- 22.06.2007, 11:35:41
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Khol: "Schenkungen in der Familie müssen steuerfrei bleiben!"
Verfassungsgerichtshof hebt ungerechte Steuer auf
Wien (OTS) - Der Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes,
Dr. Andreas Khol, begrüßt die Aufhebung der Schenkungssteuer durch
den Verfassungsgerichtshof: "Dieses Urteil freut uns sehr, genauso
wie wir ja die Aufhebung der Erbschaftssteuern begrüßt haben."
Allerdings gebe es, so der Seniorenbundobmann weiter, einen wichtigen
Unterschied zur Erbschaftssteuer: "Im Gegensatz zur Erbschaftssteuer,
halten wir im Fall der Schenkungssteuer eine Ersatzregelung für
notwendig." Im Falle der Erbschaftssteuer hatte der Seniorenbund die
ersatzlose Streichung gefordert; eine Forderung, welche seitens der
ÖVP aufgenommen und innerhalb der Koalition auch umgesetzt wurde. "In
der Ersatzregelung muss verhindert werden dass die Steuerfreiheit von
Schenkungen zur Umgehung von Lohn- und Einkommensteuerpflicht
missbraucht wird", wie Khol betonte.
Nicht versteuert werden sollten hingegen Schenkungen in der
Familie und die Erbschaft vorwegnehmen (Schenkungen auf den
Todesfall). Khol: "Schenkungen von der älteren Generation an die
jüngere, sind oftmals reine Vorwegnahmen der Erbschaft. Diese
Schenkungen sind oft sehr wichtige Unterstützungen für die Jungen,
die sich eine eigene Familie aufbauen wollen." Aus einer Studie der
Arbeiterkammer geht hervor dass 50 % der Älteren ihre Kinder und
weitere 20 % ihre Enkel regelmäßig finanziell unterstützen. "Die
österreichischen Seniorinnen und Senioren helfen Ihren Kindern und
Enkeln mit diesen Schenkungen beim Start in ein eigenes,
selbstbestimmtes Familienleben. Dieses lobenswerte Bestreben sollte
man nicht durch ungerechte Steuern bestrafen", so Khol abschließend.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Seniorenbund
Mag. Martin Amor
Tel.: 01/40126-157
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