• 04.06.2007, 10:22:44
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AK-Aktion: Holen Sie sich Ihr Geld zurück! (2)

Wien (OTS) - Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen
keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr. Das galt bisher für
Frauen ab dem 56., für Männer aber erst ab dem 58. Geburtstag. Jetzt
muss die Altersgrenze 56, die schon bislang für Frauen gegolten hat,
auch auf Männer angewendet werden. Und das rückwirkend.

Wer kann Beiträge zurück bekommen?
Beiträge zurück bekommen können Männer, die in der Zeit von 1.1.1946
bis 31.3.1951 geboren sind und Arbeitslosenversicherungsbeiträge für
die Zeit nach Vollendung des 56. Lebensjahres und bis zur Vollendung
des 58. Lebensjahres und nach dem Stichtag 1.1.2004 einbezahlt haben.

Wie viel bekommt man zurück?
Für jedes Beitragsmonat seit dem 1. Jänner 2004, in dem Männer
zwischen dem 56. und 58. Geburtstag voll versichert waren, kommen 3
Prozent des damaligen Bruttomonatsbezuges (bis zur damaligen
Höchstbeitragsgrundlage), auch für das 13. und 14. Gehalt, zur
Rückzahlung. Da für Monate der Arbeitslosigkeit oder geringfügiger
Beschäftigung keine Beiträge eingezahlt wurden, können diese auch
nicht berücksichtigt werden.

Wie kommt man zum Geld?
Für alle, die seit dem 56. Geburtstag und bis jetzt im selben Betrieb
beschäftigt sind, muss der Arbeitgeber die Rückerstattung beantragen
und den Anteil mit der nächsten Lohn- oder Gehaltsverrechnung
auszahlen. Die AK rät allen Betroffenen zu überprüfen, ob die Firma
diese rückgeforderten Beträge auch ausgezahlt hat.

Jene, die nicht mehr beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind oder
im relevanten Zeitraum bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren,
müssen den Antrag auf Rückerstattung an den zuständigen
Krankenversicherungsträger (meist die Gebietskrankenkasse) selbst
stellen.

Steuerliche Auswirkungen
Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge haben die Bemessungsgrundlage
für die Berechnung der Lohnsteuer gesenkt, daher muss die Steuer für
die Beiträge, die wieder zurück bezahlt werden, neu berechnet und
Lohnsteuer nachgezahlt werden. Aber selbst in der höchsten
Steuerklasse kann die Nachzahlung maximal die Hälfte des ausgezahlten
Betrages ausmachen - eine Rückforderung zahlt sich also auf jeden
Fall aus.

Rat und Hilfe
Bei Fragen: Hotline 0810 810 156 (aus allen Netzen zum Ortstarif),
Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr. Alle Infos (und das Formular)
auch auf http://wien.arbeiterkammer.at sowie
www.sozialversicherung.at und www.wgkk.at.

Rückfragehinweis:
Thomas Angerer
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2578
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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