• 13.06.2007, 12:15:21
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  • OTS0173 OTW0173

BIO AUSTRIA zu neuer EU-Bioverordnung: Kein Freibrief für gentechnische Verunreinigungen!

Wien (OTS) - Am 12. Juni wurde - 18 Monate nach der Vorlage des
ersten Entwurfes durch die EU Kommission - von den EU-Agrarministern
die neue EU-Bioverordnung beschlossen.

In der neuen EU-Verordnung wurden nicht nur die Vorschriften zur
Produktion festgelegt, sondern auch Ziele und Prinzipien für die
Bioproduktion, welche sowohl die Tier-, Pflanzen- und
Futterproduktion, als auch Aquakultur und Lebensmittelerzeugung
regeln. Verpflichtend ist in Zukunft die Verwendung des EU Bio-Logos,
eine zusätzliche Verwendung von regionalen und privaten Logos ist
jedoch gestattet. Als Bioprodukt bezeichnet werden darf nur ein
Erzeugnis aus mindestens 95% Bio-Zutaten. Der Geltungsbereich der
Verordnung betrifft in Zukunft auch Aquakultur, Wein, Algen und
Hefen. Änderungen gibt es bei Import- und Kontrollbestimmungen. Zudem
verweist die neue EU-Bioverordnung auch auf die
EU-Kennzeichnungsverordnung, die für zufällige und technisch
unvermeidbare gentechnische Verunreinigungen einen
Kennzeichnungsgrenzwert von 0,9% vorsieht.

BIO AUSTRIA lehnt "Routine-GVO-Verunreinigungen" für Bio-Lebensmittel
ab

Die Biobäuerinnen und Biobauern lehnen die Gentechnik entschieden
ab und sprechen sich daher klar gegen einen Freibrief für
Verunreinigungen - ganz gleich welcher Höhe - aus.
Einen eigenen Grenzwert für zufällige und technisch unvermeidbare
gentechnische Verunreinigungen bei Bio-Lebensmitteln in der neuen
Bioverordnung (unter den allgemein gültigen 0,9%) festzulegen, wurde
von BIO AUSTRIA jedoch nicht als zielführend erachtet.
Gentechnikfreiheit ist unteilbar - das Problem gentechnischer
Verunreinigung betrifft biologische und konventionell gentechnikfrei
wirtschaftende Bauern gleichermaßen und muss daher für alle Bauern
gelöst werden. Dazu fordert Bio Austria eine massive Verschärfung im
Gentechnik-Kennzeichnungsrecht der EU.
Die 0,9% sind ausschließlich ein Kennzeichnungsgrenzwert für
zufällige, technisch unvermeidbare Verunreinigungen und keinesfalls
ein Rahmen, der missbräuchlich ausgenutzt werden darf. Die
Erwägungsgründe in der neuen EU-Bioverordnung verpflichten zudem alle
Beteiligten zu geringstmöglichen Verunreinigungen.

BIO AUSTRIA Biobauern und Verarbeiter werden weiterhin den Grenzwert
des österreichischen Lebensmittel-Codex mit 0,1% einhalten

Durch die derzeit guten Rahmenbedingungen in Österreich sind die
BIO AUSTRIA Biobäuerinnen und Biobauern in der Lage, auch weiterhin
den mit 0,1% im österreichischen Lebensmittel-Codex festgeschriebenen
Grenzwert erfüllen zu können.

"Österreich hat in punkto Gentechnikfreiheit eine Vorreiterrolle -
diese werden wir keinesfalls aufgeben, das wäre verantwortungslos. Es
wurden bereits in der Vergangenheit Vorkehrungen getroffen, dass wir
einen Grenzwert von 0,1% einhalten können. Der Anbau von gentechnisch
veränderten Pflanzen ist in Österreich verboten und die strenge
Saatgut-Gentechnikverordnung gewährleistet die Reinheit unseres
Saatgutes. Zudem erfolgt die Bio-Produktion und Verarbeitung strikt
getrennt. Damit können wir auch weiterhin einen Grenzwert von 0,1%
einhalten, wie ihn der österreichische Lebensmittel-Codex vorsieht" -
so BIO AUSTRIA Obmann Rudi Vierbauch.

Sämtliche Informationen zu BIO AUSTRIA - die Biobauern
Österreichs:
www.bio-austria.at

Rückfragehinweis:
BIO AUSTRIA - Öffentlichkeitsarbeit
Wilfried Oschischnig
T + 43(01)/403 70 50 - 214
M +43(0)676/842 214 - 214
E [email protected]

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