- 20.04.2007, 11:16:26
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Österreichs Ärzteschaft schlägt Alarm: Gesundheitsministerin hebelt durch neue ASVG-Novelle Selbstverwaltung aus
Brettenthaler: "erster Schritt in die Staatsmedizin durch 68. ASVG-Novelle" - Pruckner: "Kommt als nächstes der staatliche Stellenplan?"
Wien (OTS) - Als "Schritt in die Staatsmedizin und Kampfansage an
die Ärzteschaft" hat der Präsident der Österreichischen Ärztekammer
(ÖÄK), Reiner Brettenthaler, die geplante 68. ASVG-Novelle bewertet,
die kommende Woche im Ministerrat beschlossen werden soll. Der
Gesetzentwurf sieht vor, dass der Hauptverband künftig auf Weisung
des Gesundheitsministeriums Verordnungen erlassen darf, die direkt in
die Vertragsbeziehungen zwischen Ärzten und Sozialversicherungen
eingreifen. "Die Vertragspartnerschaft wird dadurch ausgehebelt, der
Hauptverband als Selbstverwaltung wird Anhängsel des Ministeriums und
die Ärztinnen und Ärzte werden zu Befehlsempfängern", lautet die
scharfe Kritik Brettenthalers in einer Aussendung am Freitag. "Wir
weisen diese handstreichartige Vorgangsweise, zu der es keine
Konsultation mit der Ärzteschaft gegeben hat, zurück und fordern eine
Rücknahme dieses Gesetzentwurfs."
Aus Sicht der Ärzte bedeutet die Novelle einen "echten Schritt in
Richtung eines verstaatlichten Gesundheitssystems", da erstmals in
das Verhältnis Ärzteschaft und Sozialversicherung, das laut ASVG
durch privatrechtliche Verträge zu gestalten ist, durch Weisung eines
staatlichen Organs eingegriffen wird. Konkret betrifft die Novelle
die Regelung der elektronischen Abrechnung durch Vertragsärztinnen
und -ärzte, die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der
Heilbehandlung und die ökonomischem Verschreibweise von Heilmitteln
und Heilbehelfen.
"Wenn dieser Plan Schule macht, was kommt dann als Nächstes: Der
staatliche Stellenplan? Staatliche Behandlungszentren?" fragt auch
der Obmann der Bundeskurie Niedergelassene Ärzte in der ÖÄK, Jörg
Pruckner. "Die Vorgangsweise widerspricht völlig den Grundsätzen der
auf Gesamtverträgen beruhenden Sozialpartnerschaft zwischen Ärzten
und Sozialversicherung."
Darüber hinaus bestehe gerade auf den genannten Gebieten überhaupt
kein Handlungsbedarf des Gesetzgebers, da sie schon jetzt
größtenteils gesamtvertraglich geregelt seien (z.B. elektronische
Abrechnung) bzw. die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für eine
Umsetzung durch Gesamtverträge vorhanden seien. "Hier ist man weit
über das Ziel hinausgeschossen und versucht, Ärzte unter staatliche
Kuratel zu stellen", warnt Pruckner. Werde die Novelle so
beibehalten, werfe das grundsätzliche Fragen des
Gesamtvertragssystems auf.
Besonders empört ist man in der Österreichische Ärztekammer, dass
das Ministerium vorgibt, mit der Novelle das ASVG in den genannten
Punkten "reparieren" zu wollen. Tatsächlich aber werde das sich auf
diese Materie beziehende Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom
vergangenen Herbst missinterpretiert und die vom VfGH beanstandete
Situation durch die neue Novelle noch verschlimmert, so die
Standesvertreter. "Der Hauptverband kann im eigenen Bereich nur über
Dinge entscheiden, die Angehörige der eigenen Institution betreffen.
Alles andere bedarf einer gesamtvertraglichen Regelung", stellen
sowohl Brettenthaler als auch Pruckner abschließend klar.
Rückfragehinweis:
Pressestelle der
Österreichischen Ärztekammer
Tel.: (++43-1) 513 18 33
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