• 18.07.2007, 08:47:35
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  • OTS0016 OTW0016

Geplante Gruppen- und Musterklagen: AK fordert Verbesserungen

Linz (OTS) - Die AK Oberösterreich begrüßt die Absicht der
Justizministerin, im Zivilgerichtsverfahren Gruppen- und Musterklagen
einzuführen. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert im Interesse
der Konsumenten/-innen aber noch Verbesserungen: "Die Mindestzahl der
Fälle für eine Gruppenklage soll von 50 auf 20 reduziert, bei der
Musterklage die Unterbrechung der Verjährung für alle Betroffenen
gesichert werden."

Die Justizministerin hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der im
Zivilgerichtsverfahren auch Gruppen- und Musterklagen vorsieht.
Gruppenklagen sollen künftig ermöglichen, dass eine größere Zahl von
Personen, die durch dasselbe Ereignis - wie beispielsweise ein
Schiffsunglück - geschädigt wurden, ihre Ansprüche gemeinsam
gerichtlich geltend machen.

Bei Musterklagen soll eine Rechtsfrage geklärt werden, die eine
größere Zahl von Personen infolge gleichartiger Ereignisse gegenüber
derselben beklagten Partei betrifft. Dies ist etwa der Fall, wenn ein
Unternehmen durch die Verwendung einer rechtswidrigen Klausel viele
Konsumenten/-innen geschädigt hat. Eine Musterklage soll nur den im
Konsumentenschutzgesetz genannten Verbänden - wie der AK oder dem
Verein für Konsumenteninformation (VKI) - möglich sein. Die
Betroffenen können dann ihre Ansprüche anmelden.

"Die Gruppen- und Musterklagen werden dafür sorgen, dass viele
Menschen schneller, einfacher und kostengünstiger zu ihrem Recht
kommen", stellt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fest. "Dass die
Unternehmerseite diese faire Reform ablehnt, ist völlig
unverständlich. Denn wenn Prozessfluten vermieden werden, spart das
auch den Firmen Kosten und entlastet außerdem die Gerichte."

Die AK Oberösterreich verlangt allerdings zwei wichtige
Verbesserungen der Gesetzesreform. Zum einen soll die Mindestanzahl
der Fälle für eine Gruppenklage von 50 auf 20 gesenkt werden - damit
nicht nur Betroffene großer, sondern auch mittlerer
Schadensereignisse dieses sinnvolle Instrument nutzen können. Und zum
anderen soll das Gericht bei Musterklagen vor Prozessbeginn prüfen
müssen, ob die angemeldeten Ansprüche tatsächlich alle gleichartig
sind. Ansonsten könnte es einzelnen Betroffenen passieren, dass ihr
Anspruch sich letztlich als andersartig herausstellt und damit die im
Gesetz vorgesehene Unterbrechung der Verjährung nicht eingetreten
ist.

"Den Konsumentinnen und Konsumenten darf der Weg zum Recht nicht
durch hohes Kostenrisiko oder durch unerwartete Verjährung versperrt
werden", betont der AK-Präsident. "Deshalb werden wir mit Nachdruck
für die von uns aufgezeigten Verbesserungen eintreten."

Kontakt: Dr. Robert Eiter, Tel. 050/6906-2188
E-Mail: [email protected]

Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich
Kommunikation
Tel.: (0732) 6906-2182
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com

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