• 10.07.2007, 11:10:00
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Ärztekammer: Kündigung des E-Card-Vertrags nicht ausgeschlossen

Steinhart: "Erbrachte Kassenleistungen müssen auch bezahlt werden"

Wien (OTS) - Die Wiener Ärztekammer schloss heute im Rahmen einer
Pressekonferenz zum Thema "E-Card: WGKK versinkt im Datenchaos" die
Kündigung des E-Card-Vertrags nicht mehr aus. "Unsere Ärztinnen und
Ärzte haben Kassenleistungen erbracht, die unter anderem wegen
angeblich nicht gesteckter E-Cards von der Kasse noch nicht honoriert
wurden", erklärt der Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, Johannes
Steinhart. Auch weigerte sich die Kasse bislang, die entsprechenden
Gelder für das 1. Quartal 2007 - in Summe 500.000 Euro -
nachzuzahlen. Da sich die WGKK damit gegen die vertraglichen
Vereinbarungen wende, "müssen wir entsprechende Konsequenzen ziehen",
so Steinhart. ****

Die Standesvertretung habe daher ihren Mitgliedern geraten, "alle
Abrechnungen der WGKK zu beeinspruchen und die nicht geleisteten
Zahlungen einzuklagen", betont der Vizepräsident. Etwa 100 betroffene
Ärztinnen und Ärzte seien bereits dieser Aufforderung nachgekommen.
Die Kasse sei nicht berechtigt, Leistungen von den ärztlichen
Honoraren abzuziehen, ohne vorher ein Schlichtungsverfahren
einzuleiten.

Bei Nichtzahlung von abgerechneten Leistungen durch die Kasse
werde der Patient voll privat zahlungspflichtig. Der Arzt habe in der
Folge das Recht, dem Patienten die Behandlung weiterzuverrechnen,
"was aber von der Ärzteschaft gar nicht angestrebt wird", so
Steinhart. Dies sei ein absolut unmenschliches und unsoziales System,
das dringend nachverhandelt gehöre, "weil es nur Leidtragende dabei
gibt".

Nachsteckfristen müssen nachverhandelt werden

Konkret fordert Steinhart eine Nachverhandlung der so genannten
Nachsteckfristen der E-Card: "Beim Krankenschein war das alles kein
Problem: Hat ein Patient einmal einen Schein vergessen, hat er ihn
später nachgebracht und die Leistung wurde dem Arzt mit der nächsten
Quartalsabrechnung verrechnet." Dies sei nun aber nicht mehr möglich,
denn die Nachsteckfristen für die E-Card betragen lediglich 14 Tage.
Bringt der Patient die E-Card in dieser Zeit nicht nach, werden die
ärztlichen Leistungen von der Kasse nicht verrechnet.

Es sei "absolut unverständlich", warum die Nachsteckfristen der
E-Card nicht genauso wie beim Krankenschein gehandhabt würden. Die
Kasse müsse sich überlegen, ob sie stolz darauf sei, wenn Patienten
und Ärzte Opfer der Sozialbürokratie würden, "oder ob man nicht doch
versucht, eine menschliche Lösung im Sinne der Patienten zu finden".

Steinhart fordert daher von der WGKK die "Rücknahme der aktuellen
patientenfeindlichen Maßnahmen, längere Nachsteckfristen,
Nachverrechnungsmöglichkeiten sowie die Gültigkeit der E-Card als
Anspruchsnachweis für ein Quartal".

WGKK soll sich an Vertragsbedingungen halten

Die WGKK müsse ihren "Part des Vertrages" ebenso einhalten wie es
auch die Ärztinnen und Ärzte täten, indem sie die Patienten
medizinisch behandelten. Da sich die WGKK aber gegen die
vertraglichen Bedingungen wende, "sind entsprechende Konsequenzen
unabdingbar", so Steinhart. Die unbezahlten Leistungen einzuklagen,
sei ein erster Schritt - die mögliche Kündigung des E-Card-Vertrags
der nächste. "Das Schlimmste, was uns Ärzten passieren kann, ist,
dass wir wieder über Krankenscheine abrechnen, und diese Art der
Abrechnung hat ohnehin besser funktioniert", vertritt der
Vizepräsident seinen Standpunkt.

Steinhart erwartet sich von der Gebietskrankenkasse und vom
Hauptverband, dass man "umgehend in Nachverhandlungen betreffend der
E-Card eintritt". (kp)

(Forts.)

Rückfragehinweis:

Ärztekammer für Wien - Pressestelle
   Dr. Hans-Peter Petutschnig
   Tel.: (++43-1) 51501/1223 od. 0664/1014222
   Fax: (++43-1) 51501/1289
   mailto:[email protected]
   http://www.aekwien.at

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