- 18.06.2007, 08:51:35
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Kinderbetreuung: AK unzufrieden mit Elternbeitragsverordnung Gemeindegrenzen dürfen nicht über Leistbarkeit entscheiden!
Linz (OTS) - Enttäuscht zeigt sich die Arbeiterkammer über die
oberösterreichische Elternbeitragsverordnung, mit der es wieder kein
einheitliches Tarifsystem für die Kinderbetreuung geben wird. Denn
bei ganztägigen Öffnungs- und Betreuungszeiten bleiben die
Elternbeiträge völlig offen. Folglich könnte ein
Ganztagskindergartenplatz für Eltern mit durchschnittlichem Einkommen
in einer Gemeinde 250 Euro, in der Nachbargemeinde aber nur 50 Euro
kosten!
Zwar ist im Entwurf der Elternbeitragsverordnung, die gleichzeitig
mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz im September in Kraft treten
soll, eine verbindliche Staffelung der Elternbeiträge je nach
Haushaltseinkommen vorgesehen. Das Niveau der Beiträge wird
allerdings nur für eine Halbtagseinrichtung ohne Mittags- und
Nachmittagsbetreuung fix vorgegeben: mit 3 Prozent des
Haushaltseinkommens, mindestens aber 36 Euro, für Kindergärten und
Horte sowie mit 3,6 Prozent und mindestens 43 Euro für Krabbelstuben
und Mitbetreuung von Unter-Dreijährigen in Kindergärten.
Bei ganztägigen Öffnungs- und Betreuungszeiten sind jedoch
lediglich Mindestprozentsätze festgelegt - 4 Prozent des
Haushaltseinkommens für Kindergärten und Horte und 4,8 Prozent für
Krabbelstuben - die von jeder Gemeinde autonom nach oben hin
verändert werden können. Damit kann bei diesen Betreuungsangeboten
jeglicher Staffelungsansatz auf völlig legale Art und Weise
ausgehebelt werden. So wäre ein gemeindeeigenes Beitragssystem, bei
dem die Elternbeiträge mit 20 Prozent des Haushaltseinkommens
festgelegt wären, genauso legal wie 50 oder eben 4 Prozent. Ein
Ganztagskindergartenplatz könnte für Eltern mit durchschnittlichem
Einkommen in der Gemeinde A 250 Euro kosten, in der Gemeinde B
dagegen nur 50 Euro. Ansprüche in Richtung nachvollziehbarer,
gerechter und leistbarer Elternbeiträge werden mit dem
Verordnungsentwurf daher bitter enttäuscht!
So kann aber auch die grundsätzlich begrüßenswerte Vorgabe des
neuen Kinderbetreuungsgesetzes, der zufolge die Gemeinden
verpflichtet werden, jährlich den konkreten Bedarf an
Kinderbetreuungsplätzen zu erheben und auch zu decken, sowie die
vorgesehene Mindestöffnungszeit samt Mittagstisch über die Hintertür
der Beitragsgestaltung leicht ad absurdum geführt werden. Denn mit
entsprechend hohen Elternbeiträgen lässt sich jeglicher Bedarf rasch
wegdefinieren!
Empört zeigt sich die AK auch über die geplante unverblümte
Bevorzugung von Selbständigen und Landwirten bei der
Einkommensbewertung. Denn während bei Arbeitnehmern/-innen das
gesamte Bruttomonatseinkommen herangezogen wird, gelten zum Beispiel
bei den Selbständigen nur 75 Prozent der Bemessungsgrundlage zur
Sozialversicherung als Einkommensbasis. Bei einem
Jahresbruttoeinkommen von 28.000 Euro zahlen Selbständige allein
dadurch für eine Halbtagsbetreuung um 7,50 Euro pro Monat weniger
Elternbeiträge als Arbeitnehmer/-innen. Die besseren
Gestaltungsmöglichkeiten von Selbständigen bei den Einkommen generell
sind dabei noch gar nicht berücksichtigt!
Die Arbeiterkammer wird jedenfalls genau beobachten, wie die
Gemeinden ihre Tarifsysteme entwickeln und den Kinderbetreuungsatlas
2007 um diesbezügliche Informationen erweitern!
Kontakt: Martina Macher, Tel. 050/6906-2190
E-Mail: [email protected]
Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich
Kommunikation
Tel.: (0732) 6906-2182
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com
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