• 18.07.2007, 09:59:39
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ÖAMTC: Section Control nur auf unfallträchtigen Strecken einsetzen

Club spricht sich gegen durchgehende Überwachung aus - Tempolimits dürfen nicht zur Schikane werden

Wien (OTS) - Seit heute früh sind zwei Section Control-Anlagen auf
der Donauufer Autobahn (A22) in beiden Richtungsfahrbahnen des
Kaisermühlentunnels wieder scharf. Auf der Süd Autobahn (A2) am
Wechsel in Richtung Wien wird die Section Control nach Beendigung der
Baustelle im Herbst wieder in Betrieb gehen. Der ÖAMTC mahnt die
Kraftfahrer zur Vorsicht, verlangt aber auch von den Betreibern eine
vernünftige Handhabung. "Schikanöse Tempolimits dürfen auch auf
diesen Strecken nicht verhängt werden", fordert ÖAMTC-Jurist Martin
Hoffer.

"Problematisch ist im Kaisermühlentunnel immer wieder die
kurzzeitige Herabsetzung des Tempolimits auf 60 km/h", berichtet der
Clubjurist. Der geltende 80er wird fast von jedem Auto- bzw.
Motorradfahrer respektiert. Die große Mehrzahl der Bestrafungen
erfolgte, weil die zeitweilige Beschränkung auf 60 km/h nur schlecht
erkennbar war. "Vor allem die Lesbarkeit der Verkehrszeichen lässt
nach wie vor zu wünschen übrig", sagt Hoffer. Außerdem wird der 60er
oft als nicht notwendig betrachtet, was wiederum bei manchen
Verkehrsteilnehmern den Eindruck der Schikane hinterlässt. Der ÖAMTC
verlangt daher von den Betreibern, Reinigungs- und Reparaturarbeiten
außerhalb der Stoßzeiten durchzuführen und sie so zu organisieren,
dass Geschwindigkeitsbeschränkungen nur so kurz wie unbedingt nötig
verhängt werden. "Und nicht jede minimale Störung, wie etwa ein
Fahrzeug auf dem Pannenstreifen, rechtfertigt die Herabsetzung des
Limits auf der gesamten Länge des Tunnels", sagt der ÖAMTC-Experte.

Auf der Wechselstrecke sorgten immer wieder Regensensoren für
Verärgerung, weil sie bei nahezu trockener Fahrbahn für eine
Temporeduktion gesorgt hatten. "Auch hier gilt der ÖAMTC-Grundsatz
'Ja zur Verkehrssicherheit, aber Nein zu unnötigen Schikanen'", so
der Clubjurist.

Chancen für Rückerstattung bereits bezahlter Strafen vorhanden

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat vor wenigen Wochen eine
Verordnung verlangt, die festlegt, für welche konkreten Strecken
diese elektronische Messmethode Anwendung findet. Er fordert, dass
nur besonders gefahrenträchtige Streckenabschnitte mit einer Section
Control überwacht werden dürfen. Wörtlich sagt das Höchstgericht,
dass die StVO "keinesfalls eine durchgehende Überwachung sämtlicher
Wegstrecken im Bundesgebiet gestattet".

Der ÖAMTC sieht nach Durchsicht des Entscheidungstextes des VfGH
Chancen auf eine Rückerstattung bereits bezahlter Strafen. "In
Musterverfahren zu ausgewählten Fällen wird der Club für
entsprechende Klarheit sorgen", so Hoffer abschließend.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at

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