- 01.06.2007, 14:03:39
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UGöD: Schulfeste Stellen für LehrerInnen weder "Zuckerl" noch "Privileg"
Unabhängige GewerkschafterInnen (UGöd) für Dienstrechtsnovelle ohne Deregulierung des LehrerInnedienstrechts und für Aufhebung des von Schüssel I verhängten Pragmatisierungsstopps
Wien (OTS) - Die schulfesten Stellen sind kein spezielles
"Zuckerl" für LehrerInnen, sie sind auch kein Kostenfaktor. Sie
sollen nachhaltig sicherstellen, dass jede Schule eine Mindestzahl
von "fixen" LehrerInnen hat: de facto sind ein Viertel bis ein
Drittel eines Lehrkörpers schulfest. Für die KollegInnen bedeutet
dieser erhöhte Versetzungsschutz, dass sie nicht gegen ihren Willen
von ihrer Schule und ihrem Wohnort quer durchs Bundesland wegversetzt
werden können. Die schulfeste Stelle bedeutet für viele engagierte
KollegInnen insbesondere im Pflichtschulbereich, dass sie sich vor
der immer noch parteipolitisch eingefärbten Versetzungspolitik der
Landesschulräte/Stadtschulrates nicht einschüchtern lassen müssen.
Im AHS- und BMHS-Bereich erinnert die Debatte um die schulfesten
Stellen daran, dass mit dem von Schüssel I verhängten
Pragmatisierungsstopp die Deregulierung eingeläutet wurde, damals
ohne großen Widerstand der GÖD, und die schulfesten Stellen bereits
auf kaltem Weg ins Aus befördert wurden: schulfeste Stellen gibt es
nur für beamtete LehrerInnen.
Angesichts der geplanten großen Verwaltungsreform mit der
Neuordnung oder Abschaffung der Landesschulräte, der Verländerung der
BundeslehrerInnen oder der Verbundlichung der LandeslehrerInnen,
angesichts eines seit Jahren angekündigten einheitlichen neuen
Dienstrechts lehnen wir den Abbau noch bestehender LehrerInnenrechte
durch eine Dienstrechtsnovelle ab. Da die Abschaffung der schulfesten
Stellen keine Kostenfrage ist, vermutet die UGöD hinter der geplanten
Maßnahme den Versuch des Dienstgebers, dienstrechtliche Spielräumezu
gewinnen, um Ausgliederung oder Privatisierung von Teilbereichen
(z.B. Vorschuljahr, Nachmittagsbetreuung,Fördermaßnahmen) des
Bildungswesens leichter durchführen zu können, für die im laufenden
Doppelbudget und in kommenden Budgets keine Budgetmittel vorgesehen
sind.
Sabbaticals sind kein Vehikel für Dienstpostenabbau
Das Sabbatical - ein vom DienstnehmerInnen selbst finanziertes
Frei- und Fortbildungsjahr - scheint im Entwurf des BKA als
Einsparungsansatz auf: zeitlich befristete Nachbesetzungen für die
Dauer eines Sabbaticals sind nicht vorgesehen, das soll 2,41 Mio pro
Jahr bringen. Die Arbeit ist unter den KollegInnen aufzuteilen.
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen (UGöd) erwarten von
Ministerin Bures einen Initiativantrag zur Dienstrechtsnovelle, in
der die Pensionsrechtsreperatur, die Verbesserungen im Pflegerecht,
Quasivollbeschäftigung, die Aufwertung von FH-AbsolventInnen, das
Nachadjustierung von Personalvertretungsrechten und anderen bereits
ausverhandelte Neuerungen enthält, dazu eine Sabbatical-Regelung, die
Nachbesetzungen für den Zeitraum des Sabbaticals vorsieht, aber kein
Auslaufen der schulfesten Stellen.
GöD-Vorsitzender Neugebauer hat Recht, wenn er schulfeste Stellen
wie die Sicherung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zum
Gegenstand des neuen BundesmitarbeiterInnengesetzes macht, zu dem der
ÖVP-geführten Regierungen Schüssel wenig tragfähiges eingefallen ist.
Es wird Zeit, dass die GÖD für die Aufhebung des
Pragmatisierungsstopps ernsthaft engagiert: im Interesse nicht "der
Beamten", sondern im Interesse der noch Vertragsbediensteten im
öffentlichen Dienst.
Rückfragehinweis:
Reinhart Sellner, UGöd, Österreichische LehrerInneninitiative (ÖLI-UG)
Mail: [email protected]
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