- 20.06.2007, 12:18:51
- /
- OTS0183 OTW0183
Feurstein: "Vermögens-Anrechnung bei Gewährung eines Pflege-Zuschusses nicht akzeptabel!"
Wien (OTS) - Das Beharren von Sozialminister Buchinger auf
Anrechnung des gesamten Vermögens über 5.000 Euro bei der Gewährung
eines Pflegezuschusses für eine 24-Stunden-Betreuung verstößt gegen
alle bisherigen Prinzipien der österreichischen Sozialpolitik. Dies
erklärte Gottfried Feurstein, Landesobmann des Seniorenbundes
Vorarlberg, auch namens der Bundesorganisation des Österreichischen
Seniorenbundes. Das österreichische Sozialsystem kennt eine ganze
Reihe von Zuschüssen zu Kosten, die der Einzelne zu tragen hat, zu
den wichtigsten zählen die Ausgleichszulagen und die Wohnbeihilfen.
In keinem Fall wird das Vermögen berücksichtigt. Angerechnet wird
regelmäßig das Einkommen, wobei einzelne Einkommensbestandteile meist
frei bleiben - dies ist auch korrekt.
Wenn Sozialminister Buchinger auf die Sozialhilfe-Gesetzgebung der
Länder verweist, so ist ein solcher Vergleich unzulässig. Sozialhilfe
ist das letzte Netz in unserem Sozialsystem. Niemand in unserem Staat
kann ernstlich wollen, dass Pflege- und Betreuungsbedürftige generell
zu Sozialhilfe-Empfängern degradiert werden. Dies wäre ein sozialer
Abstieg - der oft verwendete Vorwurf der "sozialen Kälte" ist dann
gerechtfertigt. "Sozialminister Buchinger sollte endlich zur Einsicht
kommen, dass sein Weg aus sozialer Sicht menschen-unwürdig ist"
stellte Feurstein fest und forderte mehr Einsicht in die sozialen
Nöte und Probleme von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen.
Völlig unverständlich ist die Ankündigung von Sozialminister
Buchinger im Mittagsjournal des ORF am 19. Juni, man werde die
Vermögensangaben nicht überprüfen. Man werde großzügig sein und nur
das berücksichtigen, was angegeben wird. Dies kommt einer Anleitung
gleich, falsche Angaben zu machen. Einen solchen Hinweis hat es aus
dem Munde eines Bundesministers in Österreich noch nie gegeben. Aus
einer solchen Äußerung kann man nur schließen, dass der Minister
selbst Bedenken gegen seine Verordnung hegt.
Feurstein erwartet, dass die Bundesländer gegen die
Vermögens-Anrechnung Stellung nehmen. "Bis zum Herbst erwarte ich
eine Überarbeitung der Verordnung mit der 5000-EURO-Grenze für die
Vermögens-Anrechnung bei der Gewährung eines Pflege-Zuschusses für
die 24-Stunden-Betreuung", schloss Feurstein.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Seniorenbund
Mag. Martin Amor
Tel: 01/40126-157
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SEN






