- 31.05.2007, 12:00:12
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BEKO HOLDING AG: Beschlüsse der 17. ordentlichen Hauptversammlung
Wien (OTS) - Die 17. ordentliche Hauptversammlung der BEKO HOLDING
AG hat am 30. Mai 2007 die folgenden Beschlüsse gefasst.
Tagesordnungspunkt 2: Gewinnverwendungsvorschlag
Vom im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006 ausgewiesenen
Gewinn in der Höhe von 16.249.896,95 EUR werden 900.000,00 EUR in
Form einer Dividende an die Aktionäre im Verhältnis ihrer jeweiligen
Beteiligung (5 Cent ja Aktie) ausgeschüttet und der Restbetrag in der
Höhe von 15.349.896,95 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. Die
Dividende gelangt ab 13. Juni 2007 zur Auszahlung.
Tagesordnungspunkt 3 und 4: Entlastung des Vorstandes und des
Aufsichtsrates
Den Mitgliedern des Vorstandes und den Mitgliedern des
Aufsichtrates wurde für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2006 die
Entlastung erteilt.
Tagesordnungspunkt 5: Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers
Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, Wien, wurde für das Geschäftsjahr 2007
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer bestellt.
Tagesordnungspunkt 6: Ermächtigung des Vorstandes zum Rückerwerb
eigener Aktien
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand eigene Aktien gemäß §
65 Abs 1 Z 8 und Abs 1a und 1b AktG zu erwerben, wobei die
Gesellschaft - zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die
Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt - höchstens 10 %
der Stückaktien der Gesellschaft erwerben darf, die Ermächtigung bis
zum Ablauf des 30.11.2008 gilt und eigene Aktien gemäß dieser
Ermächtigung in einer oder mehreren Tranchen zu einem Gegenwert
erworben werden dürfen, der einen Preis von EUR 0,50 nicht
unterschreitet und einen Preis von EUR 15,00 nicht überschreitet, und
der Vorstandsbeschluss sowie das jeweilige darauf beruhende
Rückkaufprogramm einschließlich von dessen Dauer zu veröffentlichen
ist. Der Vorstand ist ermächtigt, die eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
Tagesordnungspunkt 7: Verwendung rückgekaufter Aktien
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand die gemäß § 65 Abs 1
Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien auf andere Weise als über die
Börse oder durch öffentliches Angebot zu veräußern, nämlich zum Zweck
der Ausgabe dieser Aktien gegen Sacheinlagen von Unternehmen,
Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren
Gesellschaften im In- oder Ausland oder von sonstigen
Vermögensgegenständen (z.B. Patenten).
BEKO HOLDING AG
Hightech-Kompetenz zwischen Vision und Realisierung.
Die BEKO HOLDING AG ist Österreichs größte börsenotierte
Holding-Gesellschaft im Technologie-Umfeld. Sie beteiligt sich an
einschlägigen Unternehmen und macht ihren Einfluss in Richtung
Integration geltend. Dabei positioniert sich die BEKO HOLDING AG als
strategische Finanzholding, deren Zweck die Integration mittelgroßer
Technologiefirmen in ein besser abgestimmtes größeres Ganzes ist.
Ziel der Technologiestrategie 2007+ ist es, als PLM-Supporter
Marktführer in Mitteleuropa zu werden.
Rückfragehinweis:
BEKO HOLDING AG PR/IR & Communication, Dr. Max Höfferer Modecenterstrasse 22/A1, A-1030 Wien Tel.: +43 1 797 50 - 263, Fax: +43 1 797 50 - 8004 mailto:[email protected] , www.beko.eu NO Limits: BEKO Island im Second Life.
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