen nahestand. Seiner 
 Meinung nach sei das Wahlrecht kein natürliches Recht, das einer 
 Person durch Geburt zustehe, sondern eine öffentliche Funktion, die 
 man im Interesse der Allgemeinheit wahrnehme. Daher dürfe man sich 
 bei der Verleihung des Wahlrechts ausnahmslos von den Rücksichten auf 
 das Staatswohl leiten lassen, und dies sei hier augenscheinlich nicht 
 der Fall: "Die Wahlrechtsfrage ist nichts anderes als die Frage nach 
 der zweckmäßigsten Verteilung der politischen Macht. Das gleiche 
 Wahlrecht aber drängt den politischen Einfluss der gebildeten und 
 besitzenden Schichten in unbilliger Weise zurück." Die politische 
 Macht werde "ausschließlich den Minder- oder Nichtbesitzenden und den 
 minder- oder nichtgebildeten Massen in die Hand gespielt".
Gefördert würden durch diese Vorlage mithin nur die Interessen der 
 untersten Volksschichten, wohingegen wichtige Zweige der 
 Volkswirtschaft, etwa Großhandel und Großindustrie, ohne 
 entsprechende Vertretung blieben: "Das gleiche Stimmrecht ist nicht 
 nur der Triumph der Demokratie, es ist auch die Prämierung der 
 Demagogen, die den Massen das Blaue vom Himmel herunter versprechen 
 und ehrliche, gewissenhafte Mitbewerber durch maßlose Ausnützung 
 populärer Schlagworte überbieten."
Außerdem könne, fuhr Grabmayr fort, von einem allgemeinen ohnehin 
 nicht sprechen, denn es werde der "besseren Hälfte der Bevölkerung, 
 den Frauen" ebenso vorenthalten wie den Soldaten. Und "auch die unter 
 Kuratel stehenden Personen, denen man das Wahlrecht vorenthält, haben 
 häufig nichts Schlimmeres verbrochen als manche österreichische 
 Regierung". Mit der Vorlage würde nur die Vorherrschaft der Slawen 
 und ein massiver Machtzuwachs der Sozialdemokratie einhergehen, und 
 beides könne er nicht befürworten, schloss Grabmayr.
Schlegel: Eine zweite Stimme für die Steuerzahler
Der christlich-soziale Josef Schlegel (1869-1955) plädierte für ein 
 Pluralwahlrecht. Konkret sollten alle Steuerzahler eine zweite Stimme 
 haben. Das sei kein Widerspruch zur christlichen Lehre, denn der 
 Mensch "wird gewertet als Mensch durch das allgemeine Wahlrecht. Aber 
 nachdem wir eben auch zu einem Staatshaushalte, zu jedem Haushalte, 
 zu jedem Landeshaushalte auch Steuern und Umlagen brauchen, so müssen 
 wir auch auf die Steuerträger etwas Rücksicht nehmen". Dies könne nur 
 auf der Grundlage der direkten Steuern geschehen, meinte Schlegel, 
 der sich zudem für eine Verlängerung der Sesshaftigkeit und für eine 
 Wahlpflicht aussprach, wie es dem Programm der Christlichsozialen 
 entsprach.
Weiskirchner: Wahlrecht plus Wahlpflicht
Sein Fraktionskollege Richard Weiskirchner (1861-1926), der 1912 zum 
 Wiener Bürgermeister avancieren sollte, widersprach der Befürchtung, 
 in einem auf Basis eines gleichen Wahlrechts gewählten Reichsrat 
 seien die besitzenden Schichten nicht mehr vertreten. Er verwies auf 
 den deutschen Reichstag, wo bei gleichem Wahlrecht von 397 
 Abgeordneten nur drei Arbeiter, aber 100 Gutsbesitzer, 72 
 Gewerbetreibende und 83 Beamte ein Mandat innehätten.
Seine Partei trete daher entschlossen für das neue Wahlrecht ein, 
 bestehe aber gleichzeitig auf der Einführung einer Wahlpflicht: "Ich 
 stehe auf dem Standpunkt, dass das Wählen nicht bloß die Ausübung 
 eines individuellen Rechts, sondern die Erfüllung einer sozialen 
 Pflicht ist. Mag vielleicht zu Anfang des konstitutionellen Lebens 
 das Wählen als ein Recht erschienen sein, später wird es zu einer 
 Pflicht. Der Wähler wählt ja nicht für sich, er wählt im Interesse 
 der Gesellschaft und des Staates, dem er angehört, und ich stehe auf 
 dem Standpunkt, dass öffentliche Rechte auch öffentliche Pflichten im 
 Gefolge haben."
Fink: Möglichst gleichmäßige Vertretung der Interessengruppen
Weiskirchners Auffassung wurde in der Folge von einem weiteren 
 Mitglied seiner Fraktion, dem Vorarlberger Bauern Jodok Fink (1853-
 1929), unterstützt. Fink sprach sich zudem gegen jede Form von 
 Bildungszensus aus, da er nicht der Meinung sei, das Parlament 
 funktioniere am besten, wenn recht viele Advokaten, Professoren und 
 Doktoren in ihm vertreten seien. Viel mehr gehe es darum, dass die 
 einzelnen Interessengruppen möglichst gleichmäßig vertreten seien.
