- 22.08.2007, 09:58:14
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E-Control: Umsetzung der nationalen Unbundling-Vorschriften durch Gasnetzbetreiber weiterhin nur formal erfolgt
Wien (OTS) - Ergebnisse des Gleichbehandlungsberichtes zeigen zwar
formale Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr - die Realität weist
jedoch weiterhin Ziel-Verfehlungen im Unbundling Bereich seitens der
Gasnetzbetreiber auf
Ziel der Unbundling Vorschriften der Gas-Binnenmarktrichtlinie
2003/55/EG ist die Förderung effektiven Wettbewerbs und die
Vermeidung diskriminierenden Verhaltens durch Netzbetreiber. Dazu
erforderlich sind die saubere Trennung zwischen Energieverteilung und
Energieversorgung, eigenständige, von den Vertriebsbereichen klar
abgegrenzte Netzbetreiber sowie strikte Gleichbehandlung aller
Lieferanten durch die Netzbetreiber. Um dieses Ziel zu erreichen,
müssen die Gasnetzbetreiber jährlich den sogenannten
Gleichbehandlungsbericht verfassen. Dies ist ein Bericht über den
Status Quo der Umsetzung des Gleichbehandlungsprogrammes
(Verhaltenscodex für die Unternehmen, der die besonderen Pflichten
der Mitarbeiter in Zusammenhang mit nicht diskriminierendem
Verhalten enthält). Jeder Netzbetreiber ist angehalten, diesen
Bericht zu verfassen und der E-Control als oberster
Regulierungsinstanz zur Kontrolle zu übermitteln. "Wir als
Regulierungsbehörde legen natürlich besonderes Augenmerk auf die
korrekte Umsetzung des Gemeinschaftsrechts - nicht nur dem Wortlaut,
sondern auch dem Geiste nach", meint der Geschäftsführer der
Energie-Control GmbH, DI Walter Boltz. "Und immerhin drei der 19
Netzbetreiber sind auch heuer ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen",
so Boltz weiter.
Gleichbehandlungsberichte eingelangt - wesentliche Ziele verfehlt
"Der aktuelle Gesamtbericht der E-Control zu den
Gleichbehandlungsberichten der Netzbetreiber liegt jetzt vor und
zeigt, dass es im Vergleich zum letzten Bericht, der im August 2006
veröffentlicht wurde, zu einigen Verbesserungen gekommen ist.
Trotzdem besteht weiterhin Nachbesserungsbedarf, um die Ziele der
Gas-Binnenmarktrichtlinie zu erreichen.", so Walter Boltz. Denn
Wettbewerb und damit faire Preise für Gaskunden wird es ohne
vollständige Umsetzung der Unbundlingvorgaben nicht geben.
Netz- und Energievertrieb nach wie vor in einer Hand
Die rechtliche Trennung des Netz- und Lieferbereichs der
Unternehmen wurde, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben ist, von den
Unternehmen formal vollzogen. In organisatorischer und personeller
Hinsicht bestehen bei vielen Unternehmen jedoch weiterhin so
umfangreiche Verschränkungen zwischen dem Netz- und dem
Wettbewerbsbereich, dass der von Vertriebsinteressen unabhängige
Netzbetrieb in der Praxis nicht erreichbar ist. So sind zB. immer
noch viele Mitarbeiter gleichzeitig mit Vertriebs- und Netzaufgaben
betraut, weil es keine klare Zuordnung zu den einzelnen Bereichen
gibt. "Es liegt auf der Hand, dass diese Konstellation auch bei
entsprechender Schulung der Mitarbeiter ein hohes Risiko
diskriminierenden Verhaltens in sich birgt und somit den
Unbundling-Vorschriften widerspricht", stellt Walter Boltz fest.
Wirtschaftlich relevante Daten noch nicht 100% dem Unbundling
unterzogen
Weiters zeigt der Bericht, dass der Schutz wirtschaftlich
sensibler Daten zwar zunehmend beachtet wird - so haben die meisten
Unternehmen diese Daten in den jeweiligen Gleichbehandlungsprogrammen
zumindest näher definiert - jedoch wurde die technische Umsetzung
dieses "informatorischen Unbundlings" noch nicht von allen
Unternehmen durchgeführt. Dies betrifft beispielsweise die
EDV-technische Trennung beim Zugriff auf diese Daten und die
Definition der Zugriffsrollen. Das bedeutet in der Praxis, dass
vielfach die Vertriebsmitarbeiter auf alle Daten - auch von Kunden
die durch einen anderen Lieferanten versorgten werden - zugreifen
können. "Wir werden daher auch im nächsten Berichtszeitraum die
Umsetzung der so genannten Datenzugriffskonzepte durch die einzelnen
Unternehmen nach Möglichkeit vor Ort überprüfen", so Walter Boltz.
Verbesserungen gegenüber dem Vorjahres-Bericht
"Trotz der identifizierten Zielverfehlungen haben wir dennoch bei
den meisten Unternehmen eine erhöhte Sensibilisierung für das Thema
Gleichbehandlung feststellen können. Dies betrifft beispielsweise den
Schutz wirtschaftlich sensibler Daten, die Kommunikation des
Gleichbehandlungsprogrammes und die Zusammenarbeit mit der
Regulierungsbehörde.", so Walter Boltz. Die konstruktive
Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Regulierungsbehörde
soll daher auch in Zukunft fortgesetzt werden.
Der aktuelle Gleichbehandlungsbericht ist auf der Homepage der
E-Control unter www.e-control.at abrufbar.
Rückfragehinweis:
E-Control
Mag. Claudia Bauer
Tel.: 01-24 7 24-202
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