- 11.07.2007, 13:01:25
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Umweltdachverband / Naturschutzbund Salzburg / Plattform Rettet Salzburgs Berge zu Ausverkaufsplänen des Tennengebirges: Der vom Land präsentierte "Durchbruch" bleibt Gesetzesbruch!
NGOs fordern: Offenlegung aller Vereinbarungen und Verträge
Wien/Salzburg (OTS) - In einer ersten Stellungnahme zeigen sich
der Umweltdachverband, der Naturschutzbund Salzburg und die
unabhängige Plattform "Rettet Salzburgs Berge" überaus befremdet vom
Gesprächsergebnis zwischen LH Burgstaller, LH-Stv. Raus und den
Bundesforsten. "Das Tennengebirge ist eine strategische
Wasserressource. Den Bundesforsten ist es gesetzlich verboten,
Flächen mit strategischen Wasserressourcen an private Personen oder
Firmen zu verkaufen. Ein Kaufvertrag mit der Firma Kaindl wäre daher
gesetzeswidrig und absolut nichtig, ein Eigentumsübergang unmöglich
und eine Eintragung ins Grundbuch unzulässig", erklären alle drei
Organisationen.
Einhaltung des Bundesforstegesetzes gefordert
"Das Land Salzburg müsste bloß auf die Einhaltung des
Bundesforstegesetzes pochen und schon wären die Ausverkaufspläne der
Bundesforste obsolet", sagt Dr. Gerhard Heilingbrunner, Präsident des
Umweltdachverbandes. "Das Land Salzburg, das sich dennoch fälschlich
als edler Retter der Trinkwasservorkommen im Tennengebirge geriert,
ist nunmehr in Wahrheit Erfüllungsgehilfe der Bundesforste mit ihren
gesetzwidrigen Ausverkaufsplänen", so Heilingbrunner. Aber auch die
nun gewählte Vorgangsweise - Servitut am Trinkwasser für das Land
Salzburg, dann Verkauf der Liegenschaften an die Firma Kaindl - ist
und bleibt rechtswidrig. Das Bundesforstegesetz enthält nämlich
unmissverständlich ein absolutes und ausnahmsloses Verkaufsverbot für
Flächen mit strategischen Wasserressourcen, das sich durch die
gewählte Vorgangsweise nicht umgehen lässt. Die Vereinbarungen sind
somit nicht einmal das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen",
so Heilingbrunner. Einzig und allein ein Verkaufsbeschluss im
Nationalrat wäre die einzig rechtliche Möglichkeit, das Tennengebirge
an einen Privaten zu verkaufen, so die drei Initiatoren. Dies wäre
aber eine äußerst bedenkliche Anlassgesetzgebung, was sicherlich von
der Mehrheit im Nationalrat nicht goutiert wird.
Dr. Hannes Augustin, Geschäftsführer des Naturschutzbundes Salzburg,
urgiert ein Moratorium bezüglich weiterer ÖBf-Grundverkäufe bis zur
endgültigen Klärung der Vermögensaufteilung zwischen Bund und Land
Salzburg.
Die weiteren Inhalte der Vereinbarung haben eher belustigenden
Charakter: Volle Wege- und Forschungsfreiheit brauchen nicht extra im
Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung zugesichert werden, sondern
beide Freiheiten stellen gesetzlich verbriefte Grundrechte dar.
"Die Zusicherung, dass künftige ÖBf-Grundstücksverkäufe via Internet
der Öffentlichkeit zugänglich sein werden, ist obsolet, da dies
bereits seit Jahren gängige Praxis ist", so Heilingbrunner
abschließend.
Rückfragehinweis:
Dr. Gerhard Heilingbrunner, Präsident Umweltdachverband (UWD) Tel.: 0664/38 18 462 Dr. Hannes Augustin, Geschäftsführer Naturschutzbund Salzburg Tel.: 0662/64 29 09-11 Dr. Edgar Dachs, Plattform "Rettet Salzburgs Berge" Tel.: 0662/80445439 Dr.in Sylvia Steinbauer, Öffentlichkeitsarbeit UWD E-Mail: [email protected] http://www.umweltdachverband.at
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