Formanek: Eine Lanze für das Frauenwahlrecht
Emanuel Formanek (1869-1929), tschechisch-volkssozialistischer 
 Mandatar aus Prag, brach eine Lanze für das Frauenwahlrecht und 
 sprach sich gegen eine Verlängerung der Sesshaftigkeit aus, weil dies 
 die böhmischen Arbeiter krass benachteiligen würde, die dorthin 
 ziehen müssten, wo die Arbeit sei. Mit einer Sesshaftigkeitsklausel 
 würden sie in jedem Fall ihr Wahlrecht verlieren, weshalb die 
 Sesshaftigkeit als Kriterium gänzlich ausgeschieden werden sollte, 
 forderte Formanek.
Sternberg: Vorlage ein Willkürakt der Regierung
Nachdem sich Victor Adler auch in dieser Debatte zu Wort gemeldet 
 hatte, wandte sich Adalbert Sternberg (1868-1930) mit aller Vehemenz 
 gegen die Vorlage, der er sogar die legistische Grundlage absprach. 
 Er bezeichnete die Vorlage als "brutalen Willkürakt" und warf der 
 Regierung vor, sie handle einzig und allein im Interesse der 
 Sozialdemokratie. Verschlimmert werde die Angelegenheit durch den 
 Umstand, dass der Kaiser diesem Treiben tatenlos zusehe. Dieser 
 Entwurf hätte nie das Haus erreichen dürfen, "wenn diese Dynastie 
 noch auf dem Standpunkt der Legalität steht".
Mit dieser Vorlage hätten die Habsburger abgedankt, die 
 Sozialdemokraten den Thron erklommen: "Ich gehe soweit, dass, wenn 
 ich heute einen Hofwagen mit goldenen Rädern sehe, ich schaue, ob 
 nicht der Schuhmeier drinsitzt." Die Arbeiter regierten das Land 
 ohnehin schon, meinte Sternberg, der deduzierte, dass die Regierung 
 von der Presse, diese aber von ihren Druckern abhängig sei, und die 
 Drucker seien die Kerntruppe der Sozialdemokratie. Für diesen Entwurf 
 gehörte die Regierung jedenfalls an den "Pranger der Schande", 
 schloss Sternberg.
Sustersic: Das Kurienwahlrecht ist tot
Schließlich hielt der slowenische SLS-Mandatar Ivan Sustersic (1863-
 1925) fest, dass in der gesamten Debatte niemand das Kurienwahlrecht 
 verteidigt habe, was zeige, dass diese Institution tot sei. Zudem 
 wies Sustersic die Argumentation konservativer Kreise zurück, mit dem 
 Eintreten für das allgemeine Wahlrecht besorge man das Geschäft der 
 Sozialdemokratie. Als Vertreter einer christlichen Volkspartei wolle 
 er "die Arbeiter den sozialdemokratischen Organisationen entreißen, 
 sie fachlich organisieren und für die christliche Sozialreform 
 gewinnen. Dazu aber brauchen wir das allgemeine und gleiche 
 Wahlrecht. Geistige und politische Strömungen lassen sich nicht durch 
 Wahlkurien bekämpfen."
Schließlich wurde am 22. März 1906 ein Antrag auf Schluss der Debatte 
 angenommen, wonach nur noch je ein Generalredner pro und contra zu 
 Wort kamen. Die Gegner der Wahlreform kürten Karl Stürgkh (1859-
 1916), der 1911 Ministerpräsident werden sollte, zu ihrem 
 Fürsprecher. Stürgkh sah in der Vorlage eine ernste und schwere 
 Gefahr für die Erhaltung der Monarchie, nicht zuletzt aus 
 außenpolitischen Gründen. Durch eine solche grundlegende Änderung der 
 bisherigen Verhältnisse würde die Kontinuität der österreichischen 
 Außenpolitik in Frage gestellt sein, was sich zwangsläufig auf die 
 Beziehungen zum Ausland auswirken müsste. Auch hätte ein solcher 
 Beschluss ernste Konsequenzen auf das Verhältnis zu Ungarn, warnte 
 Stürgkh.
Dessen ungeachtet wurde die Vorlage dem Wahlreformausschuss 
 zugewiesen, der ihn in 63 Sitzungen bis zum November 1906 beriet. Der 
 Bericht des Ausschusses wurde dem Plenum zugeleitet, und am 5. 
 November 1906 begannen die Beratungen über den gegenständlichen 
 Bericht. (Schluss)
Hinweis: Über den Weg zum neuen Wahlrecht siehe die PK-Ausgaben mit 
 den Nummern 31, 41, 162, 164, 166, 293, 420, 427, 458, 462, 466, 618, 
 621, 622 und 623. Mit PK Nr. 625 ist die Serie abgeschlossen.
(Schluss)
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