- 09.07.2007, 10:43:22
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Diakonie verweist auf Menschenrechtsbeirat: "Kein Spielraum für Menschenrechte"
Wien (OTS) - Diakonie unterstreicht Empfehlungen des Berichtes:
Humanitäre Klausel des Dublin Vertrags nützen. 14-tägiges
Prüfungsverfahren bei Schubhaft einführen, Schnittstellen zwischen
Asyl- und Niederlassungsgesetz schaffen, "Vermutungshaft" ersatzlos
streichen.
"Wo es keinen Spielraum für Menschenrecht gibt, dankt die
Demokratie ab", kommentiert die Diakonie Österreich den Bericht des
Menschenrechtsbeirats im Innenministerium. "Jetzt muss einfach etwas
geschehen", so die Hilfsorganisation und verweist auf Empfehlungen
aus dem heute publik gewordenen Bericht.
Es gilt, "Kriterien festzulegen, in welchen die Asylbehörden über
die humanitäre Klausel hinaus angewiesen werden, einen Antrag auf
internationalen Schutz inhaltlich zu prüfen, obwohl Österreich formal
und materiell nicht zuständig ist. Durch die Regelung von
Schnittstellen zwischen Asyl- und Niederlassungsrecht, muss die
Achtung des Privat- und Familienlebens von integrierten
Drittstaatsangehörigen gewährleistet werden."
Die Diakonie sieht es menschenrechtlich geboten die
"Vermutungshaft" abzuschaffen. "Auf Verdacht hin dürfen nicht weiter
unbescholtene Menschen monatelang eingesperrt werden. Die
Schubhafttatbestände sollen ersatzlos entfallen."
Daran schließt die Empfehlung Nr III. 5 des Menschenrechtsbeirates
an: "Für den Freiheitsentzug durch Anhaltung in Schubhaft soll ein
obligatorisches Haftprüfungsverfahren durch die Unabhängigen
Verwaltungssenate (1. Haftprüfung nach 14 Tagen) eingerichtet
werden."
"Die Republik Österreich muss den Spielraum für Menschenrechte
wieder zurückgewinnen", so die Diakonie abschließend.
Empfehlungen des Menschenrechtsbeirats:
http://www.ots.at/redirect.php?diakonie
Rückfragehinweis:
Rückfragehinweise Medien: Mag. Bettina Klinger/Diakonie Österreich Leitung Kommunikation Tel: 409 80 01-14 Mobil: 0664 / 314 93 95 E-Mail: [email protected] www.diakonie.at
